Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 32 SGB III ist die Kombination aus Elementen der:
— ärztlichen, psychologischen und sozialpädagogischen Begutachtung zur Feststellung der Berufseignung, Vermittlungsfähigkeit und sozialen Teilhabe,
— Entwicklung und Erstellung eines Arbeits- und Förderplans unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen und Aufzeigen beruflicher Alternativen.
(Die daran anschließende Erstellung eines umfassenden, interdisziplinären und den besonderen Bedarfen des Kunden angepassten Maßnahmefahrplans ist Aufgabe des Projektpartners und somit kein Inhalt der Ausschreibung),
— nach ca. 9 Monaten eine erneute Begutachtung und ein Abgleich von Fortschritten und neuen Bedarfen nach Umsetzung des jeweils individuellen Maßnahmefahrplans.
Die Ergebnisse der oben genannten Elemente werden jeweils im Rahmen einer Fallkonferenz mit den beteiligten Akteuren des Gesamtprojekts (inklusive des Teilnehmers) besprochen.
Ziel dieser Kombination ist die Feststellung, Benennung und differenzierte Beurteilung von vermittlungsrelevanten psychischen, seelischen, körperlichen sowie sozialen Auffälligkeiten. Und daraus resultierend die Erstellung eines Fahrplanes aus medizinischen, therapeutischen sowie sozialpädagogischen Maßnahmen, die in der Folge den Kunden langfristig im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Teilhabe stabilisieren und rehabilitieren. Weiterhin erfolgt eine Überprüfung der Ergebnisse durch den individuellen Maßnahmeprozess und ggf. werden Korrekturen am Maßnahmefahrplan festgelegt.
Die Begutachtung dient der ganzheitlichen Einschätzung des Teilnehmenden in Bezug auf seinen medizinischen, psychologischen und persönlichen Status im Hinblick auf gesamtgesellschaftliche Teilhabe und Vermittelbarkeit. Ziel ist der Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Beruf für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Die Begutachtung konzentriert sich auf die Feststellung und Förderung der Gesundheit, auf den individuellen spezifischen Ansatz sowie auf den Einklang beider Lebensbereiche.
Die medizinisch-berufliche Leistungsdiagnostik (MBL) unterteilt sich in 2 Teile:
— MBL 1: Entwicklung eines Arbeits- und Förderplanes,
— MBL 2: Überprüfung der Feststellung aus MBL 1.
Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt zu einem Termin für die Erstbegutachtung zur 1. MBL und endet nach der abschließenden Fallkonferenz zur 2. MBL (s. a. B.2).
Erst- und Folgebegutachtung dauern in der Regel 2 Wochen mit einer wöchentlichen Anwesenheitspflicht zwischen 20 und 25 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 min.).
Zwischen der Erst- und Folgebegutachtung liegen durchschnittlich 9 Monate.
Zur Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung gehören motivierte, erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 18 Jahre, bei denen aufgrund der Einschätzung der Fachkräfte des Job Centers Essen eine Verbesserung der medizinischen/psychologischen Situation erreicht werden soll, sowie durch sozialpädagogische Maßnahmen eine Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe umgesetzt werden soll.
Die Laufzeit des Gesamtförderprojektes beträgt 5 Jahre, die ausgeschriebene Maßnahme findet im Zeitraum vom 1.4.2020 und 30.9.2024 statt.
Im Modul Nr. 1 (erste Begutachtung) sind insgesamt 250-300 Eintritte für den Vertragszeitraum vorgesehen. Im Modul Nr. 2 (zweite Begutachtung) sind insgesamt 175-210 Eintritte für den Vertragszeitraum vorgesehen.