Einbindung eines Intensivtransportwagens (ITW) in den öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Bochum gem. § 13 RettG NRW ab dem 1.1.2020 (optional Verlängerung bis zum 30.6.2023).
Es werden Intensivtransporte (Kalkulation pro Jahr 700), Intensivtransporte mit Notarztbegleitung (Kalkulation pro Jahr 700), Transportkilometer in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr 15 000), Begleitkilometer des Notarztes in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr 15 000) sowie Fahrzeugdesinfektionen (Kalkulation pro Jahr 150) anhand der tatsächlich durchgeführten und abgerechneten Einsätzen monatlich aufgrund einer einzureichenden Rechnung des Auftragnehmers erstattet. Die kalkulierten Zahlen anhand der die Angebote ausgewertet werden sind Durchschnittswerte der letzten Abrechnungsperiode.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2019-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 37 12 Nr. 02-2019
Kurze Beschreibung:
“Einbindung eines Intensivtransportwagens (ITW) in den öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Bochum gem. § 13 RettG NRW ab dem 1.1.2020 (optional...”
Kurze Beschreibung
Einbindung eines Intensivtransportwagens (ITW) in den öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Bochum gem. § 13 RettG NRW ab dem 1.1.2020 (optional Verlängerung bis zum 30.6.2023).