Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: DKRZ) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält das DKRZ alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt seine Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung. Der Auftraggeber plant die Beschaffung eines energieeffizienten Hochleistungsrechners inklusive Dateisystem einschließlich Wartung und Support über eine Laufzeit von jeweils 5 Jahren, mit optionaler Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Supercomputer
Referenznummer: 190221
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: DKRZ) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält das DKRZ alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt seine Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung.
Der Auftraggeber plant die Beschaffung eines energieeffizienten Hochleistungsrechners inklusive Dateisystem einschließlich Wartung und Support über eine Laufzeit von jeweils 5 Jahren, mit optionaler Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: DKRZ) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält das DKRZ alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt seine Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung.
Der Auftraggeber plant die Beschaffung eines energieeffizienten Hochleistungsrechners inklusive Dateisystem einschließlich Wartung und Support über eine Laufzeit von jeweils 5 Jahren, mit optionaler Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Supercomputer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Nach pflichtgemäßer Abwägung können jederzeit Modifizierungen der vertraglich geschuldeten Leistung vorgenommen werden. Der Auftraggeber prüft gegenwärtig noch die Auswirkungen von Hinweisen auf umsatzsteuerrelevante Themen. Dies kann dazu führen, dass in der Verhandlung das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen und der geschätzte Gesamtwert zzgl. der Optionen um ca. 7 % reduziert werden muss!
Nach pflichtgemäßer Abwägung können jederzeit Modifizierungen der vertraglich geschuldeten Leistung vorgenommen werden. Der Auftraggeber prüft gegenwärtig noch die Auswirkungen von Hinweisen auf umsatzsteuerrelevante Themen. Dies kann dazu führen, dass in der Verhandlung das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen und der geschätzte Gesamtwert zzgl. der Optionen um ca. 7 % reduziert werden muss!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: DKRZ) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält das DKRZ alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt seine Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung.
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: DKRZ) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält das DKRZ alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt seine Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung.
Der Auftraggeber plant die Beschaffung eines energieeffizienten Hochleistungsrechners inklusive Dateisystem einschließlich Wartung und Support über eine Laufzeit von jeweils 5 Jahren, mit optionaler Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Der Hochleistungsrechner soll den derzeit am Sitz des Auftraggebers als Bestandteil des HLRE 3 (Hochleitungsrechnersystem für die Erdsystemforschung) betriebenen Computer-Server, einen bullx Cluster ablösen. Das derzeitige System verfügt über:
— 100 000 Rechenkernen,
— ein Hochleistungs-Infiniband-Netzwerk mit einer Spitzenleistung von rund 3,60 PFlops/s,
— einen Hauptspeicher von 270 TeraByte,
— eine breitbandige direkte Verbindung mit einem Speichersystem von 55 PetaByte nutzbarer Kapazität.
Das zu beschaffende Rechnersystem besteht aus zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Ausbaustufen.
In der ersten Ausbaustufe (S1) muss der Hochleistungsrechner bezogen auf typische Anwendungen aus der Klimamodellierung mindestens die Rechenleistung des bestehenden Hochleistungsrechners erbringen. In der zweiten Ausbaustufe (S2) ist ein weiterer Hochleistungsrechner mit mindestens nochmal derselben Leistung wie der Hochleistungsrechner der Stufe 1 zu liefern. Die zu erbringende Leistung ist anhand der DKRZ-Benchmark-Suite-2019 definiert.
In der ersten Ausbaustufe (S1) muss der Hochleistungsrechner bezogen auf typische Anwendungen aus der Klimamodellierung mindestens die Rechenleistung des bestehenden Hochleistungsrechners erbringen. In der zweiten Ausbaustufe (S2) ist ein weiterer Hochleistungsrechner mit mindestens nochmal derselben Leistung wie der Hochleistungsrechner der Stufe 1 zu liefern. Die zu erbringende Leistung ist anhand der DKRZ-Benchmark-Suite-2019 definiert.
Das Gesamtsystem soll in den soeben beschriebenen Stufen in den Rechenräumen des DKRZ in der Bundesstraße 45a in Hamburg installiert und vom DKRZ betrieben werden.
Der neue Hochleistungsrechner soll in zwei Phasen geliefert und installiert werden. Die erste Phase soll spätestens Mitte 2020 die zweite Phase ca. ein Jahr später den Anwendern zur Verfügung stehen.
Der Supportvertrag umfasst insbesondere auch vor Ort System- und Anwendungsunterstützung durch Fachpersonal.
Nähere Informationen zur Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 32 500 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Anschluss an die Vertragslaufzeit einschließlich Support und Wartung bestehen Verlängerungsoptionen für die Laufzeiterweiterung auf insgesamt 7 Jahre.
Beschreibung der Optionen: Erweiterung Rechnersystem
Zusätzliche Informationen:
Nach pflichtgemäßer Abwägung können jederzeit Modifizierungen der vertraglich geschuldeten Leistung vorgenommen werden. Der Auftraggeber prüft gegenwärtig noch die Auswirkungen von Hinweisen auf umsatzsteuerrelevante Themen. Dies kann dazu führen, dass in der Verhandlung das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen und der geschätzte Gesamtwert zzgl. der Optionen um ca. 7 % reduziert werden muss!
Nach pflichtgemäßer Abwägung können jederzeit Modifizierungen der vertraglich geschuldeten Leistung vorgenommen werden. Der Auftraggeber prüft gegenwärtig noch die Auswirkungen von Hinweisen auf umsatzsteuerrelevante Themen. Dies kann dazu führen, dass in der Verhandlung das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen und der geschätzte Gesamtwert zzgl. der Optionen um ca. 7 % reduziert werden muss!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
3) Erklärung Bewerbergemeinschaft Dem Angebot einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerbergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bewerbergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der Bewerbergemeinschaft)
3) Erklärung Bewerbergemeinschaft Dem Angebot einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerbergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bewerbergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der Bewerbergemeinschaft)
4) Sonstiges:
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Umsatz
a) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden (siehe Formblatt Eignungsangaben), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden (siehe Formblatt Eignungsangaben), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
b) Erklärung zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden (siehe Formblatt Eignungsangaben), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Dazulegen ist der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d. h. Lieferung und Installation eines Supercomputers/Hochleistungsrechners inklusive Wartung und Support).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden (siehe Formblatt Eignungsangaben), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Dazulegen ist der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d. h. Lieferung und Installation eines Supercomputers/Hochleistungsrechners inklusive Wartung und Support).
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweiseiner Berufs-/Betriebs-/Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall
— für Personen- und Sachschäden,
— für Vermögensschäden.
Wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Dreifache dieser Deckungssumme beträgt.
Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Mindeststandards:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III, 1.2) 1.b) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestens durchschnittlicher Jahresumsatz in Höhe von 30 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Unternehmensdarstellung:
Der Bewerber hat eine Präsentation seines Unternehmens/der Bietergemeinschaft und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern auf möglichst 2 Seiten einzureichen.
2) Angaben zu ausgeführten Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2016 erbracht worden sind.
Durch den Bewerber/die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 1 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
Durch den Bewerber/die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 1 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
2.1 Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen (wünschenswert sind 3 Referenzobjekte):
2.1 Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen (wünschenswert sind 3 Referenzobjekte):
— Leistungsart: Installation eines Supercomputers/Hochleistungsrechners,
— Leistungsumfang mit folgenden Angaben:
Anzahl der Rechenkerne
Theoretische maximale Rechenleistung (PFlop/s)
LINPACK, sofern bekannt (Pflop/s)
Nutzbare Speicherkapazität (PB)
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Unternehmens/Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Benennung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung
— Erbringung der Leistungsart und -umfang
3) Nennung und persönliche Referenzerfahrungen des für die jeweilige Leistung Verantwortlichen (m/w/d):
— Projektleiter,
— Systemarchitekt.
Mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation, Angabe des Zeitraums seiner Berufserfahrung und Benennung von persönlichen Referenzen (ggf. entsprechend Ziffer 2.1) (mit Benennung des Auftraggebers, Bezeichnung des Referenzobjektes, Leistungsart und Leistungsumfang).
Mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation, Angabe des Zeitraums seiner Berufserfahrung und Benennung von persönlichen Referenzen (ggf. entsprechend Ziffer 2.1) (mit Benennung des Auftraggebers, Bezeichnung des Referenzobjektes, Leistungsart und Leistungsumfang).
Mindeststandards:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III, 1.3) 2.1) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestens ein Referenzprojekt (Unternehmensreferenz):
— Leistungsart: Installation eines Supercomputers/Hochleistungsrechners,
— Leistungsumfang mit folgenden Angaben:
Theoretische maximale Rechenleistung von mindestens 4 PFlop/s
Nutzbare Speicherkapazität von mindestens 5 PB.
Es ist nicht erforderlich, dass die theoretische maximale Rechenleistung von mindestens 4 PFlop/s in dem gleichen Referenzprojekt nachgewiesen wird, wie die nutzbare Speicherkapazität von mindestens 5 PB. Diese Nachweisführungen können also auch über zwei verschiedene Referenzprojekte, also einerseits zur Rechenleistung und andererseits zur Speicherkapazität erfolgen.
Es ist nicht erforderlich, dass die theoretische maximale Rechenleistung von mindestens 4 PFlop/s in dem gleichen Referenzprojekt nachgewiesen wird, wie die nutzbare Speicherkapazität von mindestens 5 PB. Diese Nachweisführungen können also auch über zwei verschiedene Referenzprojekte, also einerseits zur Rechenleistung und andererseits zur Speicherkapazität erfolgen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III, 1.3) 3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Projektleiter: mindestens ein Referenzprojekt (persönliche Referenzerfahrung Projektleiter):
Theoretische maximale Rechenleistung von mindestens 1 PFlop/s
Die Eignungsangaben sind im Eignungsformblatt, das der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt, einzutragen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 118713406
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH ist eine gemeinnützige und nicht kommerzielle juristische Person des privaten Rechts sowie ein fachspezifisches Hochleistungsrechenzentrum
Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung (z.Hd. Frau Cornelia Schoska)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEFY7GC/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerberfragen können der Bewerbungsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 - 4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten/Unterauftragnehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten/Unterauftragnehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Für die Benennung von Unterauftragnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird auf die Auftragsunterlage verwiesen.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFY7GC
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gilt hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Auftragsunterlage.
Quelle: OJS 2019/S 040-089864 (2019-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 32 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1-4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFD03E
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1-4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFD03E
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 100 000 Rechenkernen;
— ein Hochleistungs-Infiniband-Netzwerk mit einer Spitzenleistung von rund 3,60 PFlops/s;
— einen Hauptspeicher von 270 TeraByte;
In der ersten Ausbaustufe (S1) muss der Hochleistungsrechner bezogen auf typische Anwendungen aus der Klimamodellierung eine möglichst hohe Rechenleistung erbringen. Die zu erbringende Leistung ist anhand der DKRZ-Benchmark-Suite-2019 definiert. In der zweiten Ausbaustufe (S2) ist der Hochleistungsrechner zu erweitern. Die Erweiterung muss in Ihrer Leistung (wiederum bezogen auf typischen Anwendungen und gemessen mit der DKRZ-Benchmark-Suite-2019) mindestens die gleiche Rechenleistung wie der bestehende Hochleistungsrechner (Mistral) haben.
In der ersten Ausbaustufe (S1) muss der Hochleistungsrechner bezogen auf typische Anwendungen aus der Klimamodellierung eine möglichst hohe Rechenleistung erbringen. Die zu erbringende Leistung ist anhand der DKRZ-Benchmark-Suite-2019 definiert. In der zweiten Ausbaustufe (S2) ist der Hochleistungsrechner zu erweitern. Die Erweiterung muss in Ihrer Leistung (wiederum bezogen auf typischen Anwendungen und gemessen mit der DKRZ-Benchmark-Suite-2019) mindestens die gleiche Rechenleistung wie der bestehende Hochleistungsrechner (Mistral) haben.
Der neue Hochleistungsrechner soll in zwei Phasen geliefert und installiert werden. Die erste Phase soll spätestens 31.1.2021 und die zweite Phase ca. ein Jahr später den Anwendern zur Verfügung stehen.
Beschreibung der Optionen:
Erweiterung Rechnersystem (modulare Erweiterungsmöglichkeiten für Rechenleistung, modulare Erweiterungsmöglichkeiten für Speicherkapazität, erweiterter Systemservice/erweiterte Mängelhaftung)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rechenleistung S1 + S2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieeffizienz des Gesamtsystems S1 + S2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsmerkmale Rechnerkomponenten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Speicher- und Dateisysteme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Softwareumgebung und Benutzerfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Risikobegrenzung
Zukunftssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6 %
Kostenkriterium (Name): Preise für modulare Erweiterungsmöglichkeiten der Rechenleistung (S2) um jeweils 100 TFlop/s Spitzenleistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 2,25 %
Kostenkriterium (Name): Preise für eine optionale Erweiterung des Systems mit GPU-Knoten
Kostenkriterium (Gewichtung): 1,00 %
Kostenkriterium (Name): Preise für modulare Erweiterungsmöglichkeiten für Speicherkapazität, Ausbaustufe S2
Kostenkriterium (Gewichtung): 1,75 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-18 📅
Name: Bull GmbH
Postort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 32 500 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung (z. Hd. Frau Cornelia Schoska)
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1-4 VgV durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFD03E
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB:
„Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.