Das BAG hat gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) einen Überwachungsauftrag u. a. bzgl. des technischen Zustandes von Nutzfahrzeugen. Grundlage hierfür ist die „Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)“ sowie die Richtlinie 2014/47 EU.
Um der fortschreitenden elektronischen Entwicklung im Bereich der Fahrzeugtechnik Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, elektronische Komponenten in Kraftfahrzeugen auf Fehler bzw. Störungen in den Fahrzeugsteuergeräten zu überprüfen. Dies ist nur mit einer Vernetzung über die in den Fahrzeugen vorhandene OBD-Schnittstelle möglich. Zu diesem Zweck sollen entsprechende Diagnosegeräte beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch das Bundesamt für...”
Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Diagnosegeräte zur Auslesung der On-Board-Diagnose (OBD) bei Fahrzeugen – mit Zubehör und inkl. Leistungen zur Instandhaltung
2019-62-OBD”
Produkte/Dienstleistungen: Computerbezogene Geräte📦
Kurze Beschreibung:
“Das BAG hat gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) einen Überwachungsauftrag u. a. bzgl. des technischen Zustandes von Nutzfahrzeugen. Grundlage hierfür ist...”
Kurze Beschreibung
Das BAG hat gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) einen Überwachungsauftrag u. a. bzgl. des technischen Zustandes von Nutzfahrzeugen. Grundlage hierfür ist die „Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)“ sowie die Richtlinie 2014/47 EU.
Um der fortschreitenden elektronischen Entwicklung im Bereich der Fahrzeugtechnik Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, elektronische Komponenten in Kraftfahrzeugen auf Fehler bzw. Störungen in den Fahrzeugsteuergeräten zu überprüfen. Dies ist nur mit einer Vernetzung über die in den Fahrzeugen vorhandene OBD-Schnittstelle möglich. Zu diesem Zweck sollen entsprechende Diagnosegeräte beschafft werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 720 000 💰
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung und Instandhaltung von OBD-Diagnosegeräte inkl. Zubehör gemäß Leistungsbeschreibung und der zugehörigen weiteren Vergabeunterlagen sowie die Durchführung der notwendigen Schulungen/Einweisungen im Bezug auf die Handhabung der Geräte.
Um der fortschreitenden elektronischen Entwicklung im Bereich der Fahrzeugtechnik Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, elektronische Komponenten in Kraftfahrzeugen auf Fehler bzw. Störungen in den Fahrzeugsteuergeräten zu überprüfen. Dies ist nur mit einer Vernetzung über die in den Fahrzeugen vorhandene OBD-Schnittstelle möglich.
Zu diesem Zweck sind OBD-Diagnosegeräte unerlässlich.
Da die TUK-Experten des Straßenkontrolldienstes (SKD) in der Lage sein müssen, alle Typen und Baujahre der Nutzfahrzeuge umfassend und diskriminierungsfrei kontrollieren zu können, sind OBD-Diagnosegeräte erforderlich, die Zugang zur Fahrzeugelektronik jedes Fahrzeugherstellers und jeder Fahrzeugbaureihe gewähren (Mehrmarkendiagnose).
Fortlaufende regelmäßige Software-Updates sind hierfür zwingend Voraussetzung, da ohne diese verlässliche Kontrollen nicht möglich sind. Dies gilt ebenfalls für entsprechenden technischen Support (Hotline).
Die technischen Kontrollen der Experten beziehen sich u.a. auf „allgemeine technische Kontrollen“, wie Bereifung, Lenkung, Fahrzeugaufbau, Bremsanlage usw. Bei diesen Kontrollen wird standardmäßig eine OBD-Diagnose-Einheit im Rahmen der Kontrolle eingesetzt (soweit bis jetzt im BAG vorhanden). Der Einsatz dieser Geräte führt zu effizientem Handeln durch damit erst mögliche zielgerichtete Fehleranalyse.
Insbesondere können hier aber Fehlermeldungen entdeckt werden, die typischerweise Im Zusammenhang mit Manipulationen am digitalen Fahrtenschreiber und an der Abgasnachbehandlung (AdBlue-Manipulation) entstehen und gespeichert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung der geforderten Ausstattungsmerkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-23 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“5) Optionale Leistungen
5.1) Option zur Beschaffung weiterer Diagnosegeräte
Auf Grund beabsichtigter personeller Aufstockung im Kontrolldienst des...”
Beschreibung der Optionen
5) Optionale Leistungen
5.1) Option zur Beschaffung weiterer Diagnosegeräte
Auf Grund beabsichtigter personeller Aufstockung im Kontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr ist neben der Erstbeschaffung von 19 Stück Diagnosegeräten samt Zubehör, die Option zur Beschaffung weiterer Diagnosegeräte samt Zubehör Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
5.1.1) Mengengerüst der Option
Die Option umfasst 20 Diagnosegeräte inkl. Zubehör.
Der Funktionsumfang entspricht unverändert den Anforderungen gemäß dem Kriterienkatalog (Anlage 03). Anpassungen an den Geräten im Rahmen des technischen Fortschrittes bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.
Darüber hinaus ist Punkt 5.1.2.2 zu beachten.
5.1.2) Einlösung der Optionen
Die Einlösung der Optionen (Abruf weiterer Diagnosegeräte und Schulungen) erfolgt schriftlich via E-Mail an den unter Punkt 9 des EVB-IT Kaufvertrags (Anlage 09) genannten Ansprechpartner des Auftragnehmers.
5.1.2.1) Zeitpunkt der Einlösung
Eine entsprechende Stellenbesetzung im Kontrolldienst erfolgt voraussichtlich im Jahr 2020. In dem Zuge wird die Option im Umfang von zunächst ca. 10 Diagnosegeräten inkl. Zubehör eingelöst. Der Abruf der weiteren 10 Diagnosegeräte inkl. Zubehör erfolgt darauf voraussichtlich im Jahr 2021.
Ein Anspruch auf den Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht.
5.1.2.2) Schulung/Einweisung bei Einlösung der Option
Im Zuge der Einlösung der Option können bis zu 2 weitere Schulungen/Einweisungen entsprechend des Kriterienkatalogs (Anlage 03, Punkt 52 bis 54) durch den Auftraggeber beauftragt werden (1 x Süddeutscher Raum, 1 x Norddeutscher Raum).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweis: Kopie eines Auszuges...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweis: Kopie eines Auszuges aus einem entsprechenden Register oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Hinweis: für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (hier: Fahrzeugdiagnose) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von mindestens 1 440 000 EUR (netto) nachzuweisen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen.
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 3 000 000,00 EUR
Sachschäden: mind. 3 000 000,00 EUR
“Es gelten folgende Mindeststandards:
Umsatz: Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (hier: Fahrzeugdiagnose) im Durchschnitt der...”
Es gelten folgende Mindeststandards:
Umsatz: Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (hier: Fahrzeugdiagnose) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von mindestens 1 440 000 EUR (netto) nachzuweisen.
Haftpflichtversicherung:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 3 000 000,00 EUR
Sachschäden: mind. 3 000 000,00 EUR
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
— Gleichzeitiger Verkauf von zumindest 10 Geräten zur Auslesung der On-Board-Diagnose (OBD) bei Fahrzeugen samt Zubehör,
— Vereinbarte Instandhaltungs- bzw. Serviceleistungen mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten,
— Durchführung von Einweisung/Schulung mit mindestens 10 Teilnehmern,
— Verkauf an öffentlichen Auftraggeber.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage 01 Bewerbungsbedingungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-22
10:05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
Nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2019/S 037-082913 (2019-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 720 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Lieferung und Instandhaltung von OBD-Diagnosegeräte inkl. Zubehör gemäß Leistungsbeschreibung und der zugehörigen weiteren...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung und Instandhaltung von OBD-Diagnosegeräte inkl. Zubehör gemäß Leistungsbeschreibung und der zugehörigen weiteren Vergabeunterlagen sowie die Durchführung der notwendigen Schulungen/Einweisungen im Bezug auf die Handhabung der Geräte.
Um der fortschreitenden elektronischen Entwicklung im Bereich der Fahrzeugtechnik Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, elektronische Komponenten in Kraftfahrzeugen auf Fehler bzw. Störungen in den Fahrzeugsteuergeräten zu überprüfen. Dies ist nur mit einer Vernetzung über die in den Fahrzeugen vorhandene OBD-Schnittstelle möglich.
Zu diesem Zweck sind OBD-Diagnosegeräte unerlässlich.
Da die TUK-Experten des Straßenkontrolldienstes (SKD) in der Lage sein müssen, alle Typen und Baujahre der Nutzfahrzeuge umfassend und diskriminierungsfrei kontrollieren zu können, sind OBD-Diagnosegeräte erforderlich, die Zugang zur Fahrzeugelektronik jedes Fahrzeugherstellers und jeder Fahrzeugbaureihe gewähren (Mehrmarkendiagnose).
Fortlaufende regelmäßige Software-Updates sind hierfür zwingend Voraussetzung, da ohne diese verlässliche Kontrollen nicht möglich sind. Dies gilt ebenfalls für entsprechenden technischen Support (Hotline).
Die technischen Kontrollen der Experten beziehen sich u. a. auf „allgemeine technische Kontrollen“, wie Bereifung, Lenkung, Fahrzeugaufbau, Bremsanlage usw. Bei diesen Kontrollen wird standardmäßig eine OBD-Diagnose-Einheit im Rahmen der Kontrolle eingesetzt (soweit bis jetzt im BAG vorhanden). Der Einsatz dieser Geräte führt zu effizientem Handeln durch damit erst mögliche zielgerichtete Fehleranalyse.
Insbesondere können hier aber Fehlermeldungen entdeckt werden, die typischerweise im Zusammenhang mit Manipulationen am digitalen Fahrtenschreiber und an der Abgasnachbehandlung (AdBlue-Manipulation) entstehen und gespeichert werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“5) Optionale Leistungen:
5.1). Option zur Beschaffung weiterer Diagnosegeräte
Auf Grund beabsichtigter personeller Aufstockung im Kontrolldienst des...”
Beschreibung der Optionen
5) Optionale Leistungen:
5.1). Option zur Beschaffung weiterer Diagnosegeräte
Auf Grund beabsichtigter personeller Aufstockung im Kontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr ist neben der Erstbeschaffung von 19 Stück Diagnosegeräten samt Zubehör, die Option zur Beschaffung weiterer Diagnosegeräte samt Zubehör Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung;
5.1.1) Mengengerüst der Option
Die Option umfasst 20 Diagnosegeräte inkl. Zubehör.
Der Funktionsumfang entspricht unverändert den Anforderungen gemäß dem Kriterienkatalog (Anlage 03). Anpassungen an den Geräten im Rahmen des technischen Fortschrittes bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.
Darüber hinaus ist Punkt 5.1.2.2 zu beachten;
5.1.2) Einlösung der Optionen
Die Einlösung der Optionen (Abruf weiterer Diagnosegeräte und Schulungen) erfolgt schriftlich via E-Mail an den unter Punkt 9 des EVB-IT Kaufvertrags (Anlage 09) genannten Ansprechpartner des Auftragnehmers;
5.1.2.1) Zeitpunkt der Einlösung
Eine entsprechende Stellenbesetzung im Kontrolldienst erfolgt voraussichtlich im Jahr 2020. In dem Zuge wird die Option im Umfang von zunächst ca. 10 Diagnosegeräten inkl. Zubehör eingelöst. Der Abruf der weiteren 10 Diagnosegeräte inkl. Zubehör erfolgt darauf voraussichtlich im Jahr 2021.
Ein Anspruch auf den Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht;
5.1.2.2) Schulung/Einweisung bei Einlösung der Option
Im Zuge der Einlösung der Option können bis zu 2 weitere Schulungen/Einweisungen entsprechend des Kriterienkatalogs (Anlage 03, Punkt 52 bis 54) durch den Auftraggeber beauftragt werden (1 x Süddeutscher Raum, 1 x Norddeutscher Raum).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 037-082913
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-62-OBD
Titel:
“Diagnosegeräte zur Auslesung der On-Board-Diagnose (OBD) bei Fahrzeugen - mit Zubehör und inkl. Leistungen zur Instandhaltung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WabcoWürth Workshop Services GmbH
Postort: Künzelsau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hohenlohekreis🏙️
URL: https://www.wabcowuerth.com/de/wabcowuerth/startseite.php🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 720 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 665346.85 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 112-274796 (2019-06-12)