Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
e) Darstellung des Unternehmensprofils mit Angabe von Kernkompetenzen, Dienstleistungsspektrum, Mitarbeiterzahlen, Qualifikation der Mitarbeiter;
f) Erklärung zur Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von fachkundigen Mitarbeitern (mindestens 2) während des Vertragszeitraums;
g) Erklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindest-Deckungssummen, welche über den Vertragszeitraum uneingeschränkt bestehen muss:
— 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden,
— 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden,
— 100 Tsd. EUR für Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
— 5 Mio. EUR für Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen durch Brand und Explosion,
— 0,5 Mio. EUR für sonstige Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen,
— 100 Tsd. EUR für Tätigkeitsschäden.
Die Versicherungssummen müssen während des Versicherungsjahres zweifach zur
Verfügung stehen. Sofern noch keine Versicherung vorliegt, reicht eine Erklärung eines Versicherers aus, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Einzureichende Unterlagen Seite 2 von 2
h) Nachweis von mindestens vier Referenzen über die Planung und Durchführung von Gemeinschaftsbeteiligungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016 bis 2018) mit folgendem Inhalt:
— Projektbezeichnung,
— Auftraggeber, Anschrift, Organisationseinheit,
— Umfang der erbrachten Leistungen unter Angabe von Größe des Standes und Anzahl der Mitaussteller,
— Ausführungszeitraum,
— Auftragsvolumen.
Die aussagekräftige Beschreibung der Referenzen in Wort und Bild sind im Umfang von max. acht DIN A4-Seiten dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen.
i) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
j) Beabsichtigt der Bieter, sich zur Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot benennen. Bieter der engeren Wahl werden gesondert aufgefordert, die Namen der Nachunternehmer und deren Eignung gesondert nachzuweisen.