Durchführung der Schulsozialarbeit an 4 Schulen in Henstedt-Ulzburg ab dem 1.8.2020 (Grundschulen Ulzburg, Rhen und Lütte School sowie Alstergymnasium)
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg schreibt die „Durchführung der Schulsozialarbeit an 4 Schulen in Henstedt-Ulzburg ab dem 1.8.2020 (Grundschulen Ulzburg, Rhen, Lütte School sowie Alstergymnasium)“ aus.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist Schulträger aller Schulen in ihrer Gemeinde. Es wird an allen Schulen der Gemeinde Schulsozialarbeit durchgeführt, teilweise auch mit eigenem Personal.
An den 3 eigenständigen Grundschulstandorten Ulzburg, Rhen und Lütte School sowie am Alstergymnasium wird die Schulsozialarbeit derzeit noch befristet bis zum 31.7.2020 von einem freien Träger durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Sozialwesen
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg schreibt die „Durchführung der Schulsozialarbeit an 4 Schulen in Henstedt-Ulzburg ab dem 1.8.2020 (Grundschulen Ulzburg, Rhen,...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg schreibt die „Durchführung der Schulsozialarbeit an 4 Schulen in Henstedt-Ulzburg ab dem 1.8.2020 (Grundschulen Ulzburg, Rhen, Lütte School sowie Alstergymnasium)“ aus.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Sozialwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-12 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 218-535362
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.”
Quelle: OJS 2019/S 218-535362 (2019-11-07)