Beschreibung der Beschaffung
Die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft sucht im Wege der Neuvergabe einen oder mehrere Dienstleister für Winterdienstleistungen in folgenden Bereichen/Objekten:
Die gesuchten Dienstleister sollen auf umfassende Erfahrungen in den jeweiligen Bereichen verweisen können.
Der Einsatz von Nachauftragnehmern ist zugelassen. Hierfür ist die Zustimmung des AG zwingend erforderlich.
Jeder Bieter kann ein oder beide (GU) Lose anbieten, wobei grundsätzlich eine Vergabe der einzelnen Lose durch den AG erfolgen können muss und somit immer entsprechende Lospreise für die Einzellose abgegeben werden müssen.
4.2.2 Los 2 Verkehrsanlagen
Das Los 2 Verkehrsanlagen enthält insgesamt 4 Objekte im Stadtgebiet Chemnitz bzw. im Liniennetz der CVAG:
— Objekt 4 BT Kappel - Straßenbahnmuseumsanlage mit ca. 600 m zu räumenden Flächen,
— Objekt 5 Gehwege und Haltestellen von Straßenbahnanlagen – Haltestellen und Gehwege mit ca. 25 000 m zu räumenden Flächen,
— Objekt 6 Verkehrsanlagen Bus - Haltestellen, Gehwege und Fahrwege mit ca. 20 000 m zu räumenden Flächen,
— Objekt 7 Verkehrsanlagen Bahn - Straßenbahnbetriebshof mit ca. 30 000 m zu räumen-den Flächen.
Die Winterdienstdurchführung erstreckt sich jeweils auf den Zeitraum vom 1.11. bis 30.04. des Folgejahres.
Der Leistungsumfang der anstehenden Arbeiten beinhaltet das Schneeschieben und Abstumpfen von Fahrbahnen, Haltestellenflächen, Gehwegen und Treppen.
Die Winterdiensteinsätze werden grundsätzlich durch die Verkehrsleitstelle der CVAG objektbezo-gen ausgerufen – diesbezüglich ist durch den AN abzusichern, dass die Auslösung der betreffen-den Einsätze durch die Verkehrsleitstelle nur über eine Rufnummer des AN erfolgt!
Die im Preisblatt genannten Flächen unter „Anliegerpflichten“ sind von dieser Regelung ausgenommen, unabhängig von der Aufforderung durch die Verkehrsleitstelle sind diese Flächen (Gehwege an Objekten) in eigener Verantwortung des AN von Schnee und Eis freizuhalten und abzustumpfen.
Der AN übernimmt somit für die unter „Anliegerpflichten“ aufgeführten Flächen die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht des AG.
Zur Realisierung der Winterdienstaufgaben sind sämtliche personelle, technische und materielle Voraussetzungen durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Sämtliche Winterdienstleistungen sind entsprechend des Vertragsregimes vorzuhalten. gegebenenfalls ist eine Mehrfachbetreuung durchzuführen.
Zudem sind auf Anforderung Aufwendungen zum Schneeabtransport und zur Streugutbeseitigung zu erbringen, wofür ebenfalls sämtliche technische Ausrüstungen und Personale, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, vorzuhalten sind.
Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Los den Haltestellenflächen und Gehwegen. Diese sind mit hoher Priorität auf einer Breite von 2 m Schnee zu beräumen und auf geeignete, zulässige Weise abzustumpfen, so dass ein gefahrloses Begehen möglich ist. Besonderes Augenmerk ist auf die Bahn-/Bussteigkanten, Treppen und Abtropfkanten der Fahrgastunterstände zu legen.
Weiterführende Angaben sind der Leistungsbeschreibung (= Anlage 2 zum Leitfaden zum Verga-beverfahren (Angebotsverfahren – Phase 2 – Los 2 zu entnehmen)