Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Ausbildungsnachweise:
— Nachweis über die Ausbildung zum Vergolder/-in incl. dem Nachweis über die notwendige Berufserfahrung im Vergolden von mind. 2 Jahren anhand einer Referenzliste ausgeführter Vergoldungsleistungen oder
— Nachweis über die Ausbildung zum Restaurator/-in incl. dem Nachweis über die notwendige Berufserfahrung im Vergolden von mind. 5 Jahren anhand einer Referenzliste ausgeführter Vergoldungsleistungen oder
— Nachweis über die Ausbildung zum Restaurator/-in im Handwerk incl. dem Nachweis über die notwendige Berufserfahrung im Vergolden von mind. 5 Jahren anhand einer Referenzliste ausgeführter Vergoldungsleistungen,
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
— Gestatten von Kontrollen zur Überprüfung der Produktionskapazität bzw. techn. Leistungsfähigkeit.
Die Angabe von mind. 2 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Polimentvergoldungen auf Holzbauteilen) vergleichbar in Art und im Hinblick auf den handwerklichen und qualitativen Anspruch geeignet sind, in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers/Auftraggebers, Art der ausgeführten Leistung vorzulegen.
Eine der o. g. Referenzen muss stilistisch aus der Zeit der Renaissance oder Barock oder Rokoko stammen. Der Kreideschnitt muss nicht vom Bieter selbst ausgeführt worden sein.
Mit Polimentvergoldung ist im Wesentlichen folgender Schichtenaufbau bzw. Arbeitsfolge gemeint:
– Untergrundvorbereitung,
– Mehrlagiger Kreidegrundauftrag,
– Kreideschnitt,
– Polimentauftrag,
– Vergoldung mit Blattgold,
– Auspolieren.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind hochauflösende Farb-Fotos der fertiggestellten Leistung, aus denen die Feinheit der Vergoldung erkennbar sein muss (Bildformat in Papierform: mind. A4, max. A3/Auflösung bei Digitalfotos: mind. 300 dpi/mindestens ein Bild muss das gesamte Bauteil darstellen und ein Bild muss Details darstellen) vorzulegen.
Für die Erklärungen und Angaben liegt den Unterlagen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)- als PDF Dokument und als XML-Datei bei. Diese kann händisch ausgefüllt oder auf der Internetplattform
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de mit der XML-Datei hochgeladen ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Das Formular wird durch den EEE-Dienst der Europäischen Kommission in den entsprechenden Landessprachen einheitlich zur Verfügung gestellt.
Sollten dem Auftraggeber bereits Unterlagen zur Eignung mit den identischen Anforderungen vor kurzem vorgelegt worden sein, dann ist eine erneute Vorlage der Eignungsunterlagen entbehrlich.