Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Bau- und Dienstleistungskonzession über die Planung, den Bau und den Betrieb einer Kombieinrichtung mit Kita, Hort und Jugendklub in der Gemeinde Am Mellensee an einen anerkannten freien Träger gemäß § 75 SGB VIII. Die Gemeinde stellt im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages das erforderliche Grundstück mit einer Teilfläche von etwa 3 000 Quadratmetern zur Verfügung, ferner eine von der Investitionsbank des Landes Brandenburg gewährte Zuwendung in Höhe von 439 259,80 EUR, die baubegleitend ausgezahlt wird. Der von der Gemeinde für den Betrieb zu tragende Kostenanteil wird über das KitaG geregelt.
Der Konzessionär wird auf eigenes unternehmerisches Risiko verpflichtet sein, dass vorliegende Raumprogramm für insgesamt mindestens 200 Kinder (25 U3-Plätze, 25 Ü3-Plätze und 150 Hortplätze) und 80 Mensa-plätzen planerisch und baulich umzusetzen und die Kombieinrichtung 30 Jahre zu betreiben. Die Inbetriebnahme ist zum 31.7.2021 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungskonzession zum Planen, Bauen und Betreiber einer Kombieinrichtung (Kita, Hort, Jugendklub)
GAM_2019_001”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Kindergärten📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Bau- und Dienstleistungskonzession über die Planung, den Bau und den Betrieb einer Kombieinrichtung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Bau- und Dienstleistungskonzession über die Planung, den Bau und den Betrieb einer Kombieinrichtung mit Kita, Hort und Jugendklub in der Gemeinde Am Mellensee an einen anerkannten freien Träger gemäß § 75 SGB VIII. Die Gemeinde stellt im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages das erforderliche Grundstück mit einer Teilfläche von etwa 3 000 Quadratmetern zur Verfügung, ferner eine von der Investitionsbank des Landes Brandenburg gewährte Zuwendung in Höhe von 439 259,80 EUR, die baubegleitend ausgezahlt wird. Der von der Gemeinde für den Betrieb zu tragende Kostenanteil wird über das KitaG geregelt.
Der Konzessionär wird auf eigenes unternehmerisches Risiko verpflichtet sein, dass vorliegende Raumprogramm für insgesamt mindestens 200 Kinder (25 U3-Plätze, 25 Ü3-Plätze und 150 Hortplätze) und 80 Mensa-plätzen planerisch und baulich umzusetzen und die Kombieinrichtung 30 Jahre zu betreiben. Die Inbetriebnahme ist zum 31.7.2021 vorgesehen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦
Ort der Leistung: Teltow-Fläming🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Am Mellensee
Zossener Straße 21c
15838 Am Mellensee
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleitungskonzession zum Planen, Bauen und Betreiben einer Kom-bieinrichtung (Kita, Hort und Jugendclub).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pädagogisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Einbindung der Gemeinde in Planungs- und Bauprozess
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Vertragliche Regelungen hinsichtlich Änderungswünsche und Ergebnis der Vertragsverhandlungen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Kostenkriterium (Gewichtung): 35 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 360
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Anerkennung als freier Träger gemäß § 75 SGB VIII,
— Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Anerkennung als freier Träger gemäß § 75 SGB VIII,
— Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind,
— Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
— Eigenerklärung im Teilnahmewettbewerb gem. KonzVgV,
— sofern beabsichtigt: Bewerbergemeinschaftserklärung und/oder Nachunternehmererklärungen, aus der hervorgeht, dass der Nachunternehmer im Zuschlagsfall verbindlich für die vorgesehenen Nachunternehmerleistungen zur Verfügung steht.
Bitte berücksichtigen Sie die unter "Teilnahmeunterlagen" beigefügte Langeversion der Auftragsbekanntmachung mit den für die Eignung vorzulegenden Nachweisen und Dokumenten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vgl. Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHKDFD1
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-866179📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-866179📞
Quelle: OJS 2019/S 072-170625 (2019-04-09)
Ergänzende Angaben (2019-05-13)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 072-170625
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-05-13 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-05-23 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Der Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen wird vom 13.5.2019 bis zum 23.5.2019, 12.00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2019/S 093-225604 (2019-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung war die Vergabe einer Bau- und Dienstleistungskonzession über die Planung, den Bau und den Betrieb einer Kombieinrichtung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung war die Vergabe einer Bau- und Dienstleistungskonzession über die Planung, den Bau und den Betrieb einer Kombieinrichtung mit Kita, Hort und Jugendklub in der Gemeinde Am Mellensee an einen anerkannten freien Träger gemäß § 75 SGB VIII.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleitungskonzession zum Planen, Bauen und Betreiben einer Kombieinrichtung (Kita, Hort und Jugendclub).”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 072-170625
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHKDJLM
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 173-422642 (2019-09-05)