DNA-Profile (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen – Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-29 Auftragsbekanntmachung
2019-07-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Referenznummer: 2019-11V-6-LKA
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen – Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Postanschrift: Taubenheimstraße 85
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://pptls.polizei-bw.de/ 🌏
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYVPB/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYVPB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 105-256209
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYVPB

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht kündigt, längstens aber insgesamt 4 Jahre Vertragslaufzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind,
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— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden,
— Eigenerklärung zu gewerberechtlichen Voraussetzung: Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der angebotenen Leistungen erfüllt werden (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 GWB (Eigenerklärungen im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen (bspw. Berufsverbot) begangen worden sind (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
— Eigenerklärung, dass ein deutschsprachiger Ansprechpartner in Wort und Schrift während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
— sofern zutreffend: Eigenerklärungen zur Nebentätigkeit (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2 GWB genannten Straftatbestände gegen mich/uns oder einer meinem/unserem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— Eigenerklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— Eigenerklärung, dass weder wir, noch unsere Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR für daraus resultierende Vermögensschäden) oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und dieser Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Vertragsbeziehungen aus dem Vertrag aufrechterhalten wird (Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zur Befähgigung der Berufsausübung der verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler und des mit den Analysen betrauten Laborpersonals (Eigenerklärungen im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
— Eigenerklärung zu organisatorischen und technischen Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz sowie der betriebsinternen Qualitätskontrolle ((Eigenerklärung im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
— Nachweise (Vorlage der Zertifikate) über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchern lückenlos seit 2014zu den beschriebenen DAD Systemen/den genannten DNA-Merkmalsysteme (Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— aktueller Nachweis, dass eine gültige Akkreditierung nach dem internationalen Standard DIN EN ISO/IEC 17025 für die zu beauftragende Tätigkeit vorliegt: Akkreditierungsurkunde der DAkkS oder einer gleichwertigen Institution in der EU bzw. eine Bescheinigung über eine erfolgreiche Begutachtung zum Ende der Angebotsfrist einer der vorgenannten Organisationen. Die Gültigkeit dieser Akkreditierung muss während der gesamten Vertragsdauer gewährleistet sein (Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— ausführliche Darlegung des Organisationsablaufes der gesamten Probenbearbeitung sowie die detaillierte schriftliche Darlegung der technischen Ausstattung einschließlich aller Analyseparameter und verwendeter Analysekits. Es muss dargelegt werden, wie eine Probenvertauschung im Auftragslabor ausgeschlossen wird. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beigefügt (Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— Darlegung aller organisatorischen und technischen Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie der betriebsinternen Qualitätskontrolle (z. B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals), der Fehlervermeidung und der Vermeidung von Probenvertauschungen. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beizufügen (Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
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— Darstellung der routinemäßigen Validierung von
Sondertypen sowie das entsprechende Auswerteverfahren. Eine Verifizierung mit einem zweiten Kit mit unterschiedlichen (!) Primern wird in diesem Zusammenhang empfohlen. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beizufügen (Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
Homozygotien sowie das entsprechende Auswerteverfahren. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beizufügen (Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4),
— Darstellung des routinemäßigen Verfahrens bei Imbalancen. Eine Verifizierung mit einer zweiten Mengenkonzentration und/oder einem zweiten Kit wird in diesem Zusammenhang empfohlen. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beizufügen (Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leitstungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sind im Kriterienkatalog Eignungsnachweise und Eigenerklärungen – Anlage 4 abzugeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYVPB/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Postanschrift: Nauheimer Straße 99-100
Fax: +49 7112302-1099 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Zu Beginn des Jahres 2023
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYVPB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Bieter sich durch Form und/oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge an die Vergabestelle zu richten. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständige Vergabekammer einzureichen.
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Für die Rüge gelten folgende Fristen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nicht in den o. g. Fällen bereits erkennbar waren, jedoch vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages erkannt wurden, sind binnen 10 Kalendertagen ab Kenntnis zu rügen.
Im Übrigen wird insbesondere auch auf § 160 GWB verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 105-256209 (2019-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 143-353038
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 105-256209
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YDY65

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen – Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-18 📅
Name: Eurofins Medigenomix Forensik GmbH
Postanschrift: Anzinger Straße 7a
Postort: Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland 🇩🇪
Ebersberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YDY65

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 160 GWB wird verwiesen.
I
Quelle: OJS 2019/S 143-353038 (2019-07-24)