1) Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform Berlin hinterlegt (siehe Punkt I.3). Um die Vergabeunterlagen zu downloaden, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Angebote elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei;
2) Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen;
3) Der Bewerber nutzt für sämtliche Angaben zwingend den Bewerberbogen und die weiteren Vordrucke. Dies dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem Auftraggeber die Auswahl erleichtern. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht sachgerecht in den Rubriken enthaltene Angaben nicht zu würdigen;
4) Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Erklärung des Unterauftragnehmers einzureichen, dass er dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird;
5) Fragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 25.2.2019, 10.00 Uhr entweder über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail ausschließlich an
vergabe@wbm.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform des Berliner Senats. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten, täglich folgenden Link zum Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie von Antworten auf Fragen zu nutzen:
https://www.wbm.de/de/unternehmen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/;
6) Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können die abgeforderten Nachweise, Erklärungen und Qualifikationen für natürliche und juristische Personen in vergleichbarer Form nach den Erfordernissen ihres Herkunftslandes nachweisen. Der Nachweis hat in deutscher Sprache zu erfolgen, ggf. sind Dokumente zu übersetzen. Die Übersetzung ist zu beglaubigen.
7) Auf Anforderung des Auftraggebers sind Nachweise zu den Eigenerklärungen einzureichen;
8) Der Auftraggeber ist ein fachkundiger Bauherr, der Teilleistungen der HOAI selbst erbringt (Angaben dazu sind in den Vergabeunterlagen zu finden);
9) Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Drittunternehmen, wie Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Angebotes zum Nachweis seiner Eignung berufen hat;
10) Die Angaben zu Umsatz und Personal von Bewerbern bzw. Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und von Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe können addiert werden;
11) Ergänzungen zu Punkt III.2.2) der Bekanntmachung: Weiterhin ist der Nachweis zu erbringen, dass folgende Einschlüsse im Versicherungsumfang enthalten sind: Betriebshaftpflicht, Umweltschäden, Schäden am Bauwerk. Die Nachhaftung des Vertrages muss mindestens 5 Jahre betragen, inklusive der Erweiterungsklausel(unbegrenzte Deckung für unverschuldet versäumte Meldung). Ausreichend ist auch die Vorlage einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung in oben genannten Mindestdeckungssummengeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.