Das Verfahren erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die für die europaweite Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Verfahren erfolgt ferner nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“), den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013, der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen Stand 2019, insbesondere der Teil „Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung)“ und als Verhandlungsverfahren i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV in Form eines einstufigen Verfahrens. Das heißt, zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Frist ist ein Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen werden können.
Das Angebot soll eine detaillierte Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Darüber hinaus sind anzugeben:
— die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung,
— vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial,
— erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten,
— nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote.
Das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt ‚Finanzplan zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslücke‘ ist auszufüllen und ausgedruckt dem Angebot beizulegen. Die Bindefrist für das Angebot muss bis zum 31.1.2020 betragen (Mindestbedingungen).
Der Anbieter verpflichtet sich, Daten zu liefern, die für die Monitoring- und Meldeverpflichtungen des Auftraggebers notwendig sind. Dieses beinhaltet auch die Erfüllung der Anforderungen folgender förderrechtlichen Bestimmungen, die Bestandteil des Verfahrens sind:
— Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen, insbesondere Teil „GAK“,
— Materialkonzept des Bundes in der bei Veröffentlichung aktuellen Version,
— Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes in der bei Veröffentlichung aktuellen Version,
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des Bundes.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen werden können.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag: Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Die Angebote sind ausschließlich unter der unter I.3) Kommunikation angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Bieterfragen sind elektronisch in Textform über das Vergabeportal einzureichen.