Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung privat-/wahlärztliche Abrechnung
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistung privat-/wahlärztliche Abrechnung der imland gGmbH und Tochtergesellschaften.”
Die imland gGmbH sucht einen Dienstleister für die Abrechnung von stationären wahlärztlichen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen und optional von BG-Fällen.
Abgerechnet werden sollen stationäre und ambulante Behandlungen. Abrechnungsgrundlage für die imland gGmbH wird in 100 % der Fälle die elektronische Patientenakte sein, die über einen vom Auftraggeber eingerichteten Remote-Zugriff eingesehen werden kann.
Abgerechnet werden sollen ambulante Behandlungen. Abrechnungsgrundlage für die MVZ GmbH sind Abrechnungsblätter sowie unterschiedliche elektronische Patientenakten.
Erstellung der Rechnung nach Bestimmungen der GOÄ und optional UV-GOÄ.
Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs mit Patienten, Versicherungen, Beihilfestellen u. a. Einrichtungen. Überwachung der Zahlungseingänge und Übernahme von Mahnverfahren bis zur 2. Mahnstufe.
Erstellung eines fachbezogenen Berichtswesens in Form eines Online-Portals mit abteilungsbezogenen validen Richtwerten. Durchführung von Benchmarks sowie Zugang zu einem Online-Portal oder einer vergleichbaren Möglichkeit, um deutschlandweite Benchmarkzahlen im Vergleich zu erhalten.
Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, insbesondere der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/UV-GOÄ), sowie sämtlicher gesetzlicher und datenschutz-rechtlicher Bestimmungen, insbesondere des EU-DSGVO und BDSG (neu) einzuhalten.
Schulung mit Fort- und Weiterbildung durch ausgebildete Fachkräfte für alle vor Ort abrechnungspflichtigen Ärzte und Ärztinnen und eingebundenes Fachpersonal.
Optimierung der für die Abrechnung relevanten klinikinternen Abläufe.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Vertragslaufzeit 36 Monate mit Option auf Verlängerung um 1 Jahr
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Beibringung aller lt. Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen, ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Qualität der 5 geforderten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Beibringung aller lt. Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen, ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Qualität der 5 geforderten Referenzen in Hinblick auf Vergleichbarkeit mit den Vorgaben der imland gGmbH.
Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung.
Qualität Datenschutzkonzept.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Abrechnung BG-Fälle
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmensbeschreibung (Unternehmensgeschichte, Geschäftstätigkeit und aktuelle Marktposition)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-10
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-17 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig-Hostein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 176-428701 (2019-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-08) Objekt Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): abgefragte Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 176-428701
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Dienstleistung privat-/wahlärztliche Abrechnung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 195-474625 (2019-10-08)