Die Preise und die Kriterien werden unter Anwendung der erweiterten Richtwertmethode (Bewertungsmatrix nach der „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB) 2018, s. Seite 582 ff.) gewertet. Die Schwankungsbreite beträgt 10 % und das Entscheidungskriterium ist die Gesamtleistungspunktzahl.