Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (IT-DLZ) beabsichtigt Consultingleistung beim Einsatz von Splunk Produkten zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Consultingleistung beim Einsatz von Splunk
2019CHO000003
Produkte/Dienstleistungen: Computerunterstützung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (IT-DLZ) beabsichtigt Consultingleistung...”
Kurze Beschreibung
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (IT-DLZ) beabsichtigt Consultingleistung beim Einsatz von Splunk Produkten zu beauftragen.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (IT-DLZ) beabsichtigt Consultingleistung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (IT-DLZ) beabsichtigt Consultingleistung beim Einsatz von Splunk Produkten zu beauftragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-05 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben undBeiträgenzurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben undBeiträgenzurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren/Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzprojekten”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-30
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 061-141910 (2019-03-22)