Dienstleistungen im Bereich Videoproduktion für den Bereich Internet und Social Media

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Rahmen des Auftritts der Bundesregierung im Internet (www.bundesregierung.de, www.bundeskanzlerin.de) und den Sozialen Medien (Twitter, Instagram, Facebook und Youtube) werden verstärkt Videoclips/Videoformate eingesetzt. Für die Produktion entsprechender Bewegtbildinhalte im Bereich Internet und im Bereich der Sozialen Medien wird ein Vertrag mit einer Film- und Videoproduktionsfirma geschlossen, die über ein deutschlandweites Netzwerk an freien und/oder festen Cuttern, Videoproduzenten, Motiondesignern, Grafikern und Redakteuren verfügt, die in enger Absprache mit dem BPA Videocontent dreht und/oder schneidet. Der Vertrag mit dem Unternehmen beschränkt sich dabei auf die technische Ausführung der Leistungen, er beinhaltet keine konzeptionellen Arbeiten. Die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung liegt beim BPA.
Die weiteren Informationen zum Leistungsgegenstand können dem Vertrag und dessen Anlagen entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-28 Auftragsbekanntmachung
2019-09-11 Ergänzende Angaben
2019-12-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Referenznummer: 39311/21#7
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Auftritts der Bundesregierung im Internet (www.bundesregierung.de, www.bundeskanzlerin.de) und den Sozialen Medien (Twitter, Instagram, Facebook und Youtube) werden verstärkt Videoclips/Videoformate eingesetzt. Für die Produktion entsprechender Bewegtbildinhalte im Bereich Internet und im Bereich der Sozialen Medien wird ein Vertrag mit einer Film- und Videoproduktionsfirma geschlossen, die über ein deutschlandweites Netzwerk an freien und/oder festen Cuttern, Videoproduzenten, Motiondesignern, Grafikern und Redakteuren verfügt, die in enger Absprache mit dem BPA Videocontent dreht und/oder schneidet. Der Vertrag mit dem Unternehmen beschränkt sich dabei auf die technische Ausführung der Leistungen, er beinhaltet keine konzeptionellen Arbeiten. Die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung liegt beim BPA. Die weiteren Informationen zum Leistungsgegenstand können dem Vertrag und dessen Anlagen entnommen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Film- und Videofilmherstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Postanschrift: Dorotheenstraße 84
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesregierung.de 🌏
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de 📧
Fax: +49 30-182722119 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276683 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276683 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 167-408909
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Auftritts der Bundesregierung im Internet (www.bundesregierung.de, www.bundeskanzlerin.de) und den Sozialen Medien (Twitter, Instagram, Facebook und Youtube) werden verstärkt Videoclips/Videoformate eingesetzt. Für die Produktion entsprechender Bewegtbildinhalte im Bereich Internet und im Bereich der Sozialen Medien wird ein Vertrag mit einer Film- und Videoproduktionsfirma geschlossen, die über ein deutschlandweites Netzwerk an freien und/oder festen Cuttern, Videoproduzenten, Motiondesignern, Grafikern und Redakteuren verfügt, die in enger Absprache mit dem BPA Videocontent dreht und/oder schneidet. Der Vertrag mit dem Unternehmen beschränkt sich dabei auf die technische Ausführung der Leistungen, er beinhaltet keine konzeptionellen Arbeiten. Die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung liegt beim BPA.
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Die weiteren Informationen zum Leistungsgegenstand können dem Vertrag und dessen Anlagen entnommen werden.
Siehe II.1.4)
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer 2 mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (Option). Eine Verpflichtung diese Option auszuüben besteht nicht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass:
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche; unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123 Abs. 1 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen
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— keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich),
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1,1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
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Darüber hinaus erklärt der Bieter, dass das Unternehmen:
—– bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
—– nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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—– keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
—– nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
—– nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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—– nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
—– nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
—– fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öAG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Der Bieter erklärt, dass:
—– er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
—– ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öAG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Für Bieter die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes in dem sie niedergelassen sind. Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür schriftlich darzulegen und seinem Angebot beizufügen.
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Der Bieter muss die Abgabe der Eigenerklärung auf dem Angebotsformular (Anlage 1) kennzeichnen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmensdarstellung
— Allgemeine Angaben:
—— Name des Unternehmens,
—— Rechtsform,
—— ständiger Ansprechpartner für die spätere Leistungserbringung,
—— Anschrift des Hauptsitzes, ggf. weitere Unternehmensstandorte /Niederlassungen,
—— Gründungsdatum.
— Gesamtumsatz für dem Gegenstand der Ausschreibung entsprechenden Leistungen jeweils für die vergangenen 2 vollen Geschäftsjahre,
— Kurze Darstellung der Organisationsstruktur für die Wahrnehmung des Auftrags (maximal 5 Seiten),
— Anzahl der festangestellten und „ständigen/festen freien“ Mitarbeiter/innen des Unternehmens insgesamt und jeweils in den Funktionen
—— Cutter/-in,
—— Videoproduzent/-in,
—— Motiondesigner/-in,
—— Redakteur/-in,
—— Sonstige, wie z. B. Grafiker, Tontechniker, Beleuchter, usw.
— Bestätigung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung vorliegt, bzw. abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
Es wird ein Mindestumsatz des Unternehmens von durchschnittlich 250 000 EUR pro Jahr erwartet. Die dargestellte Organisationsstruktur des Unternehmens muss erkennen lassen, dass eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung sichergestellt ist. Die Mitarbeiter müssen innerhalb kurzer Zeit vor Ort beim Auftraggeber in Berlin sein können, um auch kurzfristig, mindestens innerhalb eines halben Tages, Aufträge ausführen zu können. Des Weiteren sollte ein ausreichend großes möglichst deutschlandweites Netzwerk insbesondere von Redakteuren- und Videoproduzenten bestehen, um Drehs innerhalb Deutschlands, möglichst ohne zusätzliche Reisekosten, realisieren zu können.
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Mindestens werden folgende Mitarbeiterzahlen in den einzelnen Rollen erwartet:
— Projektkoordinator/-in/Key-Account-Manager/-in: 2,
— Cutter/-innen: 3,
— Motiondesigner/-innen: 2,
— Redakteure/-innen: 3,
— Regisseure/-innen: 2.
Sonstige Mitarbeiter, wie z. B. Grafiker, Tontechniker, Beleuchter, usw. sind wünschenswert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mitarbeiterqualifikation
Der Bieter benennt die Personen, die im Fall der Auftragserteilung für die Erfüllung des Auftrages verantwortlich eingesetzt werden sollen für folgende Rollen:
— Projektkoordinator/in/Key-Account-Manager/in,
— Cutter/in,
— Videoproduzenten/in,
— Motiondesigner/in,
— Redakteur/in,
— Regisseur/in.
Für die benannten Personen muss der Bieter folgende Angaben machen:
— Ausbildung und beruflicher Werdegang,
— Erfahrungen bei entsprechenden Projekten der vergangenen Jahre ab 2016 anhand von 2 Beispielen in Kurzform (Beschreibung des Projekts, Auftraggeber, Funktion/Aufgaben innerhalb des Projekts usw.) sowie
— Fortbildungen, Zertifizierungen und andere nachweisbare Kenntnisse, sofern vorhanden.
Unternehmensreferenzen
Der Bieter muss zur Prüfung seiner Eignung nachweisen, dass er über einschlägige Erfahrungen verfügt. Hierzu legt der Bieter Referenzarbeitsproben vor, die er seit 2016 erbracht hat. Diese sollten durch Mitarbeiter erbracht worden sein, die dem Unternehmen nach wie vor angehören.
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Alle Referenzarbeitsproben sollen gesammelt per Download-Link eingereicht werden. Zusätzlich sind jeweils anzugeben:
— Name des Auftraggebers,
— Ansprechpartner/in beim Auftraggeber mit Kontaktdaten,
— Erläuterung des Auftragsgegenstandes und
— Angabe, welche Teile des Auftrags vom Bieter ausgeführt wurden.
Vorzulegen sind:
— Eine Referenzarbeitsprobe im Bereich Schnitt:
Das Beispiel sollte sich inhaltlich und gestalterisch an die bestehenden Formate der Bundesregierung anlehnen, vorzugsweise Facebook, Twitter und Instagram:
—— Beispiele, die das gewünschte Leistungsspektrum adäquat repräsentieren,
—— Erkennbare, differenzierbare Darstellung von verschiedenen Schnitttechniken,
—— Erkennbare Kompetenzen im Bereich Colorgrading mit Boardmitteln des NLE ohne Verwendung von 3rd-Party Plugins.
— Eine Referenzarbeitsprobe im Bereich Videoproduktion:
—— Beispiele, die herausragende Kompetenzen in den Bereichen Kameraführung, Interviewtechnik (interviewen bei gleichzeitiger Kontrolle von Kamera, Ton und Licht), Lichtsetzung und sinnvollem Einsatz von Mikrofonen bei Interviews/Statements belegen. Gesucht werden insbesondere 1-Mann/Frau-Experten,
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— Eine Referenzarbeitsprobe im Bereich Motiondesign:
—— Erkennbare Kompetenzen im Erstellen und Animieren von Infografiken, Texten und weiteren CI-Elementen und ggf. deren Einbindung in Realfilmsequenzen,
—— Erkennbare Kompetenzen im Erstellen von animierten Erklärfilmen.
— Eine Referenzarbeitsprobe im Bereich Redaktion/Storytelling:
—— Beispiele, die erkennbare Kompetenzen im Bereich der Informationsvermittlung/-aufbereitung zeigen, insbesondere im Bereich der politischen Kommunikation,
—— Erkennbare Kompetenzen im Bereich Storytelling und Dramaturgie und ein sehr gutes Sprachgefühl für Texte im Bereich Social Media.
Mindeststandards:
Mitarbeiterqualifikation:
Der Bieter muss belegen, dass die für die Erfüllung des Auftrags verantwortlichen Personen durch Ausbildung, beruflichen Werdegang sowie ggf. Fortbildungen/Zertifizierungen/weiteren Kenntnissen in den Bereichen Film, Fernsehen, Multimedia und/oder Nachrichten vorzugsweise im Bereich der Online-und Sozialen Medien den Anforderungen an die für den Auftraggeber umzusetzenden Maßnahmen besonders gerecht werden.
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Unternehmensreferenzen
Der Bieter muss jeweils mindestens eine Referenz sowie entsprechende Referenzarbeitsproben vorweisen und mit diesen die o. g. Anforderungen sowie umfangreiche und einschlägige Erfahrungen in der Erbringung von dem jeweiligen Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen belegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276683 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
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— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
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—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 167-408909 (2019-08-28)
Ergänzende Angaben (2019-09-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Film- und Videofilmherstellung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 178-434435
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 167-408909
ABl. S-Ausgabe: 178
Quelle: OJS 2019/S 178-434435 (2019-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 720 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 239-587390
ABl. S-Ausgabe: 239

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsproben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Name: KG Media Factory GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postort: Unterföhring
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 609 168 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 239-587390 (2019-12-09)