Digital City Light Poster (DCLP)

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Am Flughafen Berlin-Brandenburg sollen sogenannte Digital City Light Posters im Innen- und Außenbereich installiert werden, welche sowohl ein- als auch beidseitig mit Monitoren ausgestattet sind. Diese DCLPs sollen Werbeinhalte ausspielen. Die DCLPs sollen sich optisch in die Gestaltung des Flughafens integrieren und Gestaltungselemente des Corporate Designs aufnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-18 Auftragsbekanntmachung
2019-09-26 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2019-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: EA-2019-0121
Kurze Beschreibung:
Am Flughafen Berlin-Brandenburg sollen sogenannte Digital City Light Posters im Innen- und Außenbereich installiert werden, welche sowohl ein- als auch beidseitig mit Monitoren ausgestattet sind. Diese DCLPs sollen Werbeinhalte ausspielen. Die DCLPs sollen sich optisch in die Gestaltung des Flughafens integrieren und Gestaltungselemente des Corporate Designs aufnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf
Postleitzahl: 12529
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d42da6035-775edc0270be7843 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 183-446537
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2019-0121 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 2.10.2019, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen. 4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2019-0121 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden. 5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen. 6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Werk- und Montageplanung,
— Lieferung bis zum Aufstellort,
— Standsicherheitsnachweis (Statik),
— Schlüsselfertige Montage der Komponenten,
— Dokumentation nach Flughafenregeln,
— Beachtung und Umsetzung BKS Richtlinie,
— Hardwaretechnische Inbetriebnahme und Funktionstest,
— Schulung und Einweisung in das errichtete Gerät, Lieferung eines Montagehilfsgerätes inkl. Einweisung während der Inbetriebnahme.
Dauer: 4 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BER

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 1
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:58
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-20 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: https://vergabekooperation.berlin/NetServer
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
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2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2019-0121 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 2.10.2019, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
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4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2019-0121 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
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5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
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5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 183-446537 (2019-09-18)
Ergänzende Angaben (2019-09-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bildschirme 📦

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 189-460889
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 183-446537
ABl. S-Ausgabe: 189
Quelle: OJS 2019/S 189-460889 (2019-09-26)