Aktualisierung der Olympus Dictation Management System Umgebung auf Release 7, Softwarepflege, sowie optionale Supportleistungen (Hotline und Vor-Ort-Service).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spracherkennungssoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Aktualisierung der Olympus Dictation Management System Umgebung Release 6 (Version 6.4, Patch0018, Dictation- und Transcription Module und Lizenzserver...”
Beschreibung der Beschaffung
Aktualisierung der Olympus Dictation Management System Umgebung Release 6 (Version 6.4, Patch0018, Dictation- und Transcription Module und Lizenzserver Release 6) auf die Olympus Dictation Management System Umgebung Release 7 (Transcription- und Dictation Module nebst Softwarepflege mit einer Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren ab Zuschlag sowie optionale Supportleistungen (Hotline und Vor-Ort-Service).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Es sind mindestens 3 und maximal 5 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Es sind mindestens 3 und maximal 5 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind. Bei mehr als 3 eingereichten Referenzen werden die 3 höchstbewerteten Referenzen gewertet.
Zur Angabe der Referenzen ist, in Abweichung zur oben beschriebenen Vorgabe, ausschließlich das „Formblatt für die Nennung von Referenzen“ der Ziffer II. dieses Dokuments zu nutzen.
Bei dem Auftragsvolumen reicht die Angabe einer Größenordnung, wie z. B. > 500 000 EUR aus.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand dar. Hier müssen Mindestens 5 von 10 Punkten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand dar. Hier müssen Mindestens 5 von 10 Punkten erreicht werden;
2) Alle zur Leistungserfüllung im direkten Kundenkontakt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift;
3) Es wird eine deutschsprachige Hotline Angeboten;
4) Als geeignet gilt, wer alle A-Kriterien erfüllt und bei den B-Kriterien sowohl eventuelle Mindestpunktzahlen in einzelnen Kriterien erreicht, als auch in Summe aller B-Kriterien eine Mindestpunktzahl von 29 erreicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-09
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-09
11:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYX0M
Körper überprüfen
Name:
“Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitaliesierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2019/S 152-374391 (2019-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 402943.70 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 152-374391
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 02801-816/19
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Digitales Diktat
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DAZ Diktiertechnik GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 402943.70 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRY3X4
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2019/S 195-473656 (2019-10-07)