Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drive-by-wire System
065020/19
Produkte/Dienstleistungen: Teile für andere Fahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Drive-by-Wire-System für den Umbau eines Easy Mile Fahrzeuges mit E-Antrieb Initialfahrzeug – Prototyp auf ein zulassungsfähiges Drive-by-Wire-System.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 287 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Dresden
Institut für Automobiltechnik Dresden – IAD
Lehrstuhl Fahrzeugmechatronik
George-Bähr-Straße 1c
01069 Dresden”
Beschreibung der Beschaffung:
“Drive-by-Wire-System für eine Fahrzeugentwicklungsplattform für den Einsatz im öffentlichen Personenverkehr:
Im Rahmen des Förderprojekts „Absolut –...”
Beschreibung der Beschaffung
Drive-by-Wire-System für eine Fahrzeugentwicklungsplattform für den Einsatz im öffentlichen Personenverkehr:
Im Rahmen des Förderprojekts „Absolut – Automatischer Busshuttle selbstorganisierend zwischen Leipzig und dem BMWTerminal“ werden autonom agierende batterieelektrische Fahrzeuge entwickelt, die den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Nordraum Leipzig ergänzen sollen. Damit soll in einem großen Einzugsgebiet das Potential der Automatisierung des Busverkehrs erforscht werden. Um gegenüber anderen Verkehrsträgern konkurrenzfähig zu sein und hohe Nutzerakzeptanz zu gewährleisten, soll der automatisierte Bus-Shuttle ausreichend hohe Fahrgeschwindigkeiten von 50 km/h bis maximal 70 km/h ermöglichen.
Um die Aufgaben der Fahrzeuglängs- und Querregelung automatisieren zu können, ist es notwendig, anstelle der manuellen Betätigung durch den Fahrer mittels Lenkrad, Brems- und Gaspedal und sonstigen manuellen Bedienelementen diese nun rein elektrisch/elektronisch als Drive-by-Wire-System abzubilden. Insbesondere während der Entwicklung aber auch aus Zulassungsgründen im späteren Realbetrieb ist dennoch eine Eingriffsmöglichkeit für einen Sicherheitsfahrer bzw. Operator vorzusehen. Daraus ergibt sich der Betrieb des Fahrzeugs vollautomatisiert (Längs-, Quer- und Nebenverbraucheransteuerung durch Automatisierungssystem), teilautomatisiert (Längs- oder Querregelung durch Automatisierungssystem, Rest Fahrer) oder komplett manuell.
Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt in Form einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) in der Fahrzeugklasse M2 nach § 21 StVZO.
Der Nachweis der entsprechenden Eignung des Drive-by-Wire Systems und die Zulassungsbegleitung des Gesamtfahrzeugs sind dabei neben der Systemauslegung und -integration ebenfalls Leistungsbestandteil.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 287 001 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-14 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Teilsystem Aux-by-Wire
Die Ansteuerung fahrrelevanter Nebenverbraucher wie:
— Stand-, Abblend- und Fernlicht,
— Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinken,
—...”
Beschreibung der Optionen
Teilsystem Aux-by-Wire
Die Ansteuerung fahrrelevanter Nebenverbraucher wie:
— Stand-, Abblend- und Fernlicht,
— Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinken,
— Bremslicht,
— Rückfahrlicht,
— Nebelschlussleuchte,
— Hupe,
— Scheibenwischer.
Etc. ist durch ein elektronisches Lastschaltmodul mit CAN-Anbindung darzustellen. Die sicherheitsrelevanten Verbraucher sind zu überwachen. Ausfälle
Sind durch eine Strom bzw. Widerstandsüberwachung mit parametrierbaren Schwellwerten zu detektieren und via CAN zurückzumelden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.” Bedingungen für die Teilnahme
“Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot:
Der Bieter kann freiwillig eine einheitliche Europäische Erklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und...”
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot:
Der Bieter kann freiwillig eine einheitliche Europäische Erklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
2) Der Anbieter hat seine fachliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
2) Der Anbieter hat seine fachliche Eignung mit dem Nachweis (Referenzliste in englischer oder deutscher Sprache) der Lieferung von mindestens 50 Strassenzugelassenen X-by-Wire Systemen (Komplettes Drive-by-Wire oder Steer-by-Wire und/oder Brake-by-Wire) im europäischen Raum zu belegen. Die Gesamtlaufleistung der Systeme inkl. der Fehlerrate (kritische Fehler/Ausfälle je Mio. km) ist anzugeben;
3) Erklärung(en) zur Eignungsleihe;
4) Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft;
5) Erklärung(en) zu Unteraufträgen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden Angaben über die fachliche Eignung des...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden Angaben über die fachliche Eignung des Bieters mit dem Nachweis (Referenzliste in englischer oder deutscher Sprache) der Lieferung von mindestens 50 strassenzugelassenen X-by-Wire Systemen (Komplettes Drive-by-Wire oder Steer-by-Wire und/oder Brake-by-Wire) im
Europäischen Raum. Die Gesamtlaufleistung der Systeme inkl. der Fehlerrate (kritische Fehler/Ausfälle je Mio. km) ist anzugeben.
Zu 3) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
Zu 4) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
Zu 5) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Der Bieter kann freiwillig eine einheitliche Europäische Erklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-20
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 226-553485 (2019-11-19)