Cateringleistung der Gemeinde Unterhaching

Gemeinde Unterhaching

– Beschaffung von Cateringleistungen für die Schule (Los 1) und die 5 Kindergärten (Los 2),
– der Gemeinde Unterhaching.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-30 Auftragsbekanntmachung
2019-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
Kurze Beschreibung:
– Beschaffung von Cateringleistungen für die Schule (Los 1) und die 5 Kindergärten (Los 2), – der Gemeinde Unterhaching.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Unterhaching
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 82008
Postort: Unterhaching
Kontakt
Internetadresse: http://www.unterhaching.de 🌏
E-Mail: vergabe@unterhaching.de 📧
Telefon: +49 8966551-205 📞
Fax: +49 8966551-272 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=164531 🌏
URL der Teilnahme: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-03 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 086-206800
ABl. S-Ausgabe: 86

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
– Beschaffung von Cateringleistungen für die Schule (Los 1) und die 5 Kindergärten (Los 2),
– der Gemeinde Unterhaching.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Informationen über Lose:
Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen gilt folgende Zuschlagslimitierung:
Die Angebote für das Los 1 werden zuerst gewertet. Hat der Bestbieter mit dem wirtschaftlichsten wertbaren Angebot für das Los 1 auch ein Angebot für das Los 2 abgegeben, so wird dieses aufgrund der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen. Eine Wertung des Angebots erfolgt jedoch dann, wenn das Angebot des Zuschlagsbieters für das Los 1 das einzige wertbare Angebot ist oder das Angebot mindestens 20 % günstiger ist, als das auf Platz 2 platzierte wertbare Angebot und nicht unangemessen niedrig ist.
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Bezeichnung des Loses: Cateringleistung für die Grund- und Mittelschule der Gemeinde Unterhaching
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Dienstleister für den Mensabetrieb und den Pausen verkauf für eine Grund- und Mittelschule.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.07. des jeweiligen Jahres gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.7.2023.
Bezeichnung des Loses: Cateringleistung für 5 Kindergärten der Gemeinde Unterhaching
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Dienstleister für 5 Kindergärten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterhaching

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
— weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Die Bieter haben das Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage A03) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a. -b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung“ (Anlage A05) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Mindeststandards:
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Cateringleistungen über Mahlzeiten für Kinder und Jugendliche) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des:
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– Auftragswerts,
– Erbringungszeitpunkts sowie,
– öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der,
– Name des Referenznehmers.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Die Bieter haben das Formblatt „Referenzprojekt“ (Anlage A06) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Mindeststandards:
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Cateringleistungen über Mahlzeiten für Kinder und Jugendliche) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
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– Auftragswerts,
– Erbringungszeitpunkts sowie,
– öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der,
– Name des Referenznehmers.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit der Gemeinde Unterhaching abschließen (Anlage 3_Los_1, bzw. Anlage 3_Los_2).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung erfolgt über das E-Vergabe-Portal.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GB 5 – Vergabestelle
Internetadresse: www.unterhaching.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=164531 🌏
URL der Teilnahme: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2019/S 086-206800 (2019-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Cateringleistungen für die Schule (Los 1) und die 5 Kindergärten (Los 2) der Gemeinde Unterhaching.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Unterhaching, GB 5 – Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 173-422636
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 086-206800
ABl. S-Ausgabe: 173

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Dienstleister für den Mensabetrieb und den Pausenverkauf für eine Grund- und Mittelschule.
Bezeichnung des Loses: Cateringleistung für fünf Kindergärten der Gemeinde Unterhaching
Kurze Beschreibung: Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Dienstleister für fünf Kindergärten.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Implementierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis Speisen
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis Implementierung
Kostenkriterium (Gewichtung): 5

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-18 📅
Name: Die KinderKüche-Catering GmbH
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Balanstr. 49
Postort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Zinner KG
Postanschrift: Köglweg 5
Postort: Taufkirchen
Postleitzahl: 82024
Land: München, Landkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 173-422636 (2019-09-05)