Belieferung der Fraport AG mit Damenhygienebehältern und den passenden Abfallsäcken für die Sanitäreinrichtungen am Flughafen Frankfurt/M.
Weitere Angaben unter II.2.4
— Ausführungsbeginn: 1.5.2020,
— Ausführungsende: 28.2.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2124/2136
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
Telefon: +49 69690-25217📞
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.fraport.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de🌏
Teilnahme-URL: www.vergabe.rib.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Damenhygienebehälter und passende Abfallsäcke
EU-P 1046-19EK3
Produkte/Dienstleistungen: Sanitärerzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Belieferung der Fraport AG mit Damenhygienebehältern und den passenden Abfallsäcken für die Sanitäreinrichtungen am Flughafen Frankfurt/M.
Weitere Angaben...”
Kurze Beschreibung
Belieferung der Fraport AG mit Damenhygienebehältern und den passenden Abfallsäcken für die Sanitäreinrichtungen am Flughafen Frankfurt/M.
Weitere Angaben unter II.2.4
— Ausführungsbeginn: 1.5.2020,
— Ausführungsende: 28.2.2022.
Hygiene ist ein wichtiges Kriterium für Fluggäste sowie Mitarbeiter und gehört zu den Basisfaktoren. Mit der Bestückung von Damenhygienebehältern im Bereich Terminal 1, Terminal 2, Service- und Verwaltungsgebäude am Verkehrsflughafen Frankfurt soll gewährleistet werden, dass der Flughafen Frankfurt am Main auch in diesem Punkt einen positiven Eindruck bei seinen Kunden und Mitarbeitern hinterlässt.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die mittels Abrufbestellung geforderte Anzahl an Damenhygienebehälter als Erstbelieferung zum 01.05.2020 zur Auslieferung zur Verfügung steht. Die genauen Liefertermine zu den jeweiligen Anlieferstellen werden zwischen Fraport und Auftragnehmer abgestimmt.
Die Nachlieferung von Damenhygienebehältern muss innerhalb von 5 Werktagen nach Bestellung erfolgen.
Die Lieferung von Abfallsäcken muss innerhalb von 2 Werktagen nach Bestellung erfolgen.
Mengen:
Erstbelieferung mit ca. 1 770 Damenhygienebehälter
Lieferung von ca. 1 400 000 Abfallsäcken pro Jahr
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Kalkulationsgrundlage dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen, bspw. einer Anpassung der Leerungsintervalle aufgrund zukünftiger Erfahrungswerte, angepasst werden können.
Weitere Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann insgesamt maximal 1 mal verlängert werden und endet damit spätestens am 28.2.2023.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3): die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3): die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" enthalten sind, verwendet werden.
1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teillnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-28
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der...”
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung für Bauleistungen", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
Spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
Spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2019/S 188-458244 (2019-09-26)
Ergänzende Angaben (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Belieferung der Fraport AG mit Damenhygienebehältern und den passenden Abfallsäcken für die Sanitäreinrichtungen am Flughafen Frankfurt/M.
Weitere Angaben...”
Kurze Beschreibung
Belieferung der Fraport AG mit Damenhygienebehältern und den passenden Abfallsäcken für die Sanitäreinrichtungen am Flughafen Frankfurt/M.
Weitere Angaben unter II.2.4)
Ausführungsbeginn: 1.5.2020
Ausführungsende: 28.2.2022.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 188-458244
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-10-28 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2019-11-08 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2019/S 196-477085 (2019-10-08)
Ergänzende Angaben (2019-10-28)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Hygiene ist ein wichtiges Kriterium für Fluggäste sowie Mitarbeiter und gehört zu den Basisfaktoren. Mit der Bestückung von Damenhygienebehältern im Bereich...”
Text
Hygiene ist ein wichtiges Kriterium für Fluggäste sowie Mitarbeiter und gehört zu den Basisfaktoren. Mit der Bestückung von Damenhygienebehältern im Bereich Terminal 1, Terminal 2, Service- und Verwaltungsgebäude am Verkehrsflughafen Frankfurt soll gewährleistet werden, dass der Flughafen Frankfurt am Main auch in diesem Punkt einen positiven Eindruck bei seinen Kunden und Mitarbeitern hinterlässt.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die mittels Abrufbestellung geforderte Anzahl an Damenhygienebehälter als Erstbelieferung zum 1.5.2020 zur Auslieferung zur Verfügung steht. Die genauen Liefertermine zu den jeweiligen Anlieferstellen werden zwischen Fraport und Auftragnehmer abgestimmt.
Die Nachlieferung von Damenhygienebehältern muss innerhalb von 5 Werktagen nach Bestellung erfolgen.
Die Lieferung von Abfallsäcken muss innerhalb von 2 Werktagen nach Bestellung erfolgen.
Mengen:
Erstbelieferung mit ca. 1 770 Damenhygienebehälter
Lieferung von ca. 1 400 000 Abfallsäcken pro Jahr
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Kalkulationsgrundlage dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen, bspw. einer Anpassung der Leerungsintervalle aufgrund zukünftiger Erfahrungswerte, angepasst werden können.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Hygiene ist ein wichtiges Kriterium für Fluggäste sowie Mitarbeiter und gehört zu den Basisfaktoren. Mit der Bestückung von Damenhygienebehältern im Bereich...”
Text
Hygiene ist ein wichtiges Kriterium für Fluggäste sowie Mitarbeiter und gehört zu den Basisfaktoren. Mit der Bestückung von Damenhygienebehältern im Bereich Terminal 1, Terminal 2, Service- und Verwaltungsgebäude am Verkehrsflughafen Frankfurt soll gewährleistet werden, dass der Flughafen Frankfurt am Main auch in diesem Punkt einen positiven Eindruck bei seinen Kunden und Mitarbeitern hinterlässt.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die mittels Abrufbestellung geforderte Anzahl an Damenhygienebehälter als Erstbelieferung zum 1.5.2020 zur Auslieferung zur Verfügung steht. Die genauen Liefertermine zu den jeweiligen Anlieferstellen werden zwischen Fraport und Auftragnehmer abgestimmt.
Die Nachlieferung von Damenhygienebehältern muss innerhalb von 5 Werktagen nach Bestellung erfolgen.
Die Lieferung von Abfallsäcken muss innerhalb von 4 Werktagen nach Bestellung erfolgen.
Mengen:
Erstbelieferung mit ca. 1 770 Damenhygienebehälter
Lieferung von ca. 1 400 000 Abfallsäcken pro Jahr
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Kalkulationsgrundlage dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen, bspw. einer Anpassung der Leerungsintervalle aufgrund zukünftiger Erfahrungswerte, angepasst werden können.
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Quelle: OJS 2019/S 210-514437 (2019-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Belieferung der Fraport AG mit Damenhygienebehältern und den passenden Abfallsäcken für die Sanitäreinrichtungen am Flughafen Frankfurt/M.
Weitere Angaben...”
Kurze Beschreibung
Belieferung der Fraport AG mit Damenhygienebehältern und den passenden Abfallsäcken für die Sanitäreinrichtungen am Flughafen Frankfurt/M.
Weitere Angaben unter II.2.4.
— Ausführungsbeginn: 1.5.2020;
— Ausführungsende: 28.2.2022.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Hygiene ist ein wichtiges Kriterium für Fluggäste sowie Mitarbeiter und gehört zu den Basisfaktoren. Mit der Bestückung von Damenhygienebehältern im Bereich...”
Beschreibung der Beschaffung
Hygiene ist ein wichtiges Kriterium für Fluggäste sowie Mitarbeiter und gehört zu den Basisfaktoren. Mit der Bestückung von Damenhygienebehältern im Bereich Terminal 1, Terminal 2, Service- und Verwaltungsgebäude am Verkehrsflughafen Frankfurt soll gewährleistet werden, dass der Flughafen Frankfurt am Main auch in diesem Punkt einen positiven Eindruck bei seinen Kunden und Mitarbeitern hinterlässt.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die mittels Abrufbestellung geforderte Anzahl an Damenhygienebehälter als Erstbelieferung zum 1.5.2020 zur Auslieferung zur Verfügung steht. Die genauen Liefertermine zu den jeweiligen Anlieferstellen werden zwischen Fraport und Auftragnehmer abgestimmt.
Die Nachlieferung von Damenhygienebehältern muss innerhalb von 5 Werktagen nach Bestellung erfolgen.
Die Lieferung von Abfallsäcken muss innerhalb von 2 Werktagen nach Bestellung erfolgen.
Mengen:
— Erstbelieferung mit ca. 1 770 Damenhygienebehälter;
— Lieferung von ca. 1 400 000 Abfallsäcken pro Jahr.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Kalkulationsgrundlage dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen, bspw. einer Anpassung der Leerungsintervalle aufgrund zukünftiger Erfahrungswerte, angepasst werden können.
Weitere Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 188-458244
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4600003431
Titel: EU-P 1046-19EK3, Damenhygieneboxen und Verbrauchsmaterial
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Janibell GmbH
Postanschrift: Mergenthalerallee 73-75
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 287 730 💰
“Ablauf des Verfahrens:
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der...”
Ablauf des Verfahrens:
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung:
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung für Bauleistungen“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 084-199739 (2020-04-27)