—— Gleichzeitig mit dem Teilnahmeantrag eine Eignungsbeschreibung des Bieters (Kurze Eigendarstellung des Unternehmens und dessen einschlägiger Geschäftstätigkeit auf dem ausgeschriebenen Gebiet),
—— mit dem Teilnahmeantrag erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer bereit, im späteren Verlauf, d.h. nach durchgeführtem Losverfahren und entsprechender Mitteilung über die Zulassung zum Dialog, eine Beschreibung ihrer Vorstellungen und Möglichkeiten für eine CarSharing-Lösung beizubringen, so dass dem Auftraggeber deutlich wird,
— wie die Prozesse rund um die dienstliche und private Nutzung der CarSharing-Fahrzeuge (Grundbedarf und Spitzenbedarf) für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung funktionieren,
— wie die dabei zum Einsatz kommende Technik aus Nutzersicht funktioniert,
— mit welchen Fahrzeugen die Spitzenbedarfe gedeckt werden,
— wie damit eine besonders hohe Nachhaltigkeit der dienstlichen Mobilität erreicht wird,
— wie der Anbieter die Mitarbeiter zur intensiven Privatnutzung des CarSharing-Angebots gewinnen will,
— wie der Anbieter die Bürger und Unternehmen im Stadtgebiet zur intensiven Nutzung des CarSharing-Angebots gewinnen will,
— welches die wichtigsten Bausteine zur Erreichung einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit für die Stadtverwaltung sein können,
— mit welchen Alleinstellungsmerkmalen sich der Anbieter ggf. von den Leistungen und Möglichkeiten anderer CarSharing-Anbieter unterscheidet.
—— Eigenerklärung Ausschlussgründe i. S. des § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
—— Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigungn zu § 123 Abs. 4 GWB
—— nur für Bietergemeinschaften:
Für den Fall, dass sich teilnehmende Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen, müssen sich alle Mitglieder der Gemeinschaft und nicht nur das Unternehmen, welches die Federführung übernimmt, in Textform nach § 126 b BGB erklären, dass sie gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber haften.
Wichtiger Hinweis:
Auch alle anderen, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs darüber hinaus geforderten Erklärungen sind elektronisch in Textform nach § 126 b BGB von jedem einzelnen rechtlich selbständigen Unternehmen, das sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen hat, abzugeben!
—— weiter wird auch die EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung (xml-Datei), sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, zur Verfügung gestellt. Diese ist auf der Vergabeplattform
www.subreport.de hinterlegt.
Gemäß § 48 (3) VgV wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Download zu den Verdingungsunterlagen ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Aus-tausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen.
Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgem. Abwicklung.