Dienstleistung privat-/wahlärztliche Abrechnung

imland gGmbH

Dienstleistung privat-/wahlärztliche Abrechnung der imland gGmbH und Tochtergesellschaften.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: D437526438
Kurze Beschreibung:
Dienstleistung privat-/wahlärztliche Abrechnung der imland gGmbH und Tochtergesellschaften.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: imland gGmbH
Postanschrift: Lilienstr. 20-28
Postleitzahl: 24768
Postort: Rendsburg
Kontakt
Internetadresse: http://imland.de 🌏
E-Mail: michael.stallgies@imland.de 📧
Telefon: +49 43312009200 📞
Fax: +49 43312009250 📠
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D437526438 🌏
URL der Teilnahme: https://abruf.bi-medien.de/D437526438 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-10 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 196-476119
ABl. S-Ausgabe: 196

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die imland gGmbH sucht einen Dienstleister für die Abrechnung von stationären wahlärztlichen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen und optional von BG-Fällen.
Abgerechnet werden sollen stationäre und ambulante Behandlungen. Abrechnungsgrundlage für die imland gGmbH wird in 100 % der Fälle die elektronische Patientenakte sein, die über einen vom Auftraggeber eingerichteten Remote-Zugriff eingesehen werden kann.
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Abgerechnet werden sollen ambulante Behandlungen. Abrechnungsgrundlage für die MVZ GmbH sind Abrechnungsblätter sowie unterschiedliche elektronische Patientenakten.
Erstellung der Rechnung nach Bestimmungen der GOÄ und optional UV-GOÄ.
Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs mit Patienten, Versicherungen, Beihilfestellen u. a. Einrichtungen. Überwachung der Zahlungseingänge und Übernahme von Mahnverfahren bis zur 2. Mahnstufe.
Erstellung eines fachbezogenen Berichtswesens in Form eines Online-Portals mit abteilungsbezogenen validen Richtwerten. Durchführung von Benchmarks sowie Zugang zu einem Online-Portal oder einer vergleichbaren Möglichkeit, um deutschlandweite Benchmark zahlen im Vergleich zu erhalten.
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Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, insbesondere der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/UV-GOÄ), sowie sämtlicher gesetzlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des EU-DSGVO und BDSG (neu) einzuhalten.
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Schulung mit Fort- und Weiterbildung durch ausgebildete Fachkräfte für alle vor Ort abrechnungspflichtigen Ärzte und Ärztinnen und eingebundenes Fachpersonal.
Optimierung der für die Abrechnung relevanten klinikinternen Abläufe.
Beschreibung der Verlängerungen: Vertragslaufzeit 36 Monate mit Option auf Verlängerung um 1 Jahr
Beschreibung der Optionen: Abrechnung BG-Fälle
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24768 Rendsburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmensbeschreibung (Unternehmensgeschichte, Geschäftstätigkeit und aktuelle Marktposition)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungsprüfung erfolgt ihrerseits in 3 aufeinander folgenden Teilschritten.
— Prüfung der Fachkunde,
— Prüfung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue,
— Prüfung der Leistungsfähigkeit.
Zur Prüfung der Fachkunde wertet der Auftraggeber den Nachweis zu Ziffer 6, Absatz a) – Unternehmensbeschreibung – aus.
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue wertet der Auftraggeber den Nachweis zu Ziffer 6, Absatz i), j), k), m) und o) sowie das Deckblatt des Teilnahmeantrages aus.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit wertet der Auftraggeber die Nachweise zu Ziffer 6, Absatz b), c), d), e), f) und n) aus.
Die Vorgehensweise bei der Nutzwertanalyse ist in der Anlage 1 beschrieben.
Für die Feststellung der Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Soll-Kriterien mit jeweils folgenden Gewichtungen festgelegt:
Erfahrung in der Abrechnung von wahl- und privatärztlichen Leistungen in Krankenhäusern vergleichbarer Größe und Struktur 70 %
[Auswertung der Unterlagen zu Ziffer 6, Absatz e]
Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung 30 %
Erstellung Datenschutzkonzept
[Auswertung der Unterlagen zu Ziffer 6, Absatz n]
Bei der Nutzwertanalyse werden folgende Punkte für die Zielerfüllung vergeben:
Benotung der Erfahrung in den ausschreibungsrelevanten Bereichen:
1) Der Bewerber hat für den Bereich Erfahrung in der Abrechnung von wahl- und privatärztlichen Leistungen in Krankenhäusern vergleichbarer Größe und Fachabteilungsstruktur möglichst 5 Referenzen zu nennen und erhält bei der Auswertung der Nachweise zu Ziffer 6 Absatz e) je 5 Punkte pro vergleichbarem Projekt, wenn ein Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber unter Angabe einer E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer benannt ist, der die Angaben in der Referenzliste bestätigen kann und befugt ist, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
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Referenzen für die kein Ansprechpartner benannt wird, werden nicht gewertet. Werden mehr als die 5 geforderten Referenzen genannt, werden nur die ersten 5 genannten Referenzen gewertet. Referenzen werden nur gewertet, wenn sie zu allen in Ziffer 6 Absatz e) geforderten Punkte vollständige Angaben enthalten.
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Äußert ein Auftraggeber, der als Referenz von dem Bieter benannt und vom Auftraggeber zum Referenzauftrag befragt wird, gewichtige Vorbehalte bezüglich der Qualität der Ausführung eines Referenzprojekts, wird diese Referenz mit null Punkten gewertet.
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2) Der Bewerber hat für den Bereich Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung sowie Vorlage Datenschutzkonzept jeweils eine Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abzugeben und ein für die imland gGmbH konzipiertes Datenschutzkonzept einzureichen. Der Bewerber erhält 3 Punkte für die Eigenerklärung.
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Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig, wenn er in der Nutzwertanalyse wenigstens einen Gesamtnutzwert von 1 800 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 2290 Punkten erreicht und zudem gewährleistet, bei der Auftragsdurchführung nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen und die in Ziffer 8.2. definierte Mindestdeckung aus einer Haftpflichtversicherung nachweist, die dort geforderte Bankerklärung beibringt und die elektronische Einsichtnahme in die zur Bearbeitung relevanten Daten aus der elektronischen Patientenakte per Remote Zugriff, sowie die Rückübermittlung der Abrechnungsdaten über Finanzbuchhaltungsschnittstelle gewährleisten kann.
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Ein Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch leistungsfähig und auch zuverlässig und gesetzestreu ist.
Die 3 Bewerber mit dem höchsten Gesamtnutzwert in der Nutzwertanalyse gemäß Ziffer 8.2. werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Mindeststandards:
Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bewerbers festgelegt, bei der Auftragsdurchführung nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, beschränkt sich die Prüfung dieses Mindestkriteriums auf die rechtsverbindliche Abgabe der zum Teilnahmeantrag enthaltenen Erklärung.
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Als weiteres Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit gilt eine Mindestdeckung bei einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 500 000 EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d. h. 1 Mio. EUR) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht – evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
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Als drittes Mindestkriterium gilt die Vorlage einer Bankerklärung gem. Ziffer 6, Absatz b). Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Nachunternehmerschaften hat jedes an der Bewerbergemeinschaft beteiligte Unternehmen und jeder privilegierte Nachunternehmer eine auf ihn lautende Bankerklärung beizubringen.
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Als viertes Mindestkriterium nennt der Auftraggeber die elektronische Einsichtnahme in die zur Bearbeitung relevanten Daten aus der elektronischen Patientenakte per Remote-Zugriff sowie die Rückübermittlung der Abrechnungsdaten über eine Finanzbuchhaltungsschnittstelle.
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Der Remote-Zugriff erfolgt über eine SSL VPN-Verbindung auf Basis eines openVPN Client in dem dann die Verbindung eingespielt und das erstellte Zertifikat eingebunden wird. Sobald die VPN steht, kann via RDP auf den Server oder PC zugegriffen werden.
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Schnittstelle Finanzbuchhaltung: Der Auftragnehmer stellt mindestens zu den monatlich erstellten Abrechnungen und Zahlungen einen Datensatz gemäß anliegender Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung, so dass jede Einzelrechnung die in der monatlichen Zahlung enthalten ist als Buchungssatz in die Amondis Finanzbuchhaltung integriert werden und mit der elektronischen Rechnungskopie verknüpft werden kann. Für Forderungen, die nach 2. erfolgloser Mahnung vom Auftraggeber übernommen werden, ist mindestens monatlich ein entsprechender Datensatz zu übermitteln, um die Sollstellung jeder Einzelforderung sowie die Verknüpfung mit der elektronischen Rechnungskopie sicherzustellen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.2)
Mindeststandards: Siehe III.1.2)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Beibringung aller lt. Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen, ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Qualität der 5 geforderten Referenzen in Hinblick auf Vergleichbarkeit mit den Vorgaben der imland gGmbH.
Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung.
Qualität Datenschutzkonzept.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Materialwirtschaft
Adresse des Käuferprofils: http://imland.de 🌏
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D437526438 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Hostein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 196-476119 (2019-10-08)