Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer psychischen Erkrankung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitales Versorgungsangebot Depression/Angststörung (06/GG/2019)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer psychischen...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer psychischen Erkrankung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Krankenkassenleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Fachärzten📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Versorgungsauftrag umfasst ein mehrmonatiges, digitales Versorgungsangebot, welches speziell auf die Bedürfnisse von Versicherten mit einer psychischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Versorgungsauftrag umfasst ein mehrmonatiges, digitales Versorgungsangebot, welches speziell auf die Bedürfnisse von Versicherten mit einer psychischen Erkrankung ausgerichtet ist. Die digitale Betreuung unterstützt dabei die gesetzlich geregelte ärztliche Behandlung. Die Koordination der Betreuung wird vom Auftragsnehmer übernommen, welcher weitere Kooperationspartner mit einbindet. Alle Beteiligten arbeiten eng zusammen und tauschen sich regelmäßig aus. So entsteht ein Netzwerk zur Versorgung des Versicherten, in welchem er individuell während der Durchführung der Maßnahme begleitet wird.
Die weiteren vertragsgegenständlichen Einzelheiten, insbesondere die Pflichten des Auftragnehmers/Vertragspartners und der Leistungserbringer sind dem beigefügten Selektivvertrag (Vertrag zur besonderen medizinisch-digitalen Versorgung im Bereich von Depression und Angststörungen nach § 140a SGB V inkl. deren Anlagen) zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt am 1.4.2020 und wird für 2 Jahre geschlossen. Nach Ablauf der 2 Jahre verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt am 1.4.2020 und wird für 2 Jahre geschlossen. Nach Ablauf der 2 Jahre verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn er wird ordentlich gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach 6 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Vertragslaufzeit endet damit zum 31.3.2026.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe,insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe,insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“). Des Weiteren ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Angebotsfrist) (Kopie)beizufügen. Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung und den Auszug dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der entsprechende Auszug ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, so müssen der Auszug und die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der 3 Geschäftsjahre 2016, 2017,2018, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind,anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).Hierbei muß ein Mindestumsatz von 1 000 000 EUR brutto pro Kalenderjahr vorliegen,
— Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung, spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden-und Sachschäden mit 2 Mio. EUR, für Vermögensschäden mit 1 Mio. EUR und für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. EUR verfügt und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärungen dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärungen Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
“Um die Eignung nachzuweisen, muss ein Mindestumsatz von 1 000 000 EUR brutto pro Kalenderjahr (Ausschlusskriterium) vorliegen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— dem Angebot ist eine Eigenerklärung Referenzen beizufügen. Es sind Angaben zu erbrachten Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— dem Angebot ist eine Eigenerklärung Referenzen beizufügen. Es sind Angaben zu erbrachten Leistungen des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) und dem aktuellem Jahr 2019 zu machen, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind. Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen:
Es sind mindestens 2 Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben: (Ausschlusskriterium)
a) Ausführung des Auftrages für mindestens 6 Monate und zugleich;
b) Umsetzung eines Vertrages nach § 140a SGB V für (eine) gesetzliche Krankenkasse(n) und zugleich;
c) Ausführung des Auftrages mittels einer medizinisch-digitalen Versorgung mit mindestens 3 digitalen Versorgungsprogrammen, die mit den Diagnosen Depressionen und Angststörungen im engen medizinischen Zusammenhang stehen und zugleich;
d) Durchführung der Abrechnungen im Rahmen des DTA-Verfahrens gem. § 295 Abs. 1b SGB V.
Aus der Beschreibung des jeweiligen Auftragsgegenstandes muss hervorgehen, dass diese Mindestanforderungen eingehalten sind.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorstehenden Erklärungen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind diese Erklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen die Erklärungen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe Beschreibung Eigenerklärung Referenzen.
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 140 a III SGB V
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-20
10:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Mitarbeiter der Auftraggeberin. Nichtöffentliche Öffnung.
“— Verfahrenssprache ist deutsch,
— es gilt deutsches Recht,
— Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen...”
— Verfahrenssprache ist deutsch,
— es gilt deutsches Recht,
— Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
—— mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen / Zugänge bereitzustellen:
— mit dem Angebot ist die Anlage 9 zum Selektivvertrag (Kooperationsvereinbarung zwischen Bieter und Leistungserbringern) vorzulegen. In der Vereinbarung verpflichten sich die beigetretenden Kooperationspartner zur Einhaltung der aus diesem Vertrag sowie deren Anlagen ergebenden Rechte und Pflichten. Der Vertragspartner stellt dies vertraglich sicher. Die Kooperationsvereinbarung darf inhaltlich die Vergabeunterlagen nicht ändern und den Vergabeunterlagen nicht widersprechen.
— Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
— der Bieter stellt mit dem Angebot einen Testzugang zu den digitalen Versorgungsprogrammen Depression, Angststörung und Alkohol in digitaler Form zur Verfügung. Dieser dienst sowohl zur Verifizierung als auch der Angebotswertung.
Die Bereitstellung des Testzugangs erfolgt durch Generierung eines Zugangs zum Onlineinterventionsprogramm unter gleichzeitiger Zur-Verfügung-Stellung der erforderlichen Zugangsdaten. Der Bieter hat in jedem Fall sicherzustellen, dass die ausschreibende Stelle ab Ablauf der Angebotsfrist bis zum endgültigen Ablauf der Zuschlagsfrist uneingeschränkten Zugriff auf die 3 Programme als Bestandteil des Angebotes hat und diesen mit den bei ihr vorhandenen üblichen technischen Gegebenheiten einsehen und bewerten kann.
Die bereitgestellten Programme müssen den während der Leistungsphase einzusetzenden Programmen vollständig entsprechen.
— Dem Angebot ist nach den Vorgaben der Auftraggeberin ein ausgefülltes Qualitätskonzept (12) beizufügen. Dieses Konzept geht in die Angebotswertung ein.
Bezüglich nachfolgender Punkte müssen im Qualitätskonzept, jeweils direkt hinter den Fragen, Ausführungen gemacht werden:
— Gesamtprozessdarstellung,
— Flächendeckende Versorgung,
— Zusammenarbeit der Kooperationspartner,
— Qualitätsmanagement,
— Sicherstellung Diagnosequalität,
— Vorschläge Eigenname.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— zu den in der „Eigenerklärung Referenzen (38)“ benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers,
— unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 36 VgV oder anderer geeigneter Nachweis,
— Nachweis der CE-Kennzeichnungen bei den digitalen Programmen Depression, Angststörung und optional Alkohol
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 223-547506 (2019-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Digitale Versorgungsprogramme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 223-547506
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 06/GG/2019
Titel: Digitales Versorgungsangebot Depression/Angststörung (06/GG/2019)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Veovita Gesundheit GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 062-148983 (2020-03-26)