Das neu zu beschaffende kardiovaskuläre Informations- und Kommunikationssystem (CVIS) muss den Bedarf eines kardiologischen Maximalversorgers praxistauglich abbilden. Somit ist es notwendig dieses CVIS sowohl in die bestehende IT-Infrastruktur, als auch die bestehende und für die kardiologische Versorgung vorgehaltene gerätetechnische Ausstattung inklusive der der Informationstechnischen Arbeitsumgebung einzubinden. Die benötigten Funktionalitäten müssen entsprechend dem geforderten Ergebnis auch mit entsprechenden Anpassungen realisiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Informationssysteme
Referenznummer: INVP-055-2019
Kurze Beschreibung:
Das neu zu beschaffende kardiovaskuläre Informations- und Kommunikationssystem (CVIS) muss den Bedarf eines kardiologischen Maximalversorgers praxistauglich abbilden. Somit ist es notwendig dieses CVIS sowohl in die bestehende IT-Infrastruktur, als auch die bestehende und für die kardiologische Versorgung vorgehaltene gerätetechnische Ausstattung inklusive der der Informationstechnischen Arbeitsumgebung einzubinden. Die benötigten Funktionalitäten müssen entsprechend dem geforderten Ergebnis auch mit entsprechenden Anpassungen realisiert werden.
Das neu zu beschaffende kardiovaskuläre Informations- und Kommunikationssystem (CVIS) muss den Bedarf eines kardiologischen Maximalversorgers praxistauglich abbilden. Somit ist es notwendig dieses CVIS sowohl in die bestehende IT-Infrastruktur, als auch die bestehende und für die kardiologische Versorgung vorgehaltene gerätetechnische Ausstattung inklusive der der Informationstechnischen Arbeitsumgebung einzubinden. Die benötigten Funktionalitäten müssen entsprechend dem geforderten Ergebnis auch mit entsprechenden Anpassungen realisiert werden.
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer neuen Software als Ersatz für die bestehende Anwendung mit der Bezeichnung „Pulmocard“. Das neu zu beschaffende kardiovaskuläre Informations- und Kommunikationssystem (CVIS) muss den Bedarf eines kardiologischen Maximalversorgers praxistauglich abbilden. Somit ist es notwendig dieses CVIS sowohl in die bestehende IT-Infrastruktur, als auch die bestehende und für die kardiologische Versorgung vorgehaltene gerätetechnische Ausstattung inklusive der der Informationstechnischen Arbeitsumgebung einzubinden. Die benötigten Funktionalitäten müssen entsprechend dem geforderten Ergebnis auch mit entsprechenden Anpassungen realisiert werden. Die Bestandsdaten aus dem derzeit genutzten Programm „Pulmocard“ müssen im neuen System verfügbar sein und es muss eine weitere Nutzung dieser Daten ermöglicht werden.
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer neuen Software als Ersatz für die bestehende Anwendung mit der Bezeichnung „Pulmocard“. Das neu zu beschaffende kardiovaskuläre Informations- und Kommunikationssystem (CVIS) muss den Bedarf eines kardiologischen Maximalversorgers praxistauglich abbilden. Somit ist es notwendig dieses CVIS sowohl in die bestehende IT-Infrastruktur, als auch die bestehende und für die kardiologische Versorgung vorgehaltene gerätetechnische Ausstattung inklusive der der Informationstechnischen Arbeitsumgebung einzubinden. Die benötigten Funktionalitäten müssen entsprechend dem geforderten Ergebnis auch mit entsprechenden Anpassungen realisiert werden. Die Bestandsdaten aus dem derzeit genutzten Programm „Pulmocard“ müssen im neuen System verfügbar sein und es muss eine weitere Nutzung dieser Daten ermöglicht werden.
Die neue Software soll gepflegt und gewartet werden. Für das Produkt soll im Anschluss an die Gewährleistung eine Vollwartung vereinbart werden. Für die ersten beiden Jahre nach Installation sind alle im Vollwartungsvertrag angebotenen Leistungen (z. B. Softwareänderungen, Patche, Updates) in die Gewährleistung mit aufzunehmen. Es ist eine Vollwartung für einen Zeitraum von 8 Jahren nach Ablauf der Gewährleistung anzubieten. Der Wartungsvertrag muss mit der Außerbetriebnahme des zu wartenden Systems zu kündigen sein. Falls dies vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit liegt dürfen keine Ansprüche aus der verbleibenden Restlaufzeit abgeleitet werden.
Die neue Software soll gepflegt und gewartet werden. Für das Produkt soll im Anschluss an die Gewährleistung eine Vollwartung vereinbart werden. Für die ersten beiden Jahre nach Installation sind alle im Vollwartungsvertrag angebotenen Leistungen (z. B. Softwareänderungen, Patche, Updates) in die Gewährleistung mit aufzunehmen. Es ist eine Vollwartung für einen Zeitraum von 8 Jahren nach Ablauf der Gewährleistung anzubieten. Der Wartungsvertrag muss mit der Außerbetriebnahme des zu wartenden Systems zu kündigen sein. Falls dies vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit liegt dürfen keine Ansprüche aus der verbleibenden Restlaufzeit abgeleitet werden.
Für die Erstellung des Gesamtsystems sowie der Wartung gemäß Leistungsverzeichnis soll ein EVB-IT Systemvertrages in der aktuellsten Fassung abgeschlossen werden.
Auf Basis der für dieses Projekt freigegebenen Mittel für das geforderte System besteht eine Preisobergrenze von 240 000 EUR netto. Auf Basis der für dieses Projekt freigegebenen Mittel für Wartungs und Servicekosten für 8 Jahre nach 2 Jahren Gewährleistung besteht eine Preisobergrenze von 270 000 EUR netto.
Auf Basis der für dieses Projekt freigegebenen Mittel für das geforderte System besteht eine Preisobergrenze von 240 000 EUR netto. Auf Basis der für dieses Projekt freigegebenen Mittel für Wartungs und Servicekosten für 8 Jahre nach 2 Jahren Gewährleistung besteht eine Preisobergrenze von 270 000 EUR netto.
Da weitere Mittel des Auftraggebers unter keinen Umständen zur Verfügung stehen, darf der bereitgestellte Betrag nicht überschritten werden. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass die Höchstpreisgrenzen für das System oder die Wartungs und Servicekosten nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben.
Da weitere Mittel des Auftraggebers unter keinen Umständen zur Verfügung stehen, darf der bereitgestellte Betrag nicht überschritten werden. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass die Höchstpreisgrenzen für das System oder die Wartungs und Servicekosten nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben.
Dauer: 2 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
RoMed Kliniken – Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH
Pettenkoferstraße 10
83022 Rosenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft;
1) Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft;
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Agkamed-Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Formlose Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre, jeweils getrennt (netto) für die Jahre 2018, 2017 und 2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe von mindestens 2 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung inkl. Kontaktpersonen und -daten (gemäß Formblatt „Referenzen“). Diese dürfen nicht älter als 5 Jahre sein;
2) Formlose Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Nachweis der Objektbesichtigung (gemäß Agkamed-Formular) (Falls durchgeführt);
2) Nachweis der Nachunternehmer (gemäß Agkamed-Formular).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Agkamed GmbH, Projekt- und Ausschreibungsmanagement/Investitionsgüter
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD3YYHK/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Agkamed GmbH
Postanschrift: Ruhrallee 175
Postort: Essen
Postleitzahl: 45136
Kontaktperson: Projekt- und Ausschreibungsmanagement/Investitionsgüter
Telefon: +49 2011855-0📞
Fax: +49 2011855-299 📠
Land: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 179-436509 (2019-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 509 863 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: RoMed Kliniken - Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer neuen Software als Ersatz für die bestehende Anwendung mit der Bezeichnung „Pulmocard“. Das neu zu beschaffende kardiovaskuläre Informations- und Kommunikationssystem (CVIS) muss den Bedarf eines kardiologischen Maximalversorgers praxistauglich abbilden. Somit ist es notwendig dieses CVIS sowohl in die bestehende IT-Infrastruktur, als auch die bestehende und für die kardiologische Versorgung vorgehaltene gerätetechnische Ausstattung inklusive der der Informationstechnischen Arbeitsumgebung einzubinden. Die benötigten Funktionalitäten müssen entsprechend dem geforderten Ergebnis auch mit entsprechenden Anpassungen realisiert werden. Die Bestandsdaten aus dem derzeit genutzten Programm „Pulmocard“ müssen im neuen System verfügbar sein und es muss eine weitere Nutzung dieser Daten ermöglicht werden.
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer neuen Software als Ersatz für die bestehende Anwendung mit der Bezeichnung „Pulmocard“. Das neu zu beschaffende kardiovaskuläre Informations- und Kommunikationssystem (CVIS) muss den Bedarf eines kardiologischen Maximalversorgers praxistauglich abbilden. Somit ist es notwendig dieses CVIS sowohl in die bestehende IT-Infrastruktur, als auch die bestehende und für die kardiologische Versorgung vorgehaltene gerätetechnische Ausstattung inklusive der der Informationstechnischen Arbeitsumgebung einzubinden. Die benötigten Funktionalitäten müssen entsprechend dem geforderten Ergebnis auch mit entsprechenden Anpassungen realisiert werden. Die Bestandsdaten aus dem derzeit genutzten Programm „Pulmocard“ müssen im neuen System verfügbar sein und es muss eine weitere Nutzung dieser Daten ermöglicht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RoMed Kliniken - Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-15 📅
Name: GE Healthcare GmbH - Geschäftsbereich IT
Postanschrift: Beethovenstrasse 239
Postort: Solingen
Postleitzahl: 42655
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 73489861336📞
E-Mail: insidesales.hcit@ge.com📧
Land: Solingen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AGKAMED GmbH, Projekt- und Ausschreibungsmanagement/ Investitionsgüter
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.