1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform
www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Alle Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und die Person des Erklärenden ist anzugeben (Textform im Sinne des § 126b BGB).
3. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt. Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen, indem sie unter
www.evergabe-online.de hochgeladen werden (s. aber auch unter Ziff. 7). Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
4. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Will der Bieter ein abgegebenes Angebot zurücknehmen oder ändern, hat der Bieter - vor Ablauf der Angebotsfrist - das abgegebene Angebot über die Vergabeplattform zurückzuziehen. Will der Bieter ein geändertes Angebot abgeben, hat er dieses vor Ablauf der Angebotsfrist neu über die Vergabeplattform einzureichen.
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/ telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 10.7.2019 gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
7. Dem Angebot sind 10 Stück verbindliche Ausführungsmuster in Bezug auf Druck, Weiterverarbeitung, Material und Beschreibbarkeit beizufügen, die den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Die Organspendeausweiskarten müssen u. a. so ausgelegt sein, dass auch durch Handschweißablagerungen sofort eine einwandfreie und nicht verwischbare Beschriftung mit Kugel- und Filzschreiber möglich ist. Der Auftragnehmer hat für den Druck das Material zu verwenden, welches er als Muster mit dem Angebot vorgelegt hat und welche vom Auftraggeber vor Auftragserteilung hinsichtlich seiner Beschreibbarkeit überprüft wurde. Entsprechen die Muster nicht vorgenannten Bedingungen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Muster sind einzureichen bei:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Referat 1-14
Organ- und Gewebespende/Blutspende
Zu Händen Frau Dr. Watzke
Maarweg 149-161
50825 Köln-Ehrenfeld
(vgl. auch Formblatt „Einzureichende Unterlagen").