Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, mit Abgabe einer Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (mindestens 2) und mit Angaben zum Auftraggeber, des Auftragsvolumens in Euro, der Leistungszeit (Jahr), des Leistungsumfangs und Kommunikationsdaten zum Auftraggeber (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse). Die Referenzen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
Einführung eines Dokumentenmanagementsystem mit Workflowkomponente an einer Hochschule vergleichbarer Art und Größenordnung, d. h.
— >10 000 Studierende und >1 000 Mitarbeiter,
— Realisierung einer Schnittstelle zum führenden ERP-System (vorzugsweise HIS – Hochschulinformationssystem),
— vorzugsweise mehrere Standorte und
— vorzugsweise dezentrale Wareneingänge.
2) Angabe des im Auftragsfall für die Umsetzung verantwortlichen Projektleiters und seines Stellvertreters. Die Mindestanforderungen an den Projektleiter und seinen Stellvertreters lauten:
— Mehrjährige Erfahrung bei der Einführung von Dokumentenmanagementsysteme mit Workflowkomponenten an Hochschulen
— Mehrjährige Consultanterfahrung
Die Erfüllung der gestellten Mindestanforderungen sind durch eine Vita zu erklären und durch eine Beschreibung der Referenzprojekte zu untersetzen. Der Auftraggeber behält sich bei Zweifeln vor, entsprechende Nachweise zu verlangen.
3) Ich/Wir erklären, über ein nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziertes Qualitätsmanagement, oder vergleichbare Zertifizierung zum Qualitätsmanagement, zu verfügen.
4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
5) Erklärung, dass dem Vertrieb und dem Inverkehrbringen des angebotenen Produkts durch den Bieter/die Bietergemeinschaft keine Rechte Dritter oder Rechtsvorschriften entgegenstehen.
6) Soweit eine Beteiligung als Bieter-/BG vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
7) Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.