Lieferung und Aufbau einer Digitalen Lernfabrik im betriebsbereiten Zustand für das Staatl. Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Pestalozziplatz 1, 95028 Hof.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Digitale Lernfabrik - Exzellenzzentrum, Staatl. Berufliches Schulzentrum Hof - Stadt und Land”
Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Maschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Aufbau einer Digitalen Lernfabrik im betriebsbereiten Zustand für das Staatl. Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Pestalozziplatz 1,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Aufbau einer Digitalen Lernfabrik im betriebsbereiten Zustand für das Staatl. Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Pestalozziplatz 1, 95028 Hof.
1️⃣
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Digitale Lernfabrik für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land / Exzellenzzentrum:
— Lieferung und Aufbau im betriebsbereiten Zustand.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-26 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsfrist) des Nachweises über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsfrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlußgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände, ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Eigenerklärung, das die in § 124 GWB genannten Ausschlußgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Als geeignet gelten Referenzen, die der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2011, Az.: 1 VK 54/11).
Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Sachschäden: 3 000 000 EUR,
— Personenschäden: 3 000 000 EUR.
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abschluss von Lieferung und Montage bis zum 30.11.2019
Vorlage der Rechnung bis zum 12.12.2019
An der Schule wird als Programmiersystem im Unterricht das...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abschluss von Lieferung und Montage bis zum 30.11.2019
Vorlage der Rechnung bis zum 12.12.2019
An der Schule wird als Programmiersystem im Unterricht das TIA-Portal verwendet. Die speicherprogrammierbaren Steuerungen der neu zu beschaffenden Produktionsanlage müssen mit diesem an der Schule verwendeten Programmiersystem programmiert werden können.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-05
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Digitale Lernfabrik – Exzellenzzentrum, Staatl. Berufliches Schulzentrum Hof – Stadt und Land
2401-R055”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210003.97 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pestalozziplatz 1
95028 Hof
Beschreibung der Beschaffung:
“Digitale Lernfabrik für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land/Exzellenzzentrum (Stationen Lager Produktträger/Zwischenlager, Magazine...”
Beschreibung der Beschaffung
Digitale Lernfabrik für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land/Exzellenzzentrum (Stationen Lager Produktträger/Zwischenlager, Magazine Produktgehäuse-Unterteile, individuelle Befüllung, Qualitätskontrolle, individuelle Bestückung, Presse, Industrie-Robotersystem) Lieferung und Aufbau im betriebsbereiten Zustand.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 128-312392
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2401-R055-201901
Titel:
“Digitale Lernfabrik – Exzellenzzentrum – Berufl. Schulzentrum Hof – Stadt und Land”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ETS DIDACTIC GmbH
Postanschrift: Im Hüttental 11
Postort: Kinding
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Eichstätt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210003.97 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 169-412871 (2019-08-29)