Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien: a) Linie 260 Reutlingen – Riedlingen/Donau; b) Linie261 Hayingen – Hohenstein – Engstingen; c) Linie 262 Mörsingen – Zwiefalten; d) Linie 264 Steinhilben – Pfronstetten – Eglingen – Münsingen; e) Linie 265 Münsingen – Riedlingen/Donau; f) Linie 267 Pfronstetten – Zwiefalten; g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen; h) Linie X2 (Regiobus) Bad Urach – Münsingen; b) Linie 212 Münsingen – Traiflingen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien:
a) Linie 260 Reutlingen – Riedlingen/Donau;
b) Linie261 Hayingen – Hohenstein – Engstingen;
c) Linie 262 Mörsingen – Zwiefalten;
d) Linie 264 Steinhilben – Pfronstetten – Eglingen – Münsingen;
e) Linie 265 Münsingen – Riedlingen/Donau;
f) Linie 267 Pfronstetten – Zwiefalten;
g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen;
h) Linie X2 (Regiobus) Bad Urach – Münsingen;
b) Linie 212 Münsingen – Traiflingen.
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien:
a) Linie 260 Reutlingen – Riedlingen/Donau;
b) Linie261 Hayingen – Hohenstein – Engstingen;
c) Linie 262 Mörsingen – Zwiefalten;
d) Linie 264 Steinhilben – Pfronstetten – Eglingen – Münsingen;
e) Linie 265 Münsingen – Riedlingen/Donau;
f) Linie 267 Pfronstetten – Zwiefalten;
g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen;
h) Linie X2 (Regiobus) Bad Urach – Münsingen;
b) Linie 212 Münsingen – Traiflingen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Reutlingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Reutlingen – Kreisamt für nachhaltige Entwicklung
Postanschrift: Gartenstr. 49
Postleitzahl: 72764
Postort: Reutlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-reutlingen.de🌏
E-Mail: nachhaltige-entwicklung@kreis-reutlingen.de📧
Telefon: +49 71214803310📞
Fax: +49 71214801834 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E26875791🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-21 📅
Datum des Beginns: 2019-09-14 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 014-028925
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 243-507962
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
A) Die Linien 265 und 260 überschreiten die Kreisgrenze. Die Verkehrsleistungen sind zu einem kleinen Teil auf dem Gebiet des Landkreises Biberach zu erbringen. Dies ist mit dem Landkreis Biberach abgestimmt;
B) Die Fahrt der Linie 260 an Schultagen um 16.53 Uhr von Reutlingen Hbf. nach Bernloch ist abweichend von II.2.7 erst ab dem 1.12.2019 zu erbringen.
A) Die Linien 265 und 260 überschreiten die Kreisgrenze. Die Verkehrsleistungen sind zu einem kleinen Teil auf dem Gebiet des Landkreises Biberach zu erbringen. Dies ist mit dem Landkreis Biberach abgestimmt;
B) Die Fahrt der Linie 260 an Schultagen um 16.53 Uhr von Reutlingen Hbf. nach Bernloch ist abweichend von II.2.7 erst ab dem 1.12.2019 zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien:
a) Linie 260 Reutlingen – Riedlingen/Donau;
b) Linie261 Hayingen – Hohenstein – Engstingen;
c) Linie 262 Mörsingen – Zwiefalten;
d) Linie 264 Steinhilben – Pfronstetten – Eglingen – Münsingen;
e) Linie 265 Münsingen – Riedlingen/Donau;
f) Linie 267 Pfronstetten – Zwiefalten;
g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen;
h) Linie X2 (Regiobus) Bad Urach – Münsingen;
b) Linie 212 Münsingen – Traiflingen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis im Landkreis Reutlingen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien
g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen.
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
A) Die Linien 265 und 260 überschreiten die Kreisgrenze. Die Verkehrsleistungen sind zu einem kleinen Teil auf dem Gebiet des Landkreises Biberach zu erbringen. Dies ist mit dem Landkreis Biberach abgestimmt;
B) Die Fahrt der Linie 260 an Schultagen um 16.53 Uhr von Reutlingen Hbf. nach Bernloch ist abweichend von II.2.7 erst ab dem 1.12.2019 zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den naldo-Linien X2 (Regiobus) und 212 im Landkreis Reutlingen.
Zusätzliche Informationen: Betriebsaufnahme für die Linie 212 ist abweichend von II.2.7 der 1.10.2019.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Reutlingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 1.12.2018 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 1.12.2018 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
8) nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8) nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
[weiter s. unten]
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
[Fortsetzung der Auflistung von oben nach Ziffer 12] 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
[Fortsetzung der Auflistung von oben nach Ziffer 12] 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) (Buchstabe A) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) (Buchstabe A) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer.
Mindeststandards:
Erbringung von Linienverkehren mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer mit wenigstens 250 000 (Los 1) bzw. 80 000 (Los 2) Fahrplankilometern p.a.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 014-028925 (2019-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 014-028925
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis sowie der Buslinien X 2 und 212 im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien:
a) Linie 260 Reutlingen – Riedlingen/Donau;
b) Linie 261 Hayingen – Hohenstein – Engstingen;
c) Linie 262 Mörsingen – Zwiefalten;
d) Linie 264 Steinhilben – Pfronstetten – Eglingen – Münsingen;
e) Linie 265 Münsingen – Riedlingen/Donau;
f) Linie 267 Pfronstetten – Zwiefalten;
g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen;
h) Linie X 2 (Regiobus) Bad Urach – Münsingen;
b) Linie 212 Münsingen – Traiflingen.
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis sowie der Buslinien X 2 und 212 im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien:
a) Linie 260 Reutlingen – Riedlingen/Donau;
b) Linie 261 Hayingen – Hohenstein – Engstingen;
c) Linie 262 Mörsingen – Zwiefalten;
d) Linie 264 Steinhilben – Pfronstetten – Eglingen – Münsingen;
e) Linie 265 Münsingen – Riedlingen/Donau;
f) Linie 267 Pfronstetten – Zwiefalten;
g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen;
h) Linie X 2 (Regiobus) Bad Urach – Münsingen;
b) Linie 212 Münsingen – Traiflingen.
Gesamtwert des Auftrags: 30 704 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis sowie der Buslinien X 2 und 212 im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien:
b) Linie 261 Hayingen – Hohenstein – Engstingen;
h) Linie X 2 (Regiobus) Bad Urach – Münsingen;
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl. Landkreis im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien:
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den Buslinien X 2 und 212 im Landkreis Reutlingen
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den naldo-Linien X 2 (Regiobus) und 212 im Landkreis Reutlingen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-01 📅
Name: DBZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB)
Postanschrift: Karlstr. 31-33
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland 🇩🇪 Ulm, Stadtkreis
🏙️
Name: Süddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG
Postanschrift: Ritter-Heinrich-Straße 13
Postort: Laupheim
Postleitzahl: 88471
Land: Alb-Donau-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 26 166 000 EUR 💰
Postanschrift: Karlsstr. 31-33
Gesamtwert des Auftrags: 4 538 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Zuschlag ist erteilt. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht durch die Vergabekammer aufgehoben werden.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2019/S 171-418350 (2019-09-03)