Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2023

Stadt Krefeld

Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2023.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-08 Auftragsbekanntmachung
2019-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Referenznummer: 2019-51-511-Rosar-3
Kurze Beschreibung:
Die Reinigungsleistung (Abholung, Reinigung, Lieferung) von Wäsche aller (51) städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2023.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeld
Postanschrift: Von-der-Leyen Platz 1
Postleitzahl: 47798
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: https://www.krefeld.de 🌏
E-Mail: fb51@krefeld.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3YGX9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3YGX9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 131-322061
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen erfolgen grundsätzlich über diese Vergabeplattform. Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YGX9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 368 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Reinigungsleistung(Abholung, Reinigung und Lieferung) von Wäsche aller (51) städt. Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2023.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 368 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens 3 Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunktes oder Erbringunszeitraums, sowie des Empfängers.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen der Stadt Krefeld
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Krefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FB 51 – Abteilung Kinder
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3YGX9/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen erfolgen grundsätzlich über diese Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YGX9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Unwirksamkeit.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
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Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs.2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Quelle: OJS 2019/S 131-322061 (2019-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 454518.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 210-514064
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 131-322061
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen erfolgen grundsätzlich über diese Vergabeplattform. Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3Y7KL

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-13 📅
Name: Textilpflege Weber
Postanschrift: Krefelder Straße 47
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47839
Land: Deutschland 🇩🇪
Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 381 948 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3Y7KL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 210-514064 (2019-10-28)