Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Unterlagen bzw. Eigenerklärungen abgeben:
1) Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters bzw. formlose Erklärung, weshalb keine Eintragungspflicht besteht;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinn von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB);
4) Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB);
5) Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 GWB);
6) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
7) Eigenerklärung, dass keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB);
8) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund im Sinn von § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegt;
9) Eigenerklärung, dass der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
10) Verpflichtungserklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz;
11) Zusicherungs- und Freistellungserklärung nach dem Mindestlohngesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz;
12) Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
Für Nachunternehmer, die mit dem Angebot benannt werden, müssen die Eigenerklärungen bereits mit dem Angebot vorgelegt werden.