Dienstfahrzeuge

AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Gegenstand des Rahmenvertrags ist der Kauf, die Beklebung und die Lieferung von Personenkraftwagen (PKW) als Neufahrzeuge sowie die Mitnahme und die Zwischenlagerung von Altfahrzeugen. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
— Los 1: Kleinwagen bzw. B-SUV,
— Los 2: Kombi.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-20 Auftragsbekanntmachung
2019-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Referenznummer: 201-03-20-RPS-SPE
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrags ist der Kauf, die Beklebung und die Lieferung von Personenkraftwagen (PKW) als Neufahrzeuge sowie die Mitnahme und die Zwischenlagerung von Altfahrzeugen. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen. — Los 1: Kleinwagen bzw. B-SUV, — Los 2: Kombi.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personenkraftwagen 📦
Kombiwagen und Limousinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postleitzahl: 67304
Postort: Eisenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY826/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY826 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 059-135940
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY826

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrags ist der Kauf, die Beklebung und die Lieferung von Personenkraftwagen (PKW) als Neufahrzeuge sowie die Mitnahme und die Zwischenlagerung von Altfahrzeugen. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
— Los 1: Kleinwagen bzw. B-SUV,
— Los 2: Kombi.
Bezeichnung des Loses: Kleinwagen bzw. B-SUV
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrags ist der Kauf, die Beklebung und die Lieferung von Personenkraftwagen (PKW) als Neufahrzeuge sowie die Mitnahme und die Zwischenlagerung von Altfahrzeugen. Die Auftraggeberin rechnet innerhalb der angegebenen Vertragslaufzeit mit einer Abnahme von 190 PKW der Klasse Kleinwagen bzw. B-SUV. Da der tatsächliche Bedarf sowohl nach oben als auch nach unten in den Stückzahlen abweichen kann, verpflichtet sich die Auftraggeberin lediglich zu einer Abnahme von 150 Stück (Mindestabnahme). Die Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt an die Standorte der Auftraggeberin in Rhein-land-Pfalz und im Saarland. Eine Übersicht der Lieferstellen ist der Anlage 6 zu entnehmen.Bei der Anlieferung von Neufahrzeugen sind grundsätzlich Altfahrzeuge der Auftraggeberin (i. d. R. Kleinwagen, z. B. Opel Corsa) mitzunehmen und für die Dauer bis zu einem erfolgreichen Verkauf zwischenzulagern. Sofern für die Mitnahme Kosten anfallen, sind diese im Einzelpreisblatt (Anlage 3a/b) anzugeben.
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Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Kombi
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrags ist der Kauf, die Beklebung und die Lieferung von Personenkraftwagen (PKW) als Neufahrzeuge sowie die Mitnahme und die Zwischenlagerung von Altfahrzeugen. Die Auftraggeberin rechnet innerhalb der angegebenen Vertragslaufzeit mit einer Abnahme von 20 PKW der Klasse Kombi. Da der tatsächliche Bedarf sowohl nach oben als auch nach unten in den Stückzahlen abweichen kann, verpflichtet sich die Auftraggeberin lediglich zu einer Abnahme von 10 Stück (Mindestabnahme). Die Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt an die Standorte der Auftraggeberin in Rhein-land-Pfalz und im Saarland. Eine Übersicht der Lieferstellen ist der Anlage 6 zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
Eine Übersicht der Lieferstellen ist der Anlage 6 zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- und/oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist (Anlage 10);
(2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (Anlage 10a).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Angabe spezifischer Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist. Der spezifische Jahresumsatz muss zumindest in einem Jahr so hoch oder höher sein wie der Auftragswert (vgl. Anlage 10);
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(2) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass der Bieter über eine aktuelle und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für
Sachschäden (je Schadensfall) und 1 000 000,00 EUR für Personenschäden (je Schadensfall) verfügt. (vgl. Anlage 9)
Mindeststandards:
Zu (1): Der spezifische Jahresumsatz muss zumindest in einem Jahr so hoch oder höher sein wie der Auftragswert
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Anzugeben sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.(vgl. Anlage 11);
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. (vgl. Anlage 10).
Mindeststandards:
Zu (1): Mindestens 3 Referenzen (für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Es ist eine Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) einzureichen. (vgl. Anlage 15).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY826/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.
Quelle: OJS 2019/S 059-135940 (2019-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA 2019-03-20-RPS-SPE
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrags ist der Kauf, die Beklebung und die Lieferung von Personenkraftwagen (PKW) als Neufahrzeuge sowie die Mitnahme und die Zwischenlagerung von Altfahrzeugen. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen. Los 1: Kleinwagen bzw. B-SUV Los 2: Kombi.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 112-274668
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 059-135940
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYW7U

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Kleinwagen bzw. B-SUV
Los 2: Kombi.
Gegenstand des Rahmenvertrags ist der Kauf, die Beklebung und die Lieferung von Personenkraftwagen (PKW) als Neufahrzeuge sowie die Mitnahme und die Zwischenlagerung von Altfahrzeugen. Die Auftraggeberin rechnet innerhalb der angegebenen Vertragslaufzeit mit einer Abnahme von 190 PKW der Klasse Kleinwagen bzw. B-SUV. Da der tatsächliche Bedarf sowohl nach oben als auch nach unten in den Stückzahlen abweichen kann, verpflichtet sich die Auftraggeberin lediglich zu einer Abnahme von 150 Stück (Mindestabnahme). Die Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt an die Standorte der Auftraggeberin in Rhein-land-Pfalz und im Saarland. Eine Übersicht der Lieferstellen ist der Anlage 6 zu entnehmen.Bei der Anlieferung von Neufahrzeugen sind grundsätzlich Altfahrzeuge der Auftraggeberin (i.d.R. Kleinwagen, z. B. Opel Corsa) mitzunehmen und für die Dauer bis zu einem erfolgreichen Verkauf zwischenzulagern. Sofern für die Mitnahme Kosten anfallen, sind diese im Einzelpreisblatt (Anlage 3a/b) anzugeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2019/S 112-274668 (2019-06-11)