Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II.2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: Dialyse 02/2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II.2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II.2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-08 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 152-375068
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bewerberinnen/ die Bewerber müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. „Fragen stellen“). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/ Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist.
(2) Eignungsleihe: Eine Bewerberin/ ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III.1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung verwiesen.
(3) Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Bewerber-/ Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber/ Bewerberinnen/ Bieter/ Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bewerber-/ Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III und IV ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1); III. 1.2) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 4.3) der Bewerbungsbedingungen I geforderten Erklärungen/ Nachweise von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
(4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Nachunternehmern/ Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat die Bewerberin/ der Bewerber dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/ Nachweise wird auf Pkt. III.1.1); III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 4.3) der Bewerbungsbedingungen I verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDYDH
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bewerberinnen/ die Bewerber müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. „Fragen stellen“). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/ Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist.
(2) Eignungsleihe: Eine Bewerberin/ ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III.1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung verwiesen.
(3) Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Bewerber-/ Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber/ Bewerberinnen/ Bieter/ Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bewerber-/ Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III und IV ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1); III. 1.2) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 4.3) der Bewerbungsbedingungen I geforderten Erklärungen/ Nachweise von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
(4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Nachunternehmern/ Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat die Bewerberin/ der Bewerber dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/ Nachweise wird auf Pkt. III.1.1); III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 4.3) der Bewerbungsbedingungen I verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDYDH
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: AGAPLESION MED. VERSORGUNGSZENTRUM Frankfurt, Wilhelm-Epstein-Str.2, 60431 Frankfurt - Anzahl der Gesamtfahrten 2017/2018 (12 Monate): 4 457
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II.2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II.2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Bewerbungsbedingungen
Bezeichnung des Loses: St. Elisabethen-Krankenhaus Frankfurt, Katharina Kasper, Ginnheimer Str. 3, 60487 Frankfurt - Anzahl der Gesamtfahrten in 2017/2018 (12 Monate): 3 581
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e. V., KfH-Nierenzentrum, Ginnheimer Landstraße 92, 60487 Frankfurt - Anzahl Gesamtfahrten 2017/2018 (12 Monate): 14 836
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Centrum für Nieren- und Hochdruckkrankheiten MVZ, Eschenheimer Anlage 7, 60316 Frankfurt // Frankfurter Rotkreuz-Kliniken e. V., Königswarterstr. 16, 60316 Frankfurt - Anzahl der Gesamtfahren 2017/2018 (12 Monate): 13 504
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Dialysezentrum Wetzlar Mitte, Otto-Wels-Str. 39, 35586 Wetzlar - Anzahl Gesamtfahrten 2017/2018 (12 Monate): 9 482
Losnummer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über das Vorliegen einer Genehmigungsurkunde für den Taxi-/ Mietwagenbereich (EEE, Teil IV, Anlage 2.1 der Bewerbungsbedingungen). Sofern die Genehmigungsurkunde nicht über den Vertragsbeginn reicht, hat der Bieter/ die Bieterin zusätzlich eine Eigenerklärung nach Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen,
— Erklärung über das Vorliegen einer Genehmigungsurkunde für den Taxi-/ Mietwagenbereich (EEE, Teil IV, Anlage 2.1 der Bewerbungsbedingungen). Sofern die Genehmigungsurkunde nicht über den Vertragsbeginn reicht, hat der Bieter/ die Bieterin zusätzlich eine Eigenerklärung nach Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen,
— Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen),
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung in Bezug auf das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB (EEE, Teil III Anlage 2.1 der Bewerbungsbedingungen) sowie die Erklärung zu Angaben zu dem Wirtschaftsteilnehmer (EEE, Teil II A und B, Anlage 2.1 der Bewerbungsbedingungen).
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung in Bezug auf das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB (EEE, Teil III Anlage 2.1 der Bewerbungsbedingungen) sowie die Erklärung zu Angaben zu dem Wirtschaftsteilnehmer (EEE, Teil II A und B, Anlage 2.1 der Bewerbungsbedingungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Allgemeiner Umsatz der Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 (EEE, Teil IV B, Anlage 2.1 der Bewerbungsbedingungen),
— Spezifischer Umsatz im Taxi-/Mietwagenbereich des Jahres 2018 (EEE, Teil IV B, Anlage 2.1. der Bewerbungsbedingungen).
Mindeststandards:
— Im Bereich des allgemeinen Umsatzes betrachtet die Auftraggeberin lediglich solche Bewerberinnen und/oder Bewerber für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der Geschäftsjahre 2016 - 2018 pro Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils durchschnittlichen Gesamtumsatz erreichen:
— Im Bereich des allgemeinen Umsatzes betrachtet die Auftraggeberin lediglich solche Bewerberinnen und/oder Bewerber für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der Geschäftsjahre 2016 - 2018 pro Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils durchschnittlichen Gesamtumsatz erreichen:
— Los 1: 300 000 EUR,
— Los 2: 250 000 EUR,
— Los 3: 600 000 EUR,
— Los 4: 750 000 EUR,
— Los 5: 500 000 EUR.
Werden Teilnahmeanträge auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die hierfür geforderte Summe entsprechend.
— Im Bereich des spezifischen Umsatzes des Taxi-/ Mietwagenbereichs fordert die Auftraggeberin als Mindeststandard, dass bereits im Jahr 2018 ein spezifischer Umsatz erzielt wurde.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung, dass die Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der jeweils gültigen Fassung innerhalb ihres/ seines Geltungsbereiches während der Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) eingehalten werden (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass die Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der jeweils gültigen Fassung innerhalb ihres/ seines Geltungsbereiches während der Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) eingehalten werden (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass während der Vertragslaufzeit eingesetzten Mitarbeiter über einen gültigen Personenbeförderungsschein verfügen (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass für den Zeitraum des Vertrages die erforderliche Anzahl an Fahrzeugen und Mitarbeitern für das Gebietslos, für welches der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin den Zuschlag erhält, bereit gehalten werden, um die Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin ohne Versorgungslücke sicherstellen zu können (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass für den Zeitraum des Vertrages die erforderliche Anzahl an Fahrzeugen und Mitarbeitern für das Gebietslos, für welches der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin den Zuschlag erhält, bereit gehalten werden, um die Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin ohne Versorgungslücke sicherstellen zu können (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass alle 3 Transportarten (Segment Liegend/Tragestuhl; Segment Rollstuhl; Segment Sitzend) während der Vertragslaufzeit bedient werden können (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bewerberinnen/ die Bewerber müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. „Fragen stellen“). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/ Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist.
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bewerberinnen/ die Bewerber müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. „Fragen stellen“). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/ Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist.
(2) Eignungsleihe: Eine Bewerberin/ ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III.1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung verwiesen.
(2) Eignungsleihe: Eine Bewerberin/ ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III.1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung verwiesen.
(3) Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
(3) Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Bewerber-/ Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber/ Bewerberinnen/ Bieter/ Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bewerber-/ Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III und IV ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1); III. 1.2) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 4.3) der Bewerbungsbedingungen I geforderten Erklärungen/ Nachweise von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Bewerber-/ Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber/ Bewerberinnen/ Bieter/ Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bewerber-/ Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III und IV ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1); III. 1.2) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 4.3) der Bewerbungsbedingungen I geforderten Erklärungen/ Nachweise von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
(4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Nachunternehmern/ Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat die Bewerberin/ der Bewerber dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/ Nachweise wird auf Pkt. III.1.1); III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 4.3) der Bewerbungsbedingungen I verwiesen.
(4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Nachunternehmern/ Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat die Bewerberin/ der Bewerber dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/ Nachweise wird auf Pkt. III.1.1); III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 4.3) der Bewerbungsbedingungen I verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDYDH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Postanschrift: Villemobler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (...).
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (...).
Quelle: OJS 2019/S 152-375068 (2019-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Dialyse 02/2019_Bekanntmachung vergebener Aufträge
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V gewesen. Die Ausschreibung umfasste die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V gewesen. Die Ausschreibung umfasste die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Bei den Punkten II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 EUR eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Entgegen der Angabe unter Punkt II.1.6) wurde der Auftrag in Lose vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDMA9
Bei den Punkten II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 EUR eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Entgegen der Angabe unter Punkt II.1.6) wurde der Auftrag in Lose vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDMA9
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Los 4
Los 5
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Name: Ambulance Mobil 24 GmbH & Co. KG
Postanschrift: Storker Hof 10
Postort: Flieden
Postleitzahl: 36103
Land: Deutschland 🇩🇪 Hessen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Postanschrift: Flinschstraße 57a
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60388
Postanschrift: Stoker Hof 10
Postort: Frankfurt
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den Punkten II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 EUR eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Entgegen der Angabe unter Punkt II.1.6) wurde der Auftrag in Lose vergeben.
Bei den Punkten II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 EUR eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Entgegen der Angabe unter Punkt II.1.6) wurde der Auftrag in Lose vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDMA9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) Der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (…).
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (…).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (…).