Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungsprüfung erfolgt ihrerseits in 3 aufeinander folgenden Teilschritten.
— Prüfung der Fachkunde,
— Prüfung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue,
— Prüfung der Leistungsfähigkeit.
Zur Prüfung der Fachkunde wertet der Auftraggeber den Nachweis zu Ziffer 6, Absatz a) – Unternehmensbeschreibung – aus.
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue wertet der Auftraggeber den Nachweis zu Ziffer 6, Absatz i), j), k), m) und o) sowie das Deckblatt des Teilnahmeantrages aus.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit wertet der Auftraggeber die Nachweise zu Ziffer 6, Absatz b), c), d), e), f) und n) aus.
Die Vorgehensweise bei der Nutzwertanalyse ist in der Anlage 1 beschrieben.
Für die Feststellung der Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Soll-Kriterien mit jeweils folgenden Gewichtungen festgelegt:
Erfahrung in der Abrechnung von wahl- und privatärztlichen Leistungen in Krankenhäusern vergleichbarer Größe und Struktur 70 %
[Auswertung der Unterlagen zu Ziffer 6, Absatz e]
Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung 30 %
Erstellung Datenschutzkonzept
[Auswertung der Unterlagen zu Ziffer 6, Absatz n]
Bei der Nutzwertanalyse werden folgende Punkte für die Zielerfüllung vergeben:
Benotung der Erfahrung in den ausschreibungsrelevanten Bereichen:
1) Der Bewerber hat für den Bereich Erfahrung in der Abrechnung von wahl- und privatärztlichen Leistungen in Krankenhäusern vergleichbarer Größe und Fachabteilungsstruktur möglichst 5 Referenzen zu nennen und erhält bei der Auswertung der Nachweise zu Ziffer 6 Absatz e) je 5 Punkte pro vergleichbarem Projekt, wenn ein Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber unter Angabe einer E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer benannt ist, der die Angaben in der Referenzliste bestätigen kann und befugt ist, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Referenzen für die kein Ansprechpartner benannt wird, werden nicht gewertet. Werden mehr als die 5 geforderten Referenzen genannt, werden nur die ersten 5 genannten Referenzen gewertet. Referenzen werden nur gewertet, wenn sie zu allen in Ziffer 6 Absatz e) geforderten Punkte vollständige Angaben enthalten.
Äußert ein Auftraggeber, der als Referenz von dem Bieter benannt und vom Auftraggeber zum Referenzauftrag befragt wird, gewichtige Vorbehalte bezüglich der Qualität der Ausführung eines Referenzprojekts, wird diese Referenz mit null Punkten gewertet.
2) Der Bewerber hat für den Bereich Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung sowie Vorlage Datenschutzkonzept jeweils eine Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abzugeben und ein für die imland gGmbH konzipiertes Datenschutzkonzept einzureichen. Der Bewerber erhält 3 Punkte für die Eigenerklärung.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig, wenn er in der Nutzwertanalyse wenigstens einen Gesamtnutzwert von 1 800 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 2290 Punkten erreicht und zudem gewährleistet, bei der Auftragsdurchführung nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen und die in Ziffer 8.2. definierte Mindestdeckung aus einer Haftpflichtversicherung nachweist, die dort geforderte Bankerklärung beibringt und die elektronische Einsichtnahme in die zur Bearbeitung relevanten Daten aus der elektronischen Patientenakte per Remote Zugriff, sowie die Rückübermittlung der Abrechnungsdaten über Finanzbuchhaltungsschnittstelle gewährleisten kann.
Ein Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch leistungsfähig und auch zuverlässig und gesetzestreu ist.
Die 3 Bewerber mit dem höchsten Gesamtnutzwert in der Nutzwertanalyse gemäß Ziffer 8.2. werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.