Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Busse_2018
2019-01
Produkte/Dienstleistungen: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 3 Standard-Niederflur-Linienbussen und 2 Gelenk-Niederflur-Linienbussen”
1️⃣
Ort der Leistung: Düren🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 3 Standard-Niederflur-Linienbussen und 2 Gelenk-Niederflur-Linienbussen” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-25
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-01-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) die Vergabestelle wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Vergabestelle wird die Angebote, die die in der Aufforderung zur...”
1) die Vergabestelle wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Vergabestelle wird die Angebote, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß dem Angebot beigefügt sind, behält sich die Vergabstelle nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung vor, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte ggf. auch mehrfach zu betreiben;
2) die Nachvorderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsberechnung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 51 Abs. 3 SektVO ausgeschlossen. Fehlenden Angaben führen hierbei somit automatisch zum Ausschluss des Angebotes;
3) Die Vergabestelle behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVo vor, auch ohne in Verhandlungen einzutreten, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben;
4) die Vergabestelle wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Die bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungsverfahren geführt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDQYE70
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3116📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3116📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen bzw. der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen bzw. der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertag nach Eingang der Mitteilungen der Vergabestelle einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3116📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Quelle: OJS 2019/S 008-015143 (2019-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Dürener Kreisbahn GmbH (DKB)
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 3 Standard-Niederflur-Linienbussen und 2 Gelenk-Niederflur-Linienbussen.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Gewährleistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Liefertermin
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Betriebskosten, Instandhaltung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 008-015143
“1) Die Vergabestelle wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Vergabestelle wird die Angebote, die die in der Aufforderung zur...”
1) Die Vergabestelle wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Vergabestelle wird die Angebote, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß dem Angebot beigefügt sind, behält sich die Vergabstelle nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung vor, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte ggf. auch mehrfach zu betreiben;
2) Die Nachvorderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsberechnung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 51 Abs. 3 SektVO ausgeschlossen. Fehlenden Angaben führen hierbei somit automatisch zum Ausschluss des Angebotes;
3) Die Vergabestelle behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVo vor, auch ohne in Verhandlungen einzutreten, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben;
4) Die Vergabestelle wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Die bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungsverfahren geführt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDQYCCS
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Quelle: OJS 2019/S 071-168933 (2019-04-05)