Doppelrohrregisterspeicher

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)

Als Teil des EU Projektes (mit dem Namen CHESTER) zur Förderung der Power-to-Heat-to-Power Technologie wird als verbindendes Element der Power-to-Heat und Heat-to-Power Kreisläufe ein thermischer Speicher benötigt. Der Speicher soll mit einem Doppelrohrregister gefertigt werden, da 2 verschiedene Wärmeträgermedien in den Kreisläufen zum Einsatz kommen, zusätzlich sind das Druckniveau, Massenströme sowie Reinheit der Kreisläufe unterschiedlich. Im Speicher selbst befindet sich ein Phasenwechselmaterial das während der Be- und Entladung den Aggregatzustand von fest nach flüssig und von flüssig nach fest ändert. Dabei wird entweder Energie aus dem Speichermaterial den Kreisläufen zugeführt oder entnommen. Grob betrachtet handelt es sich um 2 unabhängige Rohrregister, die über eine Wärmeleitstruktur verbunden sind. Dieser Aufbau befindet sich in einem nicht luftdicht geschlossenem Mantelraum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-07 Auftragsbekanntmachung
2019-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gasspeicher
Referenznummer: Kennziffer 422/2019/4858324-2
Kurze Beschreibung:
Als Teil des EU Projektes (mit dem Namen CHESTER) zur Förderung der Power-to-Heat-to-Power Technologie wird als verbindendes Element der Power-to-Heat und Heat-to-Power Kreisläufe ein thermischer Speicher benötigt. Der Speicher soll mit einem Doppelrohrregister gefertigt werden, da 2 verschiedene Wärmeträgermedien in den Kreisläufen zum Einsatz kommen, zusätzlich sind das Druckniveau, Massenströme sowie Reinheit der Kreisläufe unterschiedlich. Im Speicher selbst befindet sich ein Phasenwechselmaterial das während der Be- und Entladung den Aggregatzustand von fest nach flüssig und von flüssig nach fest ändert. Dabei wird entweder Energie aus dem Speichermaterial den Kreisläufen zugeführt oder entnommen. Grob betrachtet handelt es sich um 2 unabhängige Rohrregister, die über eine Wärmeleitstruktur verbunden sind. Dieser Aufbau befindet sich in einem nicht luftdicht geschlossenem Mantelraum.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gasspeicher 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Postleitzahl: 70569
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: jennifer.sulzberger@dlr.de 📧
Telefon: +49 711/6862450 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E25126258 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E25126258 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 153-376503
ABl. S-Ausgabe: 153

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Speicher bestehend aus einem Mantelraum mit integriertem Doppelrohr-Wärmeübertrager, der an 2 hydraulisch getrennten Kreisläufen angeschlossen ist, gefertigt werden. Der Aufbau ähnelt einem Rohrbündelwärmeübertrager mit dem Speichermaterial im Mantelraum. Die 2 Rohrbündel sollen jeweils mittels einer Wärmeleitstruktur thermisch verbunden werden und befinden sich in einem Speicherbehälter, der eine Gesamthöhe von 5,2 m nicht überschreiten darf. Die Sammler sind so zu gestalten, dass der jeweilige Eintrittsverteiler auf die entsprechenden Betriebsbedingungen optimiert werden soll. Die Optimierung betrifft bei der Beladung den oberen Verteiler und bei der Entladung den unteren Verteiler des jeweiligen Kreislaufs und ist in Absprache mit dem Auftraggeber (im weitere AG) durchzuführen.
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Jeder Kreislauf soll ein Überdrucksicherheitsventil erhalten, vor diesem soll eine Berstscheibe eingebaut werden. Der Zwischenraum zwischen der Berstscheibe und dem Sicherheitsventil soll druck überwacht werden. Der Druckmesser wird vom Auftraggeber (im weiteren AG) installiert und in die Steuerung integriert, der Auftragnehmer (im Weiteren AN) sieht hier jeweils einen Anschluss in Absprache mit dem AG vor. Überdruckventil und Berstscheibe werden vom AN integriert. In Ein-/Austritt von Vor und Rücklauf der jeweiligen Kreise sind jeweils je 2 PT 100 (DIN 1/10B) über Einschweiß hülsen vorzusehen.
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Eine Dokumentation, Gefahren und Risikoanalyse über Betrieb, Wartung und sonstig Notwendiges zum Speicherbetrieb sind ebenfalls Bestandteil der Lieferung.
Bei den Speicherkreisläufen handelt es sich in der Gesamtheit um Druckgeräte. Daher ist eine Konformitätserklärung, dass EN13480 oder AD2000 erfüllt sind, Teil des Lieferumfangs. Ebenso versteht sich das die Anlage durch den AN vom TÜV geprüft und positiv abgenommen wird.
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Dauer: 7 Monate
Beschreibung der Optionen:
Diese Positionen sind Optional im Angebot aufzuführen:
Transport, Einbringung und Errichtung des Speichers inklusive Verbindung mit dem Laborboden. Alle hierfür erforderlichen Vorrichtungen sowie entsprechende Hilfsmittel sind vom AN bereitzustellen. Hierbei müssen die Zufahrtswege auf dem Gelände mitberücksichtigt werden. Strom, Druckluft und Wasser werden vom AG zur Verfügung gestellt.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 764042

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Es gelten die Festlegungen gemäß Auftragsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es gelten die Festlegungen gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Es gelten die Festlegungen gemäß Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E25126258 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an;
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 153-376503 (2019-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Teil des EU Projektes (mit dem Namen CHESTER) zur Förderung der Power-to-Heat-to-Power Technologie wird als verbindendes Element der Power-to-Heat und Heat-to-Power Kreisläufe ein thermischer Speicher benötigt. Der Speicher soll mit einem Doppelrohrregister gefertigt werden, da 2 verschiedene Wärmeträgermedien in den Kreisläufen zum Einsatz kommen, zusätzlich sind das Druckniveau, Massenströme sowie Reinheit der Kreisläufe unterschiedlich. Im Speicher selbst befindet sich ein Phasenwechselmaterial das während der Be- und Entladung den Aggregatzustand von fest nach flüssig und von flüssig nach fest ändert. Dabei wird entweder Energie aus dem Speichermaterial den Kreisläufen zugeführt oder entnommen. Grob betrachtet handelt es sich um 2 unabhängige Rohrregister, die über eine Wärmeleitstruktur verbunden sind. Dieser Aufbau befindet sich in einem nicht luftdichtgeschlossenem Mantelraum.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 244-599861
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 153-376503
ABl. S-Ausgabe: 244

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Jeder Kreislauf soll ein Überdrucksicherheitsventil erhalten, vor diesem soll eine Berstscheibe eingebaut werden. Der Zwischenraum zwischen der Berstscheibe und dem Sicherheitsventil soll drucküberwacht werden. Der Druckmesser wird vom Auftraggeber (im weiteren AG) installiert und in die Steuerung integriert, der Auftragnehmer (im Weiteren AN) sieht hier jeweils einen Anschluss in Absprache mit dem AG vor. Überdruckventil und Berstscheibe werden vom AN integriert. In Ein-/Austritt von Vor und Rücklauf der jeweiligen Kreise sind jeweils je 2 PT 100 (DIN 1/10B) über Einschweißhülsen vorzusehen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-06 📅
Name: Halmosi GmbH
Postort: Heilbronn
Land: Deutschland 🇩🇪
Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an;
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(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1) gegen § 101a verstoßen hat oder
2) einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
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c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 244-599861 (2019-12-16)