Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1) Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, Festangestellte u. mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v. H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festang. u. mit vergl. Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur
≥ 2 Personen = 3 Punkte
< 2 Pers. = 0 P., Ausschluss
2) Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit"
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen.
2.1) Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium 1 bis 3 je Wertungskriterium
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 5 v. H.
Wertungskriterium Projektleiter 5 v. H.
Wertungskriterium Bauleiter 5 v. H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen), des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
< 1 Referenz je WK = Ausschluss
2.2) Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1 bis 3 Büro/Unternehmen je 5 v. H.
WK 1 bis 3 Projektleiter je 5 v. H.
WK 1 bis 3 Bauleiter je 5 v. H.
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter/den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Sanierung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Aufenthaltsräume hinsichtlich Belichtung in vergleichbarer Größenordnung, mind. 100 000 EUR Baukosten KG 440-450 (brutto) gesamt.
A) Sanierung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen mit Anforderungen Belichtung für Gruppenarbeit = 3 Punkte
Sanierung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen = 2 P.
Sanierung eines Gebäudes = 1 P.
B) ≥ 200 000 EUR KG 400 brutto = 3 Punkte
≥ 150 000 EUR u. < 200 000 EUR = 2 P.
≥ 100 000 EUR u. < 150 000 EUR = 1 P.
< 100 000 EUR Baukosten = 0 P., keine Wertung
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Sanierung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Brandschutz- u. Unfallverhütungsvorschriften in vergleichbarer Größenordnung, mind. 100 000 EUR Baukosten KG 440-450 (brutto) gesamt.
A) Sanierung eines Gebäudes unter Berücksichtigung der Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für Kinder im Schulalter = 3 Punkte
Sanierung eines Gebäudes unter Berücksichtigung der Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für Publikumsverkehr = 2 P.
Sanierung eines Gebäudes ohne Publikumsverkehr = 1 P.
B) ≥ 300 000 EUR KG 400 brutto = 3 Punkte
≥ 200 000 EUR u. < 300 000 EUR = 2 P.
≥ 100 000 EUR u. < 200 000 EUR = 1 P.
< 100 000 EUR Baukosten = 0 P., keine Wertung
Wertungskriterium 3:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Sanierung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an IT-Versorgung in vergleichbarer Größenordnung, mind. 1 000 qm NUF gesamt.
A) Sanierung eines Gebäudes mit IT-Versorgung für Arbeits- und Unterrichtsräume = 3 Punkte
Sanierung eines Gebäudes mit IT-Versorgung für Arbeitsräume = 2 Punkte
Sanierung eines Gebäudes mit IT-Versorgung = 1 P.
B) ≥ 3 000 qm NUF = 3 Punkte
≥ 2 000 u. < 3 000 qm NUF = 2 P.
≥ 1 000 u. < 2 000 qm NUF = 1 P.
< 1 000 qm NUF = 0 P., keine Wertung
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Weitere Angaben zu Wertung/Einreichung s. VI.3