Zielgruppe: Carsharingunternehmen, die in diesem Marktsegment über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und darüber hinaus aktuell Carsharingfahrzeuge im eigenen Management betreiben (siehe Eignungskriterien). Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbeziehung weiterer Ressourcen (z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
Kurze Beschreibung:
Zielgruppe: Carsharingunternehmen, die in diesem Marktsegment über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und darüber hinaus aktuell Carsharingfahrzeuge im eigenen Management betreiben (siehe Eignungskriterien).
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbeziehung weiterer Ressourcen (z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen.
Zielgruppe: Carsharingunternehmen, die in diesem Marktsegment über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und darüber hinaus aktuell Carsharingfahrzeuge im eigenen Management betreiben (siehe Eignungskriterien).
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbeziehung weiterer Ressourcen (z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
—— Gleichzeitig mit dem Teilnahmeantrag eine Eignungsbeschreibung des Bieters (Kurze Eigendarstellung des Unternehmens und dessen einschlägiger Geschäftstätigkeit auf dem ausgeschriebenen Gebiet),
—— mit dem Teilnahmeantrag erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer bereit, im späteren Verlauf, d.h. nach durchgeführtem Losverfahren und entsprechender Mitteilung über die Zulassung zum Dialog, eine Beschreibung ihrer Vorstellungen und Möglichkeiten für eine CarSharing-Lösung beizubringen, so dass dem Auftraggeber deutlich wird,
— wie die Prozesse rund um die dienstliche und private Nutzung der CarSharing-Fahrzeuge (Grundbedarf und Spitzenbedarf) für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung funktionieren,
— wie die dabei zum Einsatz kommende Technik aus Nutzersicht funktioniert,
— mit welchen Fahrzeugen die Spitzenbedarfe gedeckt werden,
— wie damit eine besonders hohe Nachhaltigkeit der dienstlichen Mobilität erreicht wird,
— wie der Anbieter die Mitarbeiter zur intensiven Privatnutzung des CarSharing-Angebots gewinnen will,
— wie der Anbieter die Bürger und Unternehmen im Stadtgebiet zur intensiven Nutzung des CarSharing-Angebots gewinnen will,
— welches die wichtigsten Bausteine zur Erreichung einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit für die Stadtverwaltung sein können,
— mit welchen Alleinstellungsmerkmalen sich der Anbieter ggf. von den Leistungen und Möglichkeiten anderer CarSharing-Anbieter unterscheidet.
—— Eigenerklärung Ausschlussgründe i. S. des § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
—— Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigungn zu § 123 Abs. 4 GWB
—— nur für Bietergemeinschaften:
Für den Fall, dass sich teilnehmende Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen, müssen sich alle Mitglieder der Gemeinschaft und nicht nur das Unternehmen, welches die Federführung übernimmt, in Textform nach § 126 b BGB erklären, dass sie gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber haften.
Wichtiger Hinweis:
Auch alle anderen, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs darüber hinaus geforderten Erklärungen sind elektronisch in Textform nach § 126 b BGB von jedem einzelnen rechtlich selbständigen Unternehmen, das sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen hat, abzugeben!
—— weiter wird auch die EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung (xml-Datei), sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, zur Verfügung gestellt. Diese ist auf der Vergabeplattform www.subreport.de hinterlegt.
Gemäß § 48 (3) VgV wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Download zu den Verdingungsunterlagen ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Aus-tausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen.
Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgem. Abwicklung.
—— Gleichzeitig mit dem Teilnahmeantrag eine Eignungsbeschreibung des Bieters (Kurze Eigendarstellung des Unternehmens und dessen einschlägiger Geschäftstätigkeit auf dem ausgeschriebenen Gebiet),
—— mit dem Teilnahmeantrag erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer bereit, im späteren Verlauf, d.h. nach durchgeführtem Losverfahren und entsprechender Mitteilung über die Zulassung zum Dialog, eine Beschreibung ihrer Vorstellungen und Möglichkeiten für eine CarSharing-Lösung beizubringen, so dass dem Auftraggeber deutlich wird,
— wie die Prozesse rund um die dienstliche und private Nutzung der CarSharing-Fahrzeuge (Grundbedarf und Spitzenbedarf) für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung funktionieren,
— wie die dabei zum Einsatz kommende Technik aus Nutzersicht funktioniert,
— mit welchen Fahrzeugen die Spitzenbedarfe gedeckt werden,
— wie damit eine besonders hohe Nachhaltigkeit der dienstlichen Mobilität erreicht wird,
— wie der Anbieter die Mitarbeiter zur intensiven Privatnutzung des CarSharing-Angebots gewinnen will,
— wie der Anbieter die Bürger und Unternehmen im Stadtgebiet zur intensiven Nutzung des CarSharing-Angebots gewinnen will,
— welches die wichtigsten Bausteine zur Erreichung einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit für die Stadtverwaltung sein können,
— mit welchen Alleinstellungsmerkmalen sich der Anbieter ggf. von den Leistungen und Möglichkeiten anderer CarSharing-Anbieter unterscheidet.
—— Eigenerklärung Ausschlussgründe i. S. des § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
—— Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigungn zu § 123 Abs. 4 GWB
—— nur für Bietergemeinschaften:
Für den Fall, dass sich teilnehmende Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen, müssen sich alle Mitglieder der Gemeinschaft und nicht nur das Unternehmen, welches die Federführung übernimmt, in Textform nach § 126 b BGB erklären, dass sie gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber haften.
Wichtiger Hinweis:
Auch alle anderen, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs darüber hinaus geforderten Erklärungen sind elektronisch in Textform nach § 126 b BGB von jedem einzelnen rechtlich selbständigen Unternehmen, das sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen hat, abzugeben!
—— weiter wird auch die EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung (xml-Datei), sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, zur Verfügung gestellt. Diese ist auf der Vergabeplattform www.subreport.de hinterlegt.
Gemäß § 48 (3) VgV wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Download zu den Verdingungsunterlagen ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Aus-tausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen.
Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgem. Abwicklung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zielgruppe: Carsharingunternehmen, die in diesem Marktsegment über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und darüber hinaus aktuell Carsharingfahrzeuge im eigenen Management betreiben (siehe Eignungskriterien).
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbeziehung weiterer Ressourcen (z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen.
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbeziehung weiterer Ressourcen (z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen.
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbe-ziehung weiterer Ressourcen (z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen. In zeitlich versetzten Schritten soll zunächst die dienstliche Personenmobilität der Stadt Dormagen abgedeckt werden, im Anschluss die private Mobilität der Mitarbeiter außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und in der Ausbauphase sollte das Angebot auch für die Bürger und Unternehmen etc. zur Verfügung stehen.
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbe-ziehung weiterer Ressourcen (z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen. In zeitlich versetzten Schritten soll zunächst die dienstliche Personenmobilität der Stadt Dormagen abgedeckt werden, im Anschluss die private Mobilität der Mitarbeiter außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und in der Ausbauphase sollte das Angebot auch für die Bürger und Unternehmen etc. zur Verfügung stehen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 668 992 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE 2014-2020 Investitionen in Wachstum und Beschäftigung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
41540 Dormagen
Mathias-Giesen-Str. 11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. Mindestens ein inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt b. Mindestens 10 Carsharing-Fahrzeuge aktuell im eigenen Management Die Punkte a. und b. sind jeweils durch aussagekräftige Belege / Referenzen nachzuweisen, wobei ein Beleg / eine Referenz auch beide Kriterien beinhalten kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a. Mindestens ein inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt b. Mindestens 10 Carsharing-Fahrzeuge aktuell im eigenen Management Die Punkte a. und b. sind jeweils durch aussagekräftige Belege / Referenzen nachzuweisen, wobei ein Beleg / eine Referenz auch beide Kriterien beinhalten kann.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerber werden zunächst anhand der eingereichten Unterlagen auf ihre Eignung überprüft (siehe Eignungskriterien). Anschließend wird die Anzahl der geeigneten Interessenten im Wege des Losverfahrens auf max. 5 Unternehmen reduziert, die zum Dialog geladen werden. Die Stadt Dormagen behält sich vor, diese Aussprache u.U. in verschiedenen unterschiedlichen Phasen zu führen und dabei die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen anhand der Zu-schlagskriterien weiter zu verringern. Für das Dialogverfahren wird eine vorläufige Dauer von 5 Wochen angenommen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber werden zunächst anhand der eingereichten Unterlagen auf ihre Eignung überprüft (siehe Eignungskriterien). Anschließend wird die Anzahl der geeigneten Interessenten im Wege des Losverfahrens auf max. 5 Unternehmen reduziert, die zum Dialog geladen werden. Die Stadt Dormagen behält sich vor, diese Aussprache u.U. in verschiedenen unterschiedlichen Phasen zu führen und dabei die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen anhand der Zu-schlagskriterien weiter zu verringern. Für das Dialogverfahren wird eine vorläufige Dauer von 5 Wochen angenommen.
Eignungskriterien für den Teilnahmewettbewerb:
Um an der Auslosung für das Dialogverfahren teilnehmen zu können, müssen die Wettbewerbsteilnehmer die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien erfüllen. Die Punkte a. und b. sind jeweils durch aussagekräftige Belege / Referenzen nachzuweisen, wobei ein Beleg / eine Referenz auch beide Kriterien beinhalten kann.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um an der Auslosung für das Dialogverfahren teilnehmen zu können, müssen die Wettbewerbsteilnehmer die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien erfüllen. Die Punkte a. und b. sind jeweils durch aussagekräftige Belege / Referenzen nachzuweisen, wobei ein Beleg / eine Referenz auch beide Kriterien beinhalten kann.
a. Mindestens ein inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt b. Mindestens 10 Carsharing-Fahrzeuge aktuell im eigenen Management
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87642568🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
—— Gleichzeitig mit dem Teilnahmeantrag eine Eignungsbeschreibung des Bieters (Kurze Eigendarstellung des Unternehmens und dessen einschlägiger Geschäftstätigkeit auf dem ausgeschriebenen Gebiet),
—— mit dem Teilnahmeantrag erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer bereit, im späteren Verlauf, d.h. nach durchgeführtem Losverfahren und entsprechender Mitteilung über die Zulassung zum Dialog, eine Beschreibung ihrer Vorstellungen und Möglichkeiten für eine CarSharing-Lösung beizubringen, so dass dem Auftraggeber deutlich wird,
—— mit dem Teilnahmeantrag erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer bereit, im späteren Verlauf, d.h. nach durchgeführtem Losverfahren und entsprechender Mitteilung über die Zulassung zum Dialog, eine Beschreibung ihrer Vorstellungen und Möglichkeiten für eine CarSharing-Lösung beizubringen, so dass dem Auftraggeber deutlich wird,
— wie die Prozesse rund um die dienstliche und private Nutzung der CarSharing-Fahrzeuge (Grundbedarf und Spitzenbedarf) für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung funktionieren,
— wie die dabei zum Einsatz kommende Technik aus Nutzersicht funktioniert,
— mit welchen Fahrzeugen die Spitzenbedarfe gedeckt werden,
— wie damit eine besonders hohe Nachhaltigkeit der dienstlichen Mobilität erreicht wird,
— wie der Anbieter die Mitarbeiter zur intensiven Privatnutzung des CarSharing-Angebots gewinnen will,
— wie der Anbieter die Bürger und Unternehmen im Stadtgebiet zur intensiven Nutzung des CarSharing-Angebots gewinnen will,
— welches die wichtigsten Bausteine zur Erreichung einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit für die Stadtverwaltung sein können,
— mit welchen Alleinstellungsmerkmalen sich der Anbieter ggf. von den Leistungen und Möglichkeiten anderer CarSharing-Anbieter unterscheidet.
—— Eigenerklärung Ausschlussgründe i. S. des § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
—— Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigungn zu § 123 Abs. 4 GWB
—— nur für Bietergemeinschaften:
Für den Fall, dass sich teilnehmende Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen, müssen sich alle Mitglieder der Gemeinschaft und nicht nur das Unternehmen, welches die Federführung übernimmt, in Textform nach § 126 b BGB erklären, dass sie gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber haften.
Für den Fall, dass sich teilnehmende Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen, müssen sich alle Mitglieder der Gemeinschaft und nicht nur das Unternehmen, welches die Federführung übernimmt, in Textform nach § 126 b BGB erklären, dass sie gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber haften.
Wichtiger Hinweis:
Auch alle anderen, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs darüber hinaus geforderten Erklärungen sind elektronisch in Textform nach § 126 b BGB von jedem einzelnen rechtlich selbständigen Unternehmen, das sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen hat, abzugeben!
Auch alle anderen, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs darüber hinaus geforderten Erklärungen sind elektronisch in Textform nach § 126 b BGB von jedem einzelnen rechtlich selbständigen Unternehmen, das sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen hat, abzugeben!
—— weiter wird auch die EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung (xml-Datei), sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, zur Verfügung gestellt. Diese ist auf der Vergabeplattform www.subreport.de hinterlegt.
Gemäß § 48 (3) VgV wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Download zu den Verdingungsunterlagen ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Aus-tausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Der Download zu den Verdingungsunterlagen ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Aus-tausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen.
Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgem. Abwicklung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhalteserfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhalteserfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich
Des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S. 3 GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung
Mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
Des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
Sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB).
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB),
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Telefon: +49 2133257-547📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Fax: +49 2133257-408 📠
Internetadresse: https://www.dormagen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 009-016684 (2019-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbeziehung weiterer Ressourcen(z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen.
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbeziehung weiterer Ressourcen(z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen.
Gesamtwert des Auftrags: 224 523 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – StEÖM
Kontakt
Internetadresse: https://dormagen.de/🌏
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbeziehung weiterer Ressourcen (z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen. In zeitlich versetzten Schritten soll zunächst die dienstliche Personenmobilität der Stadt Dormagen abgedeckt werden, im Anschluss die private Mobilität der Mitarbeiter außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und in der Ausbauphase sollte das Angebot auch für die Bürger und Unternehmen etc. zur Verfügung stehen.
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs: Für die geplanten Carsharing-Dienstleistungen zunächst mit 20 Elektrofahrzeugen an festen Ausleih-/Rückgabestandorten inkl. des Buchungsprozederes (Hard- und Software) in Dormagen und Umgebung sollen durch den öffentlichen Teilnahmewettbewerb geeignete Unternehmen/Institutionen gefunden werden, die an der Übernahme eines derartigen Auftrages interessiert sind und die Bereitschaft zeigen, ein entsprechendes Verleihsystem in Dormagen unter Einbeziehung weiterer Ressourcen (z. B. Pedelecs, übertragbare ÖPNV-Tickets) aufzubauen. In zeitlich versetzten Schritten soll zunächst die dienstliche Personenmobilität der Stadt Dormagen abgedeckt werden, im Anschluss die private Mobilität der Mitarbeiter außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und in der Ausbauphase sollte das Angebot auch für die Bürger und Unternehmen etc. zur Verfügung stehen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Entfernung zum Bereitstellungsort für Spitzenbedarf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Eignung des CarSharing-Angebots für die Stadtverwaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150
Kostenkriterium (Name): Bewertung der Kosten für die Stadtverwaltung
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Bewertung der Kosten für die Privatnutzung der Mitarbeiter
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-16 📅
Name: evd dormagen gmbH
Postort: Dormagen
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Kreis Neuss
🏙️
Name: Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen GmbH
cambio Rheinland Stattauto Köln GmbH
Postort: Köln
Gesamtwert des Auftrags: 224 523 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 10/30 – Z. SUB
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB). Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB): Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB). Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB): Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
— der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB),
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
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— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB),
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).