Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter
www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25.6.2019 an die GMSH, z. H. Frau Gabi Inge Hudemann (e-Vergabesystem, E-Mail:
gabi-inge.hudemann@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter
www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
a) Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 6 DINA-4-Seiten);
b) Angebotsschreiben (Formblatt);
c) Zertifikat der Akkreditierung nach DIN ISO 17025;
d) Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen: Hierbei muss ersichtlich werden, dass die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP–Ringversuchen mindestens für die folgenden DAD–Systeme seit 2014 für forensische Spuren lückenlos nachgewiesen werden kann: SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin;
e) Vorlage von 5 Gutachten unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen Gutachten zugrundeliegenden Untersuchungsaufträge, Protokolle und Analysedaten. Die Gutachten sollen alle Spuren menschlicher Herkunft umfassen (mindestens die Spurenarten Epithelzellen, Blut, Speichel).
Es sollen auch Gutachten vorgelegt werden, bei denen die Isolierung mikroskopisch kleiner Spuren dargelegt wird. Wichtig ist hierbei, dass die Asservate, über deren Untersuchung berichtet wird, im Analyselabor eingehend voruntersucht bzw. lichtmikroskopisch auf mutmaßliche hautepithelverdächtige Antragungen untersucht wurden. Es muss erkennbar sein, ob Hautepithelschüppchen einzeln oder durch Abreiben von Spurenträgern gesichert wurden. Die Analysen müssen zu „dateifähigen“ DNA-Identifizierungsmustern geführt haben;
f) Darstellung der Ablauforganisation gemäß Vergabeunterlagen;
g) Darstellung über den Umgang mit Kontaminationsgefahren gemäß Vergabeunterlagen;
h) Darstellung über das Konzept Archivierung gemäß Vergabeunterlagen;
i) Preisübersicht;
j) Preisblatt;
k) Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.