Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2023
Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum...”
Titel
Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2023
2019-51-511-Rosar-3
Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2023.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 368 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Reinigungsleistung(Abholung, Reinigung und Lieferung) von Wäsche aller (51) städt. Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2023.”
Beschreibung der Beschaffung
Die Reinigungsleistung(Abholung, Reinigung und Lieferung) von Wäsche aller (51) städt. Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2023.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 368 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens 3 Jahren mit Angabe des Werts, des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens 3 Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunktes oder Erbringunszeitraums, sowie des Empfängers.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen der Stadt Krefeld
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Krefeld zur Einhaltung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bedingungen der Stadt Krefeld
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Krefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-08
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-08
07:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Bieterfragen erfolgen grundsätzlich über diese Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YGX9” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Unwirksamkeit.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs.2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
Quelle: OJS 2019/S 131-322061 (2019-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 454518.24 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 131-322061
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-51-511-Rosar-3
Titel:
“Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2023”
Titel
Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2023
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Textilpflege Weber
Postanschrift: Krefelder Straße 47
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47839
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 368 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381 948 💰
“Bieterfragen erfolgen grundsätzlich über diese Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3Y7KL” Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unwirksamkeit:
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 210-514064 (2019-10-28)