Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Jenfeld-Zentrum
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Jenfeld-Zentrum. Die Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 19/3652) sowie die Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Global-Richtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und Förderrichtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und der Leitfaden für die Praxis, (FHH, BSU (Hg.) 2012) vorbehaltlich etwaiger Änderungen
(http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung...”
Titel
Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Jenfeld-Zentrum
2019000643
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Jenfeld-Zentrum. Die Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 19/3652) sowie die Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Global-Richtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und Förderrichtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und der Leitfaden für die Praxis, (FHH, BSU (Hg.) 2012) vorbehaltlich etwaiger Änderungen
(http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Bezirksamt Wandsbek – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Bezirksamt Wandsbek – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Jenfeld-Zentrum inklusiver Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Jenfeld-Zentrum. Die Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 19/3652) sowie die Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Globalrichtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und Förderrichtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und der Leitfaden für die Praxis, (FHH, BSU (Hg.) 2012) vorbehaltlich etwaiger Änderungen (http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Der Gebietsentwickler bildet gemeinsam mit dem Gebietskoordinator / der Gebietskoordinatorin des Bezirksamtes Wandsbek das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderrichtlinien soll der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt werden. Der Gebietsentwickler soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Akteuren im Fördergebiet die beabsichtigten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen über die Programmlaufzeit fachlich koordinieren, die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort organisieren und an der Steuerung und Evaluierung der Programmumsetzung mitwirken. Es gilt in diesem Zusammenhang zudem den Prozess mit den Jenfeld-Zentrum betreffenden Programmen und Projekten z.B. dem städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zum zentralen Bereich von Jenfeld-Zentrum, den Plänen des LSBG zum Ausbau der Velorouten und der Hauptverkehrsstraßen und den Planungen des Bezirksamt Mitte in Billstedt zu synchronisieren und abzustimmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die AG behält sich die Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit für den Fall vor, dass anhand der Bilanzierung im Jahr 2026 festgestellt wird, dass...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die AG behält sich die Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit für den Fall vor, dass anhand der Bilanzierung im Jahr 2026 festgestellt wird, dass die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des 31.12.2026 nicht vollständig erbracht werden können.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung in erster Linie die Qualität der einzureichenden Referenzen (Grad der Vergleichbarkeit).
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Vergleichbarkeit der als Anlage E3 eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen im Gebietsmanagement,
b) Kompetenzen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozessen,
c) Referenzen in der Beteiligung und Ansprache von unterschiedlichen Anwohnergruppen im Stadtentwicklungskontext,
d) Referenz bezieht sich auf öffentlichen Auftraggeber,
e) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto besser).
Die Ähnlichkeit wird auf einer Skala von eins bis 10 bewertet, wobei 10 die höchste Punktzahl darstellt. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden mindestens 3, maximal 5 Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen);
2) (E1) – Eigenerklärung zur Eignung;
3) (E4) – Angaben über den Jahresumsatz, die Eigenkapitalentwicklung und -rendite des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren;
4) (E5) – Angaben zu den in den letzten 3 Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
5) Falls zutreffend: (E7) – Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft;
6) (S1) – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz;
7) (S2) – Eigenerklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2), 6) und 7) (E1, S1 und S2) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8) (E2) – Allgemeine Referenzliste zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8) (E2) – Allgemeine Referenzliste zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
— Auftragsjahr und -umfang,
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
— jährlicher Auftragswert.
Zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
9) (E 3) – Die wichtigsten 3 Referenzbeispiele aus der unter (E 2) eingereichten allgemeinen Referenzliste sind detailliert in einer Anlage darzustellen, die folgendes enthalten sollen: Aufgabe, Ziele, Lösung/ Idee der Firma, Beispiele der Umsetzung, ggf. Erfolge und beteiligtes Kernteam, Benennung des Kernteams inkl. beruflicher Qualifikation für den hier gegenständlichen Auftrag.
9) (E6) – Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen (Namen, Funktion im Projektteam, berufliche Qualifikationen, Erfahrungen und fachliche Fähigkeiten).
Die geforderten Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen: Mindestsumme 500 Tsd. EUR für Personen- und Vermögensschäden; Mindestsumme 500 Tsd. EUR für Sach- und sonstige Schäden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 187-455180 (2019-09-26)
Ergänzende Angaben (2019-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Jenfeld-Zentrum. Die Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 19/3652) sowie die Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Global-Richtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und Förderrichtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und der Leitfaden für die Praxis, (FHH, BSU (Hg.) 2012) vorbehaltlich etwaiger Änderungen (http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 187-455180
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Text
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Text
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Korrekturzyklus I: Es wurde eine neue Anlage zu den Vergabeunterlagen hochgeladen.
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Quelle: OJS 2019/S 199-484532 (2019-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 630 250 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Bezirksamt Wandsbek – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Bezirksamt Wandsbek – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Jenfeld-Zentrum inklusiver Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Jenfeld-Zentrum. Die Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 19/3652) sowie die Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Globalrichtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und Förderrichtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und der Leitfaden für die Praxis, (FHH, BSU (Hg.) 2012) vorbehaltlich etwaiger Änderungen (http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Der Gebietsentwickler bildet gemeinsam mit dem Gebietskoordinator/der Gebietskoordinatorin des Bezirksamtes Wandsbek das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderrichtlinien soll der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt werden. Der Gebietsentwickler soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Akteuren im Fördergebiet die beabsichtigten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen über die Programmlaufzeit fachlich koordinieren, die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort organisieren und an der Steuerung und Evaluierung der Programmumsetzung mitwirken. Es gilt in diesem Zusammenhang zudem den Prozess mit den Jenfeld-Zentrum betreffenden Programmen und Projekten z.B. dem städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zum zentralen Bereich von Jenfeld-Zentrum, den Plänen des LSBG zum Ausbau der Velorouten und der Hauptverkehrsstraßen und den Planungen des Bezirksamt Mitte in Billstedt zu synchronisieren und abzustimmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG behält sich die Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit für den Fall vor, dass anhand der Bilanzierung im Jahr 2026 festgestellt wird, dass...”
Beschreibung der Optionen
Der AG behält sich die Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit für den Fall vor, dass anhand der Bilanzierung im Jahr 2026 festgestellt wird, dass die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des 31.12.2026 nicht vollständig erbracht werden können.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 187-455180
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung...”
Titel
Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Jenfeld-Zentrum
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Steg Hamburg mbh
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 250 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 250 💰
“Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die...”
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 066-157681 (2020-03-31)