Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck− und
Kopierpapier.
Es werden drei Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/ untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die drei verschiedenen Papiersorten werden drei Lose gebildet.
Beschafft werden:
− 109.500.000 Mio. Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (LOS1);
− 8.600.000 Mio. Blatt 80er Weiße DIN A 4 Recyclingpapier, ungelocht (LOS 2)
− 24.500.000 Mio. Blatt TCF−Papier DIN A 4, ungelocht (LOS 3).
Details zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sowie alle weiteren Informationen zur Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck- und Kopierpapier 2020
2019SBA000007
Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck− und
Kopierpapier.
Es werden drei Papiersorten benötigt, die...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck− und
Kopierpapier.
Es werden drei Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/ untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die drei verschiedenen Papiersorten werden drei Lose gebildet.
Beschafft werden:
− 109.500.000 Mio. Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (LOS1);
− 8.600.000 Mio. Blatt 80er Weiße DIN A 4 Recyclingpapier, ungelocht (LOS 2)
− 24.500.000 Mio. Blatt TCF−Papier DIN A 4, ungelocht (LOS 3).
Details zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sowie alle weiteren Informationen zur Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierpapier📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verteilung bayernweit; vgl. Verteilerliste zu LOS 1
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 109.500.000 Mio. Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Recylingpapier DIN A4, ungelocht, 80er Weiße
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verteilung; vgl. Verteilerliste zu LOS 2
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 8.600.000 Mio. Blatt 80er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verteilung; vgl. Verteilerliste zu LOS 3
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 24.500.000 Blatt TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-20
10:00 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 078-185641 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern – Zentrale Vergabestelle”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck− und Kopierpapier.
Es werden drei Papiersorten benötigt, die...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck− und Kopierpapier.
Es werden drei Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/ untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die drei verschiedenen Papiersorten werden drei Lose gebildet.
Beschafft werden:
− 109 500 000 Mio. Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 1),
− 8 600 000 Mio. Blatt 80er Weiße DIN A 4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 2),
− 24 500 000 Mio. Blatt TCF−Papier DIN A 4, ungelocht (Los 3).
Details zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sowie alle weiteren Informationen zur Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verteilung bayernweit; vgl. Verteilerliste zu Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 109 500 000 Mio. Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht” Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verteilung; vgl. Verteilerliste zu Los 2
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 8 600 000 Mio. Blatt 80er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verteilung; vgl. Verteilerliste zu Los 3
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 24 500 000 Blatt TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 078-185641
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fa. Papierhaus Schöll
Postanschrift: Obstmarkt 1
Postort: Fürth
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Recylingpapier DIN A4, ungelocht, 80er Weiße
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fa. Carl Beberich GmbH
Postanschrift: Siemensstr. 11
Postort: Ottobrunn
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 107-260917 (2019-06-03)