DCCTs class 3
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
DCCTs.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-10.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Computerzubehör › Stromversorgungszubehör
- • Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion › Teilchenbeschleuniger
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-10-10 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-02-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teilchenbeschleuniger
Referenznummer: 01/50062506
Kurze Beschreibung: DCCTs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teilchenbeschleuniger 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgungszubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: proekf01@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159712574 📞
Fax: +49 6159713983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDQP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDQP 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 199-483167
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDQP/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 199-483167 (2019-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teilchenbeschleuniger
Referenznummer: 01/50062506
Kurze Beschreibung: DCCTs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teilchenbeschleuniger 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgungszubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: proekf01@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159712574 📞
Fax: +49 6159713983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDQP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDQP 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 199-483167
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die 3 wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDQP
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alle Netzgeräte, die verwendet werden, um verschiedene Magnete und Magnetketten in der FAIR Strahlführung mit Strom zu versorgen, erfordern ein spezielles Strommess-System, um Strom mit einer spezifizierten Genauigkeit bereitzustellen: 2h Stabilität 10 ppm, 24h Genauigkeit 20 ppm und 1-Jahres Genauigkeit 40 ppm bezogen auf Nennstrom. Außerdem müssen Offset und Verstärkung Temperaturkoeffizient 1 ppm/K sein.
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Die geforderte Präzision kann mit der Zero-Flux-Technologie erreicht werden. Auf dem Markt wird ein solches System als ein zero-flux Direct Current-Current Transducer (DCCT) bezeichnet.
Der DCCT muss aus einem gekapselten Messkopf (ohne eingebaute Elektronik) und einer Elektronikbaugruppe bestehen. Der Spannungsausgang soll 10 V bei Nennstrom betragen. Ein Betrieb bei 110 % des Nennstroms (konstanter Überstrom) muss gewährleistet sein. Der DCCT muss bipolar (+/- Nennstrom) ohne Unterbrechung beim Nulldurchgang betrieben werden können.
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Die DCCT Elektronikbaugruppe muss in einen 19 Zoll Einbaurahmen der universellen Netzgeräte Steuerung ACU (Adaptive Control Unit) eingebaut werden. Daher ist die Größe für die Elektronikbaugruppe (PCB: 3U-Euronorm und Frontplatte: 10TE) ebenso vorgegeben wie die genau definierte Pinbelegung der Steckerleiste.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDQP/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die 3 wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
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Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDQP
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 199-483167 (2019-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 034-079833
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 199-483167
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDWU
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertung DCCT
Qualitätskriterium (Gewichtung): 56
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertung Test/Kalibrieung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertung Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-14 📅
Name: PM Special Measuring Systems
Postanschrift: Euregioweg 330 B
Postort: SN Enschede
Postleitzahl: 7532
Land: Niederlande 🇳🇱
Telefon: +31 537400740 📞
E-Mail: info@pm-sms.com 📧
Land: Noord-Overijssel 🏙️
Internetadresse: http://www.pm-sms.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2020/S 034-079833 (2020-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 034-079833
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 199-483167
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDWU
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alle Netzgeräte, die verwendet werden, um verschiedene Magnete und Magnetketten in der FAIR Strahlführung mit Strom zu versorgen, erfordern ein spezielles Strommess-System, um Strom mit einer spezifizierten Genauigkeit bereitzustellen: 2 h Stabilität – 10 ppm, 24 h Genauigkeit – 20 ppm und 1-Jahres Genauigkeit – 40 ppm bezogen auf Nennstrom. Außerdem müssen Offset und Verstärkung Temperaturkoeffizient – 1 ppm/K sein.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertung DCCT
Qualitätskriterium (Gewichtung): 56
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertung Test/Kalibrieung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertung Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-14 📅
Name: PM Special Measuring Systems
Postanschrift: Euregioweg 330 B
Postort: SN Enschede
Postleitzahl: 7532
Land: Niederlande 🇳🇱
Telefon: +31 537400740 📞
E-Mail: info@pm-sms.com 📧
Land: Noord-Overijssel 🏙️
Internetadresse: http://www.pm-sms.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2020/S 034-079833 (2020-02-14)
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