Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Das Unternehmen hat zwingend eine Betriebswirtschaftliche Auswertung des Wirtschaftsjahres 2018 zu erbringen. Des Weiteren ist eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben bestehen oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, einzureichen.
Nachweise:
— eine Beschreibung des Unternehmens (Name des Unternehmens, Besitzverhältnisse, Adresse vom Hauptsitz und ggf. Niederlassungen, Ansprechpartner, Rechtsform des Unternehmens),
— Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Geschäftsbereich (falls zutreffend, der zuständigen, regionalen Niederlassung),
— Bankauskunft über eine bestehende Geschäftsbeziehung zu Ihrem Unternehmen sowie über die Einschätzung der Finanz- und Liquiditätslage Ihres Unternehmens.
b) Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. (siehe Ausschreibungsunterlagen)
— der Auftraggeber akzeptiert den Nachweis der Eintragung in ein amtliches Verzeichnis insofern die Voraussetzung für die Eintragung die Präqualifizierung ist.
(Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen).
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird ausschließlich als vollelektronische Version akzeptiert.
c) Bescheinigung der Eintragung in das ULV der Antragsberatungsstelle Brandenburg oder folgende Einzelnachweise:
— Gewerbeanmeldung und ggf. Ummeldung,
— ggf. Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug,
— Nachweis über die Mitgliedschaft und Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Einreichung der in der Auftragsbekanntmachung benannten Unterlagen.