Auf den 34 Wertstoffhöfen des Landkreises Landsberg am Lech sollen durch den Auftragnehmer mindestens 41 Absetzcontainer und 4 Abrollcontainer zur Sammlung von Altmetall aufgestellt und regelmäßig geleert werden. Jährlich werden über die Container ca. 1 050 Tonnen Altmetall gesammelt, die vom Auftragnehmer abgeholt und verwertet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
“Auf den 34 Wertstoffhöfen des Landkreises Landsberg am Lech sollen durch den Auftragnehmer mindestens 41 Absetzcontainer und 4 Abrollcontainer zur Sammlung...”
Kurze Beschreibung
Auf den 34 Wertstoffhöfen des Landkreises Landsberg am Lech sollen durch den Auftragnehmer mindestens 41 Absetzcontainer und 4 Abrollcontainer zur Sammlung von Altmetall aufgestellt und regelmäßig geleert werden. Jährlich werden über die Container ca. 1 050 Tonnen Altmetall gesammelt, die vom Auftragnehmer abgeholt und verwertet werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-08 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 152-375105
ABl. S-Ausgabe: 152
Quelle: OJS 2019/S 152-375105 (2019-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Landsberg am Lech
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-landsberg.de🌏
“Gemäß § 5 Abs. 1 VGV und § 39 Abs. 6 Nr. 3 VGV wird in Punkt II.1.7 auf die Angabe des genauen Gesamtwertes der Beschaffung verzichtet.”
Quelle: OJS 2019/S 215-528310 (2019-11-05)