Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ein Bieter gilt als zuverlässig, wenn er seinem Angebot die folgenden Nachweise beilegt:
a) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (als Anlage E01 beizufügen)
Als Beleg für die Eignung kann der Bewerber eine ausgefüllte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE) einreichen, § 50 VgV. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften je Mitglied der Bewerber- /Bietergemeinschaft jeweils einer) Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(en) (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016.
Hinsichtlich der erforderlichen Anzahl einzureichender EEE gilt ausweislich der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 (S. L 3/20) Folgendes:
„Ein Wirtschaftsteilnehmer, der in eigenem Namen an einem Vergabeverfahren teilnimmt und nicht die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, um die Eignungskriterien zu erfüllen, muss eine Eigenerklärung ausfüllen. [...] Wenn schließlich Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern, einschließlich vorübergehender
Zusammenschlüsse, gemeinsam an Vergabeverfahren teilnehmen, ist für jeden beteiligten Wirtschaftsteilnehmer eine separate EEE mit den in den Teilen II bis V verlangten Informationen vorzulegen."
Folgende Informationen müssen in der ausgefüllten EEE innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden:
— Teil I (Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber),
— Teil II (Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer),
— Teil III (Ausschlussgründe), Abschnitte A bis C,
— Teil IV (Eignungskriterien), Abschnitt alpha,
— Teil VI (Abschlusserklärungen).
Sollte eine EEE vorgelegt werden, muss bei der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine entsprechend ausgefüllte EEE vorlegen (s. o.).
b) Eigenerklärung, dass Unternehmen i.S.v. § 124 I Nr. 1 GWB nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat oder verstößt.
(Anlage E001, 1);
c) Eigenerklärung, dass von Seiten des Unternehmens keine illegale Beschäftigung und keine illegale Schwarzarbeit erfolgt ist, dass keine Verfahren anhängig sind, dass in den vergangenen 2 Jahren gegen das Unternehmen keine Strafen verhängt wurden und dass keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer- Entsendegesetz und das Aufenthaltsgesetz vorliegen. (Anlage E001, 8);
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und somit kein Verstoß gegen § 123 IV GWB vorliegt. (Anlage E001, 5);
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung i. S. v. § 124 I Nr. 3 GWB begangen hat, derzeit kein Anhörungsverfahren gegen ihn wegen schwerer Verfehlung anhängig ist und er nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. (Anlage E001, 4);
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Kenntnis davon hat, dass gegen eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, eine rechtskräftige Verurteilung, insbesondere wegen Straftaten i. S. d. § 123 I Nr. 1 bis 10 GWB, Vorliegt (Anlage E001, 6);
g) Eigenerklärung des Bewerbers, keine wettbewerbswidrigen Abreden i. S. v. § 124 I Nr. 4 GWB getroffen zu haben. (Anlage E001, 7);
h) Eigenerklärung, dass der Gewerbezentralregisterauszug nach §§ 149 ff GewO unseres Unternehmens, bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung, keinen relevanten Eintrag enthält, bzw. keine Verfahren anhängig sind, die noch zu einem entsprechenden Eintrag führen können, (Anlage E001, 9).