Cisco-Support

Universität Bielefeld

Netz- und VoIP-Support für 12 Monate.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-29 Auftragsbekanntmachung
2019-09-26 Ergänzende Angaben
2019-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen
Referenznummer: 066-2019-14
Kurze Beschreibung: Netz- und VoIP-Support für 12 Monate.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Telefonnetzen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Bielefeld
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Postleitzahl: 33615
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: https://www.uni-bielefeld.de/ 🌏
E-Mail: marco.peters@uni-bielefeld.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHY1EE/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHY1EE 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 168-411135
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHY1EE

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Netzsupport umfasst u. a. den Austausch defekter Cisco-Komponenten, das Bereitstellen von Firmware, Software-Updates (Major und Minor), Lizenzen, Frischaltcodes etc. zur Verfügung und das Bereitstellen von Zugängen zu Cisco-Webseiten und -Portalen.
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Der VoIP-Support umfasst insbesondere das Bereitstellen von Software-Updates, Upgrades, Patches für CUCM und VoIP-Telefone und eine Hotline für Unterstützungsleistungen im Störungsfall.
Eine detaillierte Aufstellung entnehmen Sie bitte dem Dokument „Leistungsverzeichnis und Preisblatt“.
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)*
*Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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2) Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und Vergaberegister NRW: Eigenerklärung Ausschlussgründe. Das Formular im Anhang 521 EU ist zu verwenden
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Gültiger Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie einer Deckungssumme i. H. v. jeweils mindestens 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
2) Gültiger Nachweis über Cisco Goldpartner-Status.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Hinweis 1: auf Grund des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die Bieterin/den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung einzuholen.
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Hinweis 2: die Universität Bielefeld ist nordrhein-westfälische Auftraggeberin im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) vom 22.3.2018. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird das Dokument 513 EU BVB TVgG NRW Vertragsbestandteil.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat F, Zentrale Beschaffungsabteilung
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHY1EE/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2019/S 168-411135 (2019-08-29)
Ergänzende Angaben (2019-09-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 189-460598
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 168-411135
ABl. S-Ausgabe: 189
Quelle: OJS 2019/S 189-460598 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 225 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 211-517352
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHYTFH

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-29 📅
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postort: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 225 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 211-517352 (2019-10-29)