Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Deponieerweiterung „Am Turm“ – Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung und den Bau der Oberflächenabdichtung
DAT2019PL”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung von Ingenieurdienstleistungen für die Planung und die Errichtung der Oberflächenabdichtung der Deponieerweiterung „Am Turm“.”
Der Standort der Deponieerweiterung „Am Turm“ liegt ca. 3 km nördlich von Wernigerode südöstlich des Kreuzes der Bundesstraßen A 36 und B 244. Der Deponiestandort liegt im Landkreis Harz (Altkreis Wernigerode). Seit dem 1.6.2005 befindet sich die Deponie in der Stilllegungsphase.
Das Deponiegelände ist außerhalb von Siedlungen auf freier Flur gelegen. Nördlich, westlich und südlich grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten schließt sich der Altkörper der Deponie „Am Turm“ an.
Die Entfernung zu Wohngebieten beträgt nach Schmatzfeld ca. 2,5 km und nach Wernigerode ca. 3 km.
Der historisch begründete Standort entstand 1961 als ungeordnete Deponie (Altanlage) aus der alten Kalkgrube an der „Neuen Turmwarte“. In den Jahren 1999 und 2000 wurde die ca.5,1 ha große Erweiterungsfläche der Deponie „Am Turm“ nach den Vorschriften der TASi für eine Deponie der Klasse 2 abfallrechtlich genehmigt und an der Basis abgedichtet.
1999 wurde mit der Ablagerung von Siedlungsabfällen auf der Erweiterungsfläche begonnen. Die Schließung der gesamten Deponie auf Grund der rechtlichen Vorgaben der TASi erfolgte zum 31.5.2005. In dem Zeitraum von Herbst 2005 bis Frühjahr 2006 wurde das Deponiegasfassungssystem inklusive Gasfackel errichtet. Im Zeitraum 2006 bis 2008 wurde die Deponieoberfläche mit einer gering mächtigen temporären mineralischen Oberflächenabdeckung versehen.
Der Deponiekörper ist von einem Ringgraben umschlossen, der Oberflächenwasser fasst und abführt.
Die Genehmigung wurde am 8.6.2009 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachfolgende Auswahlkriterien beschreiben zwingend zu erfüllende Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachfolgende Auswahlkriterien beschreiben zwingend zu erfüllende Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erfüllen muss:
1) Auszug (nicht älter als 1 Jahr) aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für jur. Personen);
2) Angaben zu Namen, beruflichem Werdegang und beruflicher Qualifikation der projektverantwortlichen
Person(en) sowie deren Stellvertreter, Referenzen für Leistungen nach § 43 HOAI zur Stilllegung von Deponien, Erweiterung Deponiegasfassungen;
3) Auskünfte, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen;
4) Nachweis zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 48 VgV;
5) Vorlage von Nachweisen: Erklärungen von Krankenkassen, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Finanzamt;
6) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft;
7) Erklärungen, Nachweise oder sonstig einzureichende Unterlagen sind entsprechend der Ausschreibungsgliederung einzureichen.
Hinweis:
Alternativ kann für die zutreffenden Punkte aus der vorgenannten Aufstellung eine aktuelle Bescheinigung einer Präqualifikation, die nicht älter als 1 Jahr ist, vorgelegt werden
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die zu vergebenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (insb. § 43).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der Bedingungen der ILO-Kernarbeitsnormen, § 10 Landesvergabegesetz (Tariftreue und Entgeltgleichheit) und § 19 MiLoG.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-26
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
“1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.
2) Für den...”
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke zu verwenden (Formblätter) zu verwenden. Die Vordrucke, die Beschaffungsunterlagen und die späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de zum Download bereit. Sollten sich Daten als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu
Öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattform informieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggf. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYUYJ2D
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3455141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Nachprüfung unzulässig, soweit – der Auftragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Nachprüfung unzulässig, soweit – der Auftragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 134 Abs.1 Satz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 123-300751 (2019-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Deponieerweiterung „Am Turm“ — Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung und den Bau der Oberflächenabdichtung
DAT2019PL”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 300879.92 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Standort der Deponieerweiterung „Am Turm“ liegt ca. 3 km nördlich von Wernigerode südöstlich des Kreuzes der Bundesstraßen A 36 und B 244. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Standort der Deponieerweiterung „Am Turm“ liegt ca. 3 km nördlich von Wernigerode südöstlich des Kreuzes der Bundesstraßen A 36 und B 244. Der Deponiestandort liegt im Landkreis Harz (Altkreis Wernigerode). Seit dem 1. Juni 2005 befindet sich die Deponie in der Stilllegungsphase.
Das Deponiegelände ist außerhalb von Siedlungen auf freier Flur gelegen. Nördlich, westlich und südlich grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten schließt sich der Altkörper der Deponie „Am Turm“ an.
Die Entfernung zu Wohngebieten beträgt nach Schmatzfeld ca. 2,5 km und nach Wernigerode ca. 3 km.
Der historisch begründete Standort entstand 1961 als ungeordnete Deponie (Altanlage) aus der alten Kalkgrube an der „Neuen Turmwarte“. In den Jahren 1999 und 2000 wurde die ca.5,1 ha große Erweiterungsfläche der Deponie „Am Turm“ nach den Vorschriften der TASi für eine Deponie der Klasse 2 abfallrechtlich genehmigt und an der Basis abgedichtet.
1999 wurde mit der Ablagerung von Siedlungsabfällen auf der Erweiterungsfläche begonnen. Die Schließung der gesamten Deponie auf Grund der rechtlichen Vorgaben der TASi erfolgte zum 31.5.2005. In dem Zeitraum von Herbst 2005 bis Frühjahr 2006 wurde das Deponiegasfassungssystem inklusive Gasfackel errichtet. Im Zeitraum 2006 bis 2008 wurde die Deponieoberfläche mit einer gering mächtigen temporären mineralischen Oberflächenabdeckung versehen.
Der Deponiekörper ist von einem Ringgraben umschlossen, der Oberflächenwasser fasst und abführt.
Die Genehmigung wurde am 8. Juni 2009 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 123-300751
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Sicherung und Rekultivierung der Deponieerweiterung „Am Turm“; Leistungen zur Ausführungsplanung, Vergabe und Bauoberleitung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Umtec Partnerschaft mbB
Postanschrift: Haferwende 7
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28357
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 421-2075-0📞
E-Mail: info@umtec-partner.de📧
Fax: +49 421-20759-999 📠
Region: Harz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300879.92 💰
“1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.
2) Für den...”
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke zu verwenden (Formblätter) zu verwenden. Die Vordrucke, die Beschaffungsunterlagen und die späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de zum Download bereit. Sollten sich Daten als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattform informieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggf. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage.
Vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYUDLR1
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Nachprüfung unzulässig, soweit
— der Auftragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Nachprüfung unzulässig, soweit
— der Auftragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 080-189037 (2020-04-20)