— Los 1: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen: Ca. 39 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Spandau, Reinickendorf, Wilmersdorf, Charlottenburg-Willmersdorf, ca. 5 618 Bäume in der Kontrolle, — Los 2: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen: Ca. 31 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Steglitz-Zehlendorf, ca. 4 304 Bäume in der Kontrolle, — Los 3: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen: Ca. 29 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, ca. 1 555 Bäume in der Kontrolle, — Los 4: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen: Ca. 41 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, ca. 1 041 Bäume in der Kontrolle, — Los 5: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen: Ca. 17 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Treptow-Köpenick, Neukölln, LK Dahme-Spreewald (PLZ 15738), ca. 861 Bäume in der Kontrolle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumpflege
Referenznummer: VOEK 389-19
Kurze Beschreibung:
— Los 1: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 39 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Spandau, Reinickendorf, Wilmersdorf, Charlottenburg-Willmersdorf, ca. 5 618 Bäume in der Kontrolle,
— Los 2: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 31 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Steglitz-Zehlendorf, ca. 4 304 Bäume in der Kontrolle,
— Los 3: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 29 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, ca. 1 555 Bäume in der Kontrolle,
— Los 4: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 41 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, ca. 1 041 Bäume in der Kontrolle,
— Los 5: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 17 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Treptow-Köpenick, Neukölln, LK Dahme-Spreewald (PLZ 15738), ca. 861 Bäume in der Kontrolle.
— Los 1: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 39 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Spandau, Reinickendorf, Wilmersdorf, Charlottenburg-Willmersdorf, ca. 5 618 Bäume in der Kontrolle,
— Los 2: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 31 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Steglitz-Zehlendorf, ca. 4 304 Bäume in der Kontrolle,
— Los 3: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 29 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, ca. 1 555 Bäume in der Kontrolle,
— Los 4: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 41 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, ca. 1 041 Bäume in der Kontrolle,
— Los 5: Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
Ca. 17 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Treptow-Köpenick, Neukölln, LK Dahme-Spreewald (PLZ 15738), ca. 861 Bäume in der Kontrolle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baumpflege📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baumpflege📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Baumpflege in Berlin
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Treptow-Köpenick, Neukölln, Landkreis Dahme-Spreewald
Ca. 861 Bäume vorhanden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Bieterauskunft der Vergabeunterlagen enthalten oder durch EEE): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort;
1.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Bieterauskunft der Vergabeunterlagen enthalten oder durch EEE): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort;
1.2) Zusätzliche Angaben (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE), sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
1.2) Zusätzliche Angaben (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE), sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
2) Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE) über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen Enthalten),
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
Für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE),
Für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE). Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht Älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE). Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht Älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze. Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE).
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze. Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE):
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 3 Mio. EUR, Vermögensschäden 300 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 3 Mio. EUR, Vermögensschäden 300 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
2) Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum
Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE):
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen). Der Bieter hat die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Nachunternehmer vorzulegen;
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen). Der Bieter hat die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Nachunternehmer vorzulegen;
2) Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE);
3) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE).
3) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE).
4) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch
4) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch
EEE);
5) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart zur Baumkontrolle und Baumpflege aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von:
— Art des Referenzobjektes,
— Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes,
— jährlicher Leistungsumfang in Anzahl der Bäume,
— Leistungszeitraum,
— Leistungsart,
— Name des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Telefonnummer (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE).
Mindeststandards:
Übersicht der geforderten Ausbildung bzw. Qualifikation des einzusetzenden Personals für die Lose der Baumpflegemaßnahmen (Lose: 1-5):
— Mindestens 2 einzusetzende Personen mit den Ausbildungsmerkmalen:
Seilunterstützter Baumklettertechnik (SKT-A oder höher) und Seilunterstützter Baumklettertechnik (SKT-B),
— Anforderung an das Leitungs- und Aufsichtspersonal:
European Tree Worker, European Tree Technician, Arborist, Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder vergleichbarer Qualifikation
Ein Nachweis der Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabeplattform.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschleißlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 17.1.2020, 12:00 Uhr einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabvekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
E-Mail: info@bundesimmobilien.de📧
Internetadresse: https://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 245-603402 (2019-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
ca. 39 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Spandau, Reinickendorf, Wilmersdorf, Charlottenburg-Willmersdorf, ca. 5 618 Bäume in der Kontrolle
Los 2:
Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
ca. 31 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Steglitz-Zehlendorf, ca. 4 304 Bäume in der Kontrolle
Los 3:
Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
ca. 29 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, ca. 1 555 Bäume in der Kontrolle
Los 4:
Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
ca. 41 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, ca. 1.041 Bäume in der Kontrolle
Los 5:
Auf folgenden Wirtschaftseinheiten können Baumpflegemaßnahmen anfallen:
ca. 17 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Treptow-Köpenick, Neukölln, LK Dahme-Spreewald (PLZ 15738), ca. 861 Bäume in der Kontrolle.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 10 betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2) Nr. 2. sowie III.1.3) Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschleißlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 17.1.2020, 12.00 Uhr einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 10 betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2) Nr. 2. sowie III.1.3) Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschleißlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 17.1.2020, 12.00 Uhr einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 39 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Spandau, Reinickendorf, Wilmersdorf, Charlottenburg-Willmersdorf, ca. 5 618 Bäume in der Kontrolle
Los 2:
ca. 31 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Steglitz-Zehlendorf, ca. 4 304 Bäume in der Kontrolle
Los 3:
ca. 29 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, ca. 1 555 Bäume in der Kontrolle
Los 4:
ca. 41 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, ca. 1.041 Bäume in der Kontrolle
Los 5:
ca. 17 Wirtschaftseinheiten in Berlin: Treptow-Köpenick, Neukölln, LK Dahme-Spreewald (PLZ 15738), ca. 861 Bäume in der Kontrolle.
Los 1
ca. 39 Wirtschaftseinheiten:
ca. 5 618 Bäume in der Kontrolle
ca. 31 Wirtschaftseinheiten:
ca. 4 304 Bäume in der Kontrolle.
ca. 29 Wirtschaftseinheiten:
ca. 1 555 Bäume in der Kontrolle.
ca. 41 Wirtschaftseinheiten:
ca. 1 041 Bäume in der Kontrolle
ca. 861 Bäume in der Kontrolle.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-11 📅
Name: Alphagrün GmbH
Postanschrift: Dederingstrasse 14
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12107
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Postanschrift: Dederingstr. 14
dederingstr. 14
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
5
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 10 betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 10 betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2) Nr. 2. sowie III.1.3) Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2) Nr. 2. sowie III.1.3) Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschleißlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 17.1.2020, 12.00 Uhr einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabvekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
Oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).