Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf
www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie die Anlage GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel „Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf
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Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
—> Elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei „Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch auf die Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten, vgl. §17 Abs. 11 VgV.
Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag nicht bereits auf die Erstangebote erteilt werden, wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote und eventuelle Folgeangebote mit den Bietern verhandeln (nur nicht über die Mindestbedingungen und die Zuschlagskriterien), je nach Bedarf in einer oder mehreren Runden. GSI behält sich vor, die Verhandlungen nur mit den 3 Bietern zu führen, deren Erstangebote im Rahmen der vorläufigen Bewertung die höchste Punktzahl erhalten haben.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 – VK 1-12/15).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel „Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDL3